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17.06.2003 - 14:31

Gesundheitsreform muss armutsfest sein.

Freiburg (kobinet) Der Deutsche Caritasverband hat heute vor einer
Benachteiligung chronisch kranker und behinderter Menschen bei der
anstehenden Gesundheitsreform gewarnt. Einkommensschwache Personen sowie
chronisch kranke und behinderte Menschen dürfen nicht zusätzlich
benachteiligt werden. Dies ist für den Deutschen Caritasverband das
entscheidende Kriterium für die Beurteilung des geplanten
Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG), das am Mittwoch in Teilen im
Deutschen Bundestag beraten wird.

Ausdrücklich begrüßt der Deutsche Caritasverband neben anderen
positiven Details die Ansätze, die ambulante, teilstationäre und
stationäre Versorgung besser als bislang zu integrieren und fordert eine
Ausweitung der Prävention. Ebenso sei die mit der Neuregelung des
Krankengeldes verbundene Senkung der Lohnnebenkosten angesichts der
aktuellen Arbeitsmarktsituation positiv zu bewerten. Allerdings sei der
Prüfstein für die Neuregelung des Krankengeldes dessen
«Armutsfestigkeit». Bezieher von Krankengeld dürften nicht unter die
Sozialhilfeschwelle abrutschen. Deshalb schlägt der Deutsche
Caritasverband vor, das Krankengeld mindestens auf der Höhe des
Existenzminimums auszustatten, das durch die Sozialhilfe festgelegt ist.
Damit könnten Sozialhilfebedürftigkeit und verdeckte Armut für Kranke
vermieden werden.

Nach Ansicht des Deutschen Caritasverbandes werden bei der Diskussion
über die Konsolidierung des Gesundheitssystems bislang fast
ausschließlich die Ausgaben diskutiert. Entscheidend sei aber auch die
Einnahmenpolitik. Die Erweiterung des Kreises der solidarisch
Versicherten durch die Aufnahme von privat Versicherten
in die Gesetzliche Krankenversicherung müsss konsequent in Angriff
genommen werden. Das Prinzip der Solidarität mache es außerdem
unausweichlich, in die künftige Finanzierung der Gesetzlichen
Krankenversicherung auch weitere Einkommensarten wie Einkünfte aus
Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie den Produktionsfaktor
Kapital einzubeziehen. Grundsätzlich, so die Caritas, muss sich der
solidarische Beitrag eines jeden nach der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit und nicht nach dem persönlichen
Krankheitsrisiko richten. sch

 

 
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