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28.08.2007 - 11:30

Antidiskriminierungsstelle im Internet - Fehlanzeige.

Berlin (kobinet) Über ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sucht man immer noch vergeblich nach ausführlichen Informationen über die Antidiskriminierungsstelle, die im Rahmen dieses Gesetzes beim Bundesfamilienministerium eingerichtet wurde.

"Wo finde ich Informationen über die Antidiskriminierungsstelle im Internet?" Dieser Frage gehen immer mehr benachteiligte Menschen in Deutschland nach. Gut ein Jahr nach Inkraffttreten des AGG hat es zwar schon über 2.000 Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle gegeben, aber umfassende Informationen im Internet sind nach wie vor Fehlanzeige. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das für die Einrichtung der Stelle verantwortlich ist, findet man zwar die Rubrik "Antidiskriminierungsstelle", doch lesen interessierte BürgerInnen dann: "In Kürze finden Sie hier ausführliche Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes." Aus der angekündigten "Kürze" ist mittlerweile allerdings eine "Länge" eingetreten, so dass man gespannt sein darf, wann der Internetauftritt der Antidiskriminierungsstelle kommt bzw. welche Qualität er dann hat.

Bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist der zögerliche Prozess der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle und das bescheidene Informationsangebot im Internet auf heftige Kritik gestoßen. "Wenn man sich mal anschaut, dass es bereits über ein Jahr dauert, einen Internetauftritt hinzubekommen und wie zurückhaltend das Ministerium in Sachen Europäisches Jahr der Chancengleichheit umgeht, könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass gar nicht gewollt ist, dass man sich über dieses Thema informiert", kritisiert Ottmar Miles-Paul, Pressesprecher der ISL das Agieren des Familienministeriums. elba

Link zur Internetseite, auf der ausführlichere Informationen der Antidiskriminierungsstelle einmal kommen könnten
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Klaus-Dieter May schrieb am 05.09.2007, 18:38

Ich halte die ADS auch für überflüssig!

Die Antidiskriminierungsstelle ist ja noch nicht einmal in der Lage Anfragen innerhalb von 3-6 Tagen zu beantworten!

Zitat:Frau Martina Köppen: Eine Beantwortung der Anfragen innerhalb einer so kurzen Frist ist, selbst wenn die Stelle bereits voll arbeitsfähig wäre, nicht denkbar.Zitat Ende

klaus-Dieter May
www.mobbing-web.de
Bürgerinitiative

Jan von Falkenberg schrieb am 01.09.2007, 11:37

doch die nächste Instanz

.... aber schon traurig, wenn selbst Richter ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Aufbauseminare für berufstätige Richter sollten Pflicht werden, am besten mit Prüfungen verbunden, damit auch berufstätige Richter immer up-to-date bleiben in Bezug auf neueste gesetzliche Bestimmungen, was offensichtlich nicht der Fall ist, wie das Beispiel des Vorredners beweist.

Markus Zimmermann schrieb am 31.08.2007, 15:26

AGG auch bei Richtern oft unbekannt

Ein Arbeitsrichter in Rheinland-Pfalz behaptete dieser Tage u. a. folgendes im Rahmen eines Gütetermins als rechtsverbindlich:
- Die Beweislast bei Diskriminierungen trägt der Kläger.
- AGG und SGB IX gelten nicht für eine private GmbH.
- AGB und SGB gelten nicht, wenn in einem Betrieb keine Behindertenvertretung existiert.
Da fällt einem nichts mehr ein...

warum Zahnlos schrieb am 29.08.2007, 08:58

das Problem ist die Behörde

Das Gesetz AGG ist trügerischerweise zahnlos, weil die Behörde, die es anwenden soll zahnlos ist. Wäre die Behörde (AGG Stelle) aktiv und würde die Möglichkeiten des Gesetzes in vollem Umfang nutzen, dann wäre das Gesetz auch effektiver und es würde weniger Diskriminierung geben: getreu dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter.

Das Familienministerium hat offensichtlich noch nicht verstanden, welche hohe Verantwortung es mit der unterhaltung der AGG-Stelle übernommen hat: Behinderte Menschen erwarten - und das war auch der Grund für die Einrichtung einer solchen Stelle im AGG - dass die Behörde offensiv gegen Diskriminierung vorgeht.

Dorothea Moesch schrieb am 28.08.2007, 12:57

Zahnlos

Das AGG ist ein zahnloser Tiger, ein Kuscheltierchen, ein Beruhigungsbonbon zur Gewissensberuhigung sowie gleichermaßen zur Ruhigstellung von Fordernden.

"Es wird doch mal wieder sooooo vieeeel für die "Benachteiligten" getan, sogar ein eigenes Gesetz haben sie jetzt - was mäkeln sie denn schon wieder herum?" könnte man denken.

Die Durchführung des Gesetzes allerdings spricht Bände: keine Informationen im Internet, keine durchgreifenden Konsequenzen im Leben der AdressatInnen, Ausnahmen mehr als Löcher im Schweizer Käse.

Das sogenannte AGG ist nichts als Placebo, ein Mittel, um so zu tun, als ob. Als ob die Interessen Diskriminierter Gehör finden könnten, als ob man in Deutschland endlich einsähe, dass die sogenannte Mehrheitsgesellschaft Minderheiten schikaniert, kujoniert und diskriminiert, als ob man den Diskriminierten eine Waffe geben wollte gegen die allfälligen Angriffe auf ihre Würde, sogar auf die materielle Existenz (Wohnen, Arbeiten).

Wie gesagt - als ob. Tatsächlich allerdings geht alles seinen üblichen Gang, tatsächlich interessiert es niemanden, dass in Deutschland Diskriminierung der Normalffall ist.

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