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05.06.2007 - 11:22

Sozialverband: Daheim statt Heim muss Ziel sein.

Düsseldorf (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat heute zum Landesheimgesetz in Nordrhein-Westfalen seinen Standpunkt bekräftigt: Daheim statt Heim muss das Ziel sein.

Zu den Eckpunkten für ein Landesheimgesetz erklärte Landesvorsitzende Marianne Saarholz: "Der Sozialverband Deutschland betont, dass die Weiterentwicklung des Heimrechts grundsätzlich länderübergreifend einheitlich und nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich erfolgen sollte. Denn pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen darauf vertrauen können, dass bundesweit einheitlich hohe Standards und Regeln gelten." Aufgabe des Heimrechts sei der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und nicht die Entlastung der Träger.

Der Sozialverband begrüßt, dass die Normalisierung der Wohn- und Lebensbedingungen Richtschnur für das Landesheimgesetz sein soll. "Um dies zu erreichen, muss aber vorrangig die häusliche Pflege gestärkt werden. Daheim statt Heim muss das Ziel sein", betonte Saarholz.

Pflegemängel sind nach Ansicht des Verbandes oftmals das Ergebnis von personeller Unterbesetzung. Er warnte daher nachdrücklich vor einer Aufweichung der Mindestfachkraftquote. Um dem Anspruch einer ganzheitlichen Pflege gerecht zu werden, sollte das Gesetz auch den Einsatz multiprofessioneller Teams regeln.

"Jeder Mensch hat ein Recht auf den Schutz der Privatsphäre. Es muss sichergestellt werden, dass jede/r Heimbewohner/in ein Einzelzimmer in wohnlicher Größe beziehen kann. Dreibettzimmer sind zu untersagen". unterstrich Saarholz. Des Weiteren müssten sich die baulichen Anforderungen daran orientieren, Pflegeheime in Zukunft kleiner und überschaubarer zu gestalten. Nur so könnten in Stadtteilen und Wohnquartieren kleinräumige Netzwerke entstehen, die ambulante und stationäre Pflege- und Unterstützungsangebote sinnvoll verbinden.

Der SoVD begrüßt, dass Heimkontrollen künftig unangemeldet erfolgen sollen. Für eine wirksame Kontrolle sei aber eine unabhängige und personell gestärkte Heimaufsicht unverzichtbar. Auch die Veröffentlichung der Prüfberichte würde zur Transparenz beitragen. In keiner Weise nachvollziehbar sei es, dass die Eckpunkte den Teilhabeanspruch für behinderte, nicht aber für pflegebedürftige alte Menschen anerkennen. Pflegebedürftige Menschen seien immer auch behinderte Menschen. sch
 

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