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14.06.2007 - 20:48

Leistungen individuellem Bedarf anpassen.

Berlin (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte heute eine grundlegende Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen: Grenzen zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen abschaffen!

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Eingliederungshilfe, also die Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen, weiterzuentwickeln. Der Deutsche Verein fordert nun den Gesetzgeber auf, die intransparente Differenzierung nach Leistungsformen, -orten und -anbietern abzuschaffen. Stattdessen sollen sich die Leistungen am individuellen Bedarf und an den Wünschen der behinderten Menschen orientieren.

"Heute werden zu viele Menschen mit Behinderungen im Heim betreut, obwohl auch eine ambulante Unterstützung in der eigenen Wohnung möglich wäre", so Vereinspräsident Wilhelm Schmidt. "Um die Leistungen miteinander kombinierbar zu machen, müssen zunächst mehr ambulante Angebote und eine entsprechende Infrastruktur geschaffen werden."

In seiner Empfehlung macht der Deutsche Verein dem Gesetzgeber konkrete Vorschläge, um die Trennung nach Leistungsformen aufzuheben. Er zeigt zudem Handlungsoptionen für Leistungsträger und Leistungserbringer, die ein flexibles Unterstützungssystem ermöglichen. sch

 

 
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