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kobinet-nachrichten
15.06.2007 - 10:10
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Frankfurt am Main (kobinet) Zehn hessische Unternehmen, die für die betriebliche Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders viel tun, sind in Frankfurt durch das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) ausgezeichnet worden. Sie erhielten eine Prämie für ein beispielhaftes "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)", welches kranken und behinderten Mitarbeitern eine berufliche (Wieder-)Eingliederung ermöglichen soll, zugleich aber auch Wert auf präventive Maßnahmen legt.
Bei der Veranstaltung sagte LWV-Beigeordneter Dr. Peter Barkey, der gemeinsam mit Dr. Werner Scherer, Geschäftsführer der Vereinigung der Hessischen Unternehmerverbände e. V., die Prämierung vornahm: "Wir freuen uns, dass es schon jetzt in Hessen eine Reihe von Unternehmen gibt, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement als strategische Herausforderung angenommen haben und durch beispielgebende Maßnahmen für eine nachhaltige Integration ihrer behinderten und kranken Mitarbeiter sorgen". "Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement werden von den hessischen Unternehmen als Ausdruck einer modernen Unternehmensphilosophie verstanden, deren wirtschaftlicher Erfolg im Wesentlichen auf der Motivation der Arbeitskraft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern basiert", betonte Dr. Scherer während der Veranstaltung vor den rund 200 Unternehmensvertretern.
Diese 10 hessischen Unternehmen wurden prämiert:
Nordhessen:
Daimler Chrysler AG, Werk Kassel
K+S Kali GmbH Werk Werra, Philippsthal
Orthopädische Klinik Kassel gGmbH
DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Werk Fulda
Mittelhessen:
Buderus Edelstahl GmbH, Wetzlar
Südhessen:
Adam Opel GmbH, Rüsselsheim
FRAPORT AG, Frankfurt
Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt
Pirelli Deutschland GmbH, Breuberg
Stadtverwaltung Offenbach
Stichwort Betriebliches Eingliederungsmanagement - "BEM"
BEM umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX soll künftig der Prävention stärkeres Gewicht gegeben werden. Das BEM soll einsetzen, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. BEM soll den betroffenen Mitarbeitern in einem kooperativen Verfahren frühzeitig geeignete Hilfestellungen anbieten, um deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern. Durch betriebliche Förderung soll die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bleiben und es erst gar nicht zu chronischen Erkrankungen oder gar Behinderungen kommen. Dabei wird die konkrete betriebliche Umsetzung der Gesundheitsförderung und die Eingliederung in einer Integrationsvereinbarung fixiert. So wird es möglich, den Erfolg zu messen und - falls erforderlich - Korrekturen vorzunehmen. Von BEM profitieren beide Seiten: Bei den Unternehmen sinken bei geringeren Krankenfehlzeiten Lohnfortzahlungskosten und Kosten für Vertretungskräfte, die Mitarbeiter bleiben gesund und arbeitsfähig. omp
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