Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
05.05.2007 - 11:57

Hintergrund: Europäischer Protesttag.

Kassel (kobinet) Wenn heute in vielen Städten Deutschlands Protestaktionen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen stattfinden, hat dies mittlerweile eine 16jährige Geschichte. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat in den Geschichtsbüchern der Behindertenbewegung gekramt und zeichnet die Entwicklung des mittlerweile traditionellen Protesttages nach.

Die Anfänge des Europäischen Protesttages reichen zurück auf eine Tagung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland im August 1991. Nachdem sich im Herbst 1990 der Initiativkreise Gleichstellung Behinderter als Zusammenschluss von engagierten Einzelpersonen aus verschiedenen Verbänden unter Federführung des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter formiert hatte, hatte die ISL eine Tagung mit der Behindertenrechtlerin Marilyn Golden aus den USA in der Jugendherberge in Verden organisiert. Nachdem die engagierte Rollstuhlfahrerin während der Tagung einen Überblick über die rechtlichen Regelungen der Antidiskriminierungsgesetzgebung für behinderte Menschen in den USA gegeben hatte, gab sie auch einen Überblick über die verschiedenen Strategien, die die US-Behindertenbewegung zur Erreichung der Gesetze genutzt hatte. Auf dieser Basis wurde dann zum Abschluss der Tagung engagiert darüber diskutiert, wie auch in Deutschland eine Bewegung für die Gleichstellung Behinderter gestartet werden könnte. Die Einführung eines Europäischen Protesttages für die Gleichstellung Behinderter war hierfür eine Maßnahme, die beschlossen wurde. Der 5. Mai wurde deshalb gewählt, weil dies gleichzeitig der Europatag ist und die Behindertenbewegung deutlich machen wollte, dass wir ein Europa für alle brauchen.

Auf dieser Basis koordinierte die ISL dann in den nächsten Jahren den Europäischen Protesttag und trug damit dazu bei, dass die Forderung nach der Aufnahme eines Benachteiligungsverbotes für Behinderte in das Grundgesetz und nach Gleichstellungsgesetzen für Behinderte auf die Tagesordnung kam. Demonstrationen, phantasievolle Aktionen, Diskussionsrunden und Unterschriftensammlungen prägten fortan den Protesttag und sorgten immer wieder dafür, dass es gelang, das Thema der Gleichstellung Behinderter in die Hauptnachrichten zu bekommen. Während in der Regel auf dezentrale Aktionen vor Ort gesetzt wurde, um möglichst vielen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen, gab es aber auch eine zentrale Demonstration mit dem US-amerikanischen Behindertenbeauftragten Justin Dart im Jahr 1994 in Kassel. Ein anderes Highlight war, als sich Horst Lehmke aus Berlin mit einem Kran in den ersten Stock des Rathauses in seinem Berliner Bezirk heben ließ, um an der Bürgersprechstunde teilnehmen zu können. Solche Aktionen nahmen die Medien gerne als Highlight und brachten diese auch in den Hauptnachrichten.

Als es 1994 nach massiven Widerständen vor allem aus der CDU, CSU und FDP doch gelang, dass in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" war ein erstes wichtiges Ziel erreicht, für das während der Protesttage gestritten wurde. Fortan ging es darum, dieses verfassungsmäßige Postulat konkret in Behindertengleichstellungsgesetze zu übertragen. Europaweit wurde für die Aufnahme von Antidiskriminierungsbestimmungen gekämpft, was letztendlich in den Amsterdamer Verträgen gelang. Nach den ersten Erfolgen war auch eine Neuorientierung des Initiativkreises Gleichstellung Behinderter angesagt, so dass sich das Netzwerk Artikel 3 gründete, das fortan auch eine Schlüsselposition bei der Organisation der Protesttage zusmmen mit der ISL einnahm. Ein großer Pusch für den Europäischen Protesttag kam dann aber mit der Aktion Grundgesetz. Diese von der Aktion Mensch koordinierte und von über 100 Verbänden getragene Aktion forderte fortan die Umsetzung des Artikel 3 des Grundgesetzes und konkrete Gleichstellungsgesetze. "Der nächste behindertengerechte Bus kommt im Jahr 2010" oder "Warum habe ich keine behinderten Mitschüler?" waren damals einige der provokanten Slogans, die per Postkarten, Zeitungsanzeigen oder großen Plakatwänden verbreitet wurden. Und plötzlich gab es auch eine Förderung für Aktionen, Demonstration oder sonstige öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durch die Aktion Grundgesetz.

