
Marburg (kobinet) Menschen mit Behinderung werden weiterhin vor fremdnützigen Eingriffen geschützt. Der Bundestag verzichtet nach Intervention der Lebenshilfe auf eine umstrittene Regelung im Gewebegesetz.
"Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die Lebenshilfe mit ihrer Forderung durchdringen konnte, den Schutz nichteinwilligungsfähiger Erwachsener vor fremdnützigen Eingriffen sicherzustellen", erklärt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, nachdem der Bundestag das Gewebegesetz am gestrigen Abend verabschiedet hat. Der ursprüngliche Entwurf zum Gewebegesetz hatte vorgesehen, unter gewissen Bedingungen eine Knochenmarkspende von erwachsenen nichteinwilligungsfähigen Personen zuzulassen - etwas, das in der ärztlichen Praxis keine Rolle spielt, aber Wegbereiter für eine Inanspruchnahme von Nichteinwilligungsfähigen hätte sein können. Hiergegen hatten sich die Behindertenverbände, die das Berliner Institut Mensch Ethik und Wissenschaft tragen, bereits im März gewandt und vor der Gefahr gewarnt, dauerhaft nichteinwilligungsfähige Menschen zu instrumentalisieren.
Die Lebenshilfe hatte daher bei der Anhörung des Gesundheitsausschuss durch ihr Vorstandsmitglied Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust wie auch unmittelbar vor den abschließenden Beratungen im Bundestag gegenüber Parlament und Regierung dafür geworben, eine solche Öffnungsklausel unbedingt zu streichen. Diesem Anliegen ist die Politik nun gefolgt. Die Lebenshilfe dankt in diesem Zusammenhang in einer Presseinformation für die vielfache Unterstützung bei der Durchsetzung dieser für Menschen mit Behinderung so wichtigen Forderung. "Entscheidend war, dass sich die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, unser Anliegen zu eigen gemacht hat", so Antretter. omp
A. Heinker schrieb am 26.05.2007, 20:13
Hallo,
das finde ich sehr gut, dass die Lebenshilfe das Ansinnen, das Menschen mit Behinderung vernutzt werden sollten, gestoppt hat. Nun muss "nur" noch darauf geachtet werden, dass das Verbot der Vernutzung auch eingehalten wird.
A. Heinker