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21.08.2007 - 14:48

Verwaltungsgericht entscheidet für Integration.

Köln (kobinet) Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Entscheidung der Schulaufsicht kassiert. Die Zuweisung eines 7jährigen Mädchens zur "Förderschule geistige Entwicklung" war rechtswidrig, entschied das Gericht, und hob die entsprechenden Bescheide auf.

Die Eltern wollten für das Mädchen mit Down-Syndrom eine integrative Schule. An den wenigen gut ausgestatteten städtischen Integrationsschulen war jedoch kein Platz mehr frei. Nachdem das Mädchen schließlich an der privaten integrativen Waldorfschule aufgenommen war, entschied die Schulaufsichtsbehörde, sie zur "Förderschule geistige Entwicklung" zuzuweisen. Dabei setzte sich das Amt über zwei Gutachten hinweg, die eine integrative Schule empfohlen hatten, berichtet das Büro des Kongresses "Eine Schule für alle".

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts stellte in dem inzwischen rechtskräftigen Urteil fest, dass der Schulaufsicht mehrere Verfahrensfehler unterlaufen waren. Sie hatte weder die Eltern zu einer Anhörung eingeladen, noch es für nötig befunden, die Entscheidung für die Sonderschule inhaltlich zu begründen. Darüber hinaus kam das Gericht zu dem Schluss, dass in diesem Fall die Entscheidung, das Kind gegen den Willen der Eltern der Sonderschule zuzuweisen, auch inhaltlich rechtswidrig war: Der Förderbedarf des Mädchens könne auch in Regelschulen mit gut ausgestattetem "Gemeinsamen Unterricht" gewährleistet werden. Doch solche Schulen gibt es viel zu wenige in Köln.

Das Gericht erteilte dem Schulaufsichtsamt in diesem Zusammenhang eine deutliche Rüge: Schulaufsichtsbehörden dürften ihre Entscheidungsgewalt über den geeigneten Förderort für ein Kind nicht dazu missbrauchen, knappe Ressourcen im Gemeinsamen Unterricht zu bewirtschaften. Die Frage, ob es genügend Integrationsplätze gebe, sei bei der Entscheidung, welcher Förderort für das einzelne Kind der beste sei, ein "sachfremdes Kriterium". AZ 10 K 761/07. omp
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Sabine Sielmann schrieb am 22.08.2007, 17:24

Autisten

besonders häufig werden Autisten als "geistig behindert" abgestempelt, obwohl die Erkenntnisse aus den USA eindeutig belegen, dass Autisten sehr gut förderbar sind.

Es kann nicht sein, dass der Staat das zweifellos bestehende Potenzial von Autisten brach liegen lässt nur um Geld für den Integrationsbetreuer der Schule zu sparen.

Die USA haben mit neuen Therapiekonzepten, z.B. ABA, das Autisten bis zu einem gewissen Grade wieder fit werden. Warum werden solche Therapien in Deutschland nicht von den Krankenkassen bezahlt, obwohl hunderte von Familien in Deutschland gute Erfahrung damit gemacht haben dafür aber privat bezahlen müssen?

Wilfried Furian schrieb am 22.08.2007, 16:53

Volle Zustimmung

Volle Zustimmung Herr Zubizarreta.
Leider ist man in Baden-Württemberg noch nicht so weit, dass ein Verwaltungsgericht so entscheiden würde.
Die Hoffnung geben wir aber nicht auf.

luis Zubizarreta schrieb am 22.08.2007, 14:35

Geistige Entwicklung für alle!

Den Eltern möchte ich herzlich gratulieren und ermuntern weiter dafür zu kämpfen ,dass ihre Tochter durch Schulbehörden nicht als geistigbehindert eingestuft und damit für immer zu Unrecht diskriminiert wird.Es ist absurd,dass Kinder die in integrativen Einrichtungen gefördert wurden ,vor der Aufnahme in der Föerderschule :"Geistige Entwicklung" mit "einer geistigen Behinderung"-Wortlaut des Schulgesetzes-,für immer zu Unrecht abgestempelt werden.Übrigens Geistige Entwicklung ist sicher für alle gut.Auch für so.g.Schulprofis von Schulministerium bis Schulräte.Sie sollten sich geistig weiterentwickeln,damit sie die Individualität der Kinder mit falschen Festlegungen nicht zörstören, noch bevor diese Kinder eine Schule besuchen.

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