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Berlin (kobinet)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG), die am 12. Oktober 2026 stattfand, fordert der evangelische Bundesverband für Teilhabe (BeB), das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und die Reform auf eine tragfähige fachliche Grundlage zu stellen. Der BeB unterstützt ausdrücklich das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Nach Auffassung des Verbandes verfehlt der vorliegende Gesetzentwurf jedoch wesentliche Ziele des Reformprozesses. Statt die seit Jahren vorbereitete inklusive Gesamtzuständigkeit der Jugendämter umzusetzen, werden zentrale Entscheidungen vertagt und neue Zuständigkeitsfragen geschaffen. Damit droht die angestrebte inklusive Kinder- und Jugendhilfe aus einer Hand aufgegeben zu werden.




