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29.04.2007 - 11:15

Nicht im Heim sterben.

Hamburg (Kobinet) Hans-Jürgen Leonhard kämpft vor dem Sozialgericht Hamburg um sein Selbstbestimmungsrecht. Er ist an Amyotropher Lateralsklerose (ALS) erkrankt, mittlerweile bewegungsunfähig, "lebt" in einem Hamburger "Heim", wird maschinell beatmet und erhält die notwendige Grundpflege. Das reicht, befindet das Sozialgericht und verweigert damit dem 67-Jährigen den Auszug aus dem "Heim".

Dort liegt derzeit er in einem 12 Quadratmeter kleinen Zimmer - 24 Stunden täglich. Drei mal dreißig Minuten Ergotherapie wöchentlich und der Besuch seiner Tochter Carmen, sowie ab und zu von anderen Verqandten sind die einzige Abwechslung des ehemaligen Seefahrers, der nicht einmal mehr seinen Kopf bewegen kann. Carmen Leonhard: "Wann immer ich kann, bin ich drei Stunden am Tag bei ihm. Das heißt 21 Stunden täglich liegt mein Vater alleine, ohne irgendwelche Anreize in seinem Zimmer, unfähig, sich bemerkbar zu machen". Sicher habe er einen Fernseher im Zimmer, doch könne er weder den Sender, noch die Lautstärke oder sonst eine Funktion ändern, ist darauf angewiesen, dass jemand vom Pflegepersonal ab und zu hereinschaut und ihn fragt. "Mein Vater kann nur über Blinzeln mit den Augen oder über seinen Computer, den er mit den Augen bedienen kann, kommunizieren. Doch den bekommt er nur selten hingestellt", berichtet Carmen Leonhard. "Wenn er Schmerzen hat, umgelagert werden müsste, es ihn irgendwo juckt - er kann sich nicht verständlich machen".

Hans-Jürgen Leonhards größter Wunsch ist es, die ihm noch verbleibende Zeit aus dem "Heim" in eine eigene Wohnung zu ziehen und ab und zu mit einer Pflegerin nach draußen zu können. Doch der Sozialhilfeträger will die Kosten für eine Assistenz und Pflege, die von der Krankenkasse nicht gedeckt sind, nicht finanzieren. Deshalb hat Carmen Leonhard Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein beauftragt, die Rechte ihres Vaters notfalls einzuklagen.

Da das Beatmungsgerät an das Stationszimmer angeschlossen ist und bei Störungen Alarm gibt, sieht das Sozialgericht Hamburg die Versorgung gewährleistet und die Kostenübernahme für die ambulante Versorgung als nicht gegeben. Nur das notwendige, nicht das Wünschenswerte müsse finanziert werden, ist die Meinung des Gerichts.

Wie Rechtsanwalt Tolmein erklärt, ist es nun notwendig, ein Gutachten zu erstellen, das beweist, dass Hans-Jürgen Leonhards Lebenserwartung durch die für ihn psychische und physische Situation im "Heim" so stark belastend ist, dass er "hier voraussichtlich früher sterben wird als in einer eigenen Wohnung". Das Gericht indes verweigert den Auftrag für ein solches Gutachten, denn diese Frage sei angeblich "nicht entscheidungserheblich". Weder Hans-Jürgen Leonhard noch seine Familie sind finanziell in der Lage, die zu erwartenden Kosten von rund 2000 Euro für das Gutachten selbst aufzubringen. Deshalb hat Rechtsanwalt Tolmein eine Internetseite mit einem Spendenaufruf geschaltet.

Dort heißt es unter anderem: "Um die wohl letzte Chance zu nutzen, sein Verfahren zu gewinnen und doch noch aus dem Heim zu kommen, braucht Herr Leonhard deswegen dringend Unterstützung und er braucht Geld, um seinen selbst gewählten Gutachter bezahlen zu können". Der Antrag auf das Gutachten müsse bis zum 20. Mai 2007 gestellt werden. elba

Kommentar von kobinet-Redakterin Elke Bartz

Als ich vom Schicksal Hans-Jürgen Leonhards erfuhr, drängte sich mir sofort der Begriff der "sozialen Euthanasie" auf. Doch dann wurde mir klar, dass hier das "soziale" nur ein Teil ist, denn hier geht es tatsächlich um Lebensverkürzung eines Mannes, für den seine Situation unerträglich geworden ist. Seine Tochter hat dargestellt, dass ihr Vater zunehmend deprimierter wird, weil er in seinem Zimmer regelrecht dahinvegetiert, ohne Anreize von außen. Hans-Jürgen Leonhard will nicht sterben, sondern leben - menschenwürdig in einer eigenen Wohnung leben. Und das verweigert ihm das Gericht unter anderem mit der Argumentation, Depressionen bei einer ALS seien nichts Ungewöhnliches und daher nicht entscheidungsrelevant. Ein bodenloser Zynismus, der Hans-Jürgen Leonhards Rechte auf die nackte Existenz wie Atmen, Ernährung und Hygiene reduziert. Depressive Menschen wollen meistens nicht mehr leben - Hans-Jürgen Leonhard will jedoch leben, es nicht die Krankheit, sondern die "nur" die Umständen, die ihn verzweifeln lassen.
 

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