Die Verbreiterung der Aktionen und vor allem auch der teilnehmenden Verbände gab der Bewegung letztendlich auch einen entscheidenden Pusch, um für ein Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene und für Landesgleichstellungsgesetze zu kämpfen. Nach dem Antritt der rot-grünen Koalition im Jahre 1998 wurde dies auch in der Koalitionsvereinbarung der beiden Parteien versprochen. Es bedurfte jedoch noch vieler Aktionen, um den nötigen Druck für die Umsetzung dieses Versprechens zu machen. Am 5. Mai 2001 wurde beispielsweis in Berlin am Protesttag von der Aktion Grundgesetz ein Bus in Berlin gestartet, der fortan durch die Stadt kreiste und einen Rahmen für viele Aktionen und Fahrten bot, der unter dem Motto "Versprochen ist versprochen ..." daran erinnerte, wieviel Tage der Koalition noch verblieben, um das versprochene Behindertengleichstellungsgesetz zu verabschieden. Am 1. Mai 2002 war es dann soweit, dass das Gesetz endlich in Kraft trat. Damit war die Mission aber noch lange nicht erfüllt, denn im Gesetzesprozess wurde der zivilrechtliche Teil abgetrennt, der in einem gesonderten Antidiskriminierungsgesetz verankert werden sollte. Diese Forderung nach einem solchen Gesetz prägte dann die weiteren Aktionen. Im Juli 2006 war es dann letztendlich soweit, dass die Verabschiedung des Gesetzes feierlich begangen werden konnte.

Und was steht nun an, wenn Verbände von behinderten Menschen dieses Jahr für ihre Rechte protestieren? Einmal geht es darum, dass die Gesetze endlich auch konsequent umgesetzt werden. Dann ist mittlerweile klar geworden, dass diese noch kräftige Lücken haben. So greift beispielsweise das Instrument der Zielvereinbarungen nur sehr begrenzt, konkrete Verpflichtungen müssen hier her. Ein weiterer Punkt ist, dass durch die Förderalismusreform einige Regelungen nun von der Bundesebene auf die Länder übertragen wurden, so zum Beispiel die barrierefreie Gestaltung von Gaststätten und des öffentlichen Nahverkehrs. Hier gilt es einheitliche Standards und eine konsequente Umsetzung der Barrierefreiheit sicher zu stellen, statt in die Kleinstaaterei zurück zu fallen. Last but not least beschäftigt die UN Menschenrechtskonvention mittlerweile auch immer mehr behinderte Menschen. Denn diese hat wichtige Grundsätze und Rechte behinderter Menschen formuliert, die auch hierzulande viele längst überfällige Verbesserungen bringen können. Hierbei sei nur die schulische Integration und das Leben behinderter Menschen in der Gemeinde erwähnt.

Was dem Aktionsmittel Protesttag jedoch bleiben wird, sind die vielen Probleme, die behinderte Menschen vor Ort immer noch haben. Fernab all der mittlerweile doch recht komplizierten gesetzlichen Regelungen werden viele Entscheidungen schlichtweg vor Ort gefällt, was wo und wie gebaut wird. Und da ist es wichtig, dass behinderte Menschen auf der Matte stehen, Barrierefreiheit einfordern und Flagge zeigen, dass sie für ihre Rechte eintreten. Viel wichtiger erscheint jedoch, dass wir den Blick nun auch verstärkt auf diejenigen richten, die man leicht vergisst, weil wir sie viel zu wenig treffen und sie erst recht nicht in den Medien oder in der Öffentlichkeit vorkommen. Nämlich diejenigen, die in Sondereinrichtungen leben und arbeiten. Es wird Zeit, dass wir dafür eintreten, dass wir eine umfassende Inklusion von behinderten Menschen von der Wiege bis zur Bahre bekommen, also dass der Aussonderung endlich massiv der Kampf angesagt wird. Nur 12 Prozent der behinderten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden an Regelschulen beschult. 93 Prozent der Mittel für die Eingliederungshilfe fließen in stationäre Einrichtungen, so dass heute ca. 180.000 behinderte Menschen in sogenannten Heimen leben müssen. Über 240.000 behinderte Menschen müssen in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten ohne echte Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu haben und verdienen dort durchschnittlich ca. 160 Euro im Monat. Und - diese Gruppe sollten wir auf keinen Fall vergessen - über 700.000 ältere Menschen müssen oftmals aufgrund fehlender Alternativen in sogenannten Heimen leben, mit allen Einschränkungen der Lebensqualität, die damit verbunden sind. Es gibt also noch viel zu tun. Nehmen wir die Verantwortung an und streiten auch weiterhin für die Menschenrechte und Würde behinderter Menschen. omp
 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.