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kobinet-nachrichten 30.06.2007 - 12:32
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Alten-WG droht Aus - Galgenfrist bis 5. Juli

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Bretzfeld (kobinet) Weil die AOK Hohenlohe, die AOK Heilbronn sowie die DAK und das Hohenloher Sozialamt nicht den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten wollen, droht acht alten Menschen aus Bretzfeld im Hohenlohekreis die Heimeinweisung.

Bereits in zweiter Instanz, vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim, streiten der Hohenlohekreis und Manuel Gebhardt darüber, ob es sich beim Zusammenleben von acht alten Menschen in einer gemeinsamen Wohnung um eine Wohngemeinschaft (WG) oder ein - dann illegales - Pflegeheim handelt (siehe auch kobinet-nachrichten vom 2. März 2007).

Zunächst hatten die alten Menschen in einer Wohnung zusammengelebt, das zwölf Jahre lang als Kleinstheim unter der Leitung von Altenpflegerin Monika Gebhardt anerkannt war. Dann aber kam die Heimaufsicht mit dem Zollstock, bescheinigte sehr gute Pflegequalität, jedoch eine zu geringe Wohnfläche für die damals neun Bewohnerinnen und Bewohner. Daraufhin musste das Heim als solches schließen.

Da die alten Menschen weiterhin zusammenleben wollten, schlossen ihre gesetzlichen Betreuer Mietverträge für sie ab. So konnten die alten Menschen, von einem ambulanten Pflegedienst und dem Dienstleister "No Problem", unter der Leitung von Manuel Gehardt für die hauswirtschaftliche Versorgung, unterstützt, weiterhin zusammen leben. Dies passte dem Hohenlohekreis jedoch nicht. Er zog vor das Verwaltungsgericht Stuttgart, das feststellen sollte, dass es sich nicht um eine WG, sondern um ein illegales Pflegeheim handeln würde. Dazu stellte der Hohenlohekreis einen Eilantrag, der sich gegen die WG richtete, damit die seiner Meinung nach unhaltbaren Zustände beendet und die WG-Bewohnerinnen und Bewohner schnellstens in ein Altenpflegeheim eingewiesen würden.

In erster Instanz gewann die WG den Rechtsstreit, indem sie als solche vom Gericht anerkannt wurde. Doch damit gab sich der Hohenlohekreis nicht zufrieden und zerrte die Bewohnerinnen und Bewohner erneut vor den Kadi. Wenn die WG dort als illegales Heim eingestuft würde, hätte dies die Einweisung der WG-Bewohnerinnen und Bewohner in ein "legales Heim" zur Folge. Sollte der Hohenlohekreis den Rechtsstreit jedoch verlieren, müsste er die Kosten auch für diejenigen übernehmen, die ursprünglich nicht aus dem Hohenlohekreis stammen. Und genau dies dürfte der Hintergrund für den Rechtsstreit sein.

Noch warten die Bewohnerinnen und Bewohner der WG auf den Gerichtstermin. Dennoch droht der WG bereits jetzt das Aus. Monika Gebhardt: "Es ist entsetzlich. Die alten Menschen haben fürchterliche Angst, in ein Heim zu müssen, obwohl die Chancen, dass der Prozess gewonnen wird, recht gut sind". Der WG drohe dennoch das Aus, weil die Kostenträger - Pflegekassen sowie Sozialhilfeträger - die für die alten Menschen erbrachten hauswirtschaftlichen Leistungen nicht im tatsächlichem Umfang erstattet haben.

Manuel Gebhardt erklärt: "Weil kaum noch Zahlungen für die geleisteten Dienste erfolgten, war ich nicht mehr in der Lage, die Krankenkassenbeiträge für meine Mitarbeiterinnen zu bezahlen. Jetzt stehen rund 4000 Euro aus. Deshalb hat die AOK das Insolvenzverfahren gegen mich eingeleitet. Als letzte Frist wurde mir der 5. Juli gesetzt. Diese Frist kann ich aber nicht einhalten, denn ich habe mich bereits hoch verschuldet, damit die WG-Bewohner wenigstens bis jetzt zusammenbleiben konnten. Ich kann niemanden mehr bitten, mir diese 4000 Euro zu leihen, denn ich weiß nicht, wann ich sie wieder zurückzahlen kann."

Streng nach den Paragrafen wäre die AOK im Recht, betont Gebhardt. Und dennoch: "Die Aussichten, das ausstehende Gerichtsverfahren zu gewinnen, sind nicht schlecht. Uns wurde seitens des Gerichts gesagt, dass die Verhandlung im Juni sei. Doch jetzt ist der Monatsletzte und wir haben noch immer keinen Termin. Die AOK will aber nur noch bis zum 5. Juli warten. Der Gedanke daran, dass wir gewinnen und dieser 'Sieg' zu spät kommt, weil die alten Menschen bis dahin in irgendeinem Heim sind, ist unerträglich." Selbst der Eilantrag des Hohenlohekreises sei vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim jetzt angewiesen worden, weil sich der VGH auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart beruft, nachdem es sich um eine WG und eben nicht um ein Heim handelt. Dennoch wartet das Sozialamt auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens und leistet bis dahin nicht. Monika Gebhardt resigniert: "Damit werden wir regelrecht ausgehungert, selbst wenn wir letztendlich Recht bekommen. Ich weiß noch gar nicht, wie wir das den alten Menschen erklären sollen". elba
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

ALDONA THOMITZNI schrieb am 01.07.2007, 14:21

ABENDSONNE e.V.

Freunde,Familie und Bekannte der WG haben ein Förderverein gegründet der sich als Ziel gesetzt hat den Senioren zu helfen und ihren Wunsch in der WG wohnen bleiben zu dürfen, zu verwirklichen.
Weitere Infos: Abendsonne-WG.de
Wichtig zu sagen wäre noch, dass die AOK keinerlei Vorschläge zwecks der Abzahlung der 4000 Euro annimmt, was uns die "Aushungerungs"-Taktik nur bestätigt.

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