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29.08.2007 - 11:03

Vorschlag für selbstbestimmte Assistenz übergeben.

Berlin (kobinet) Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) hat heute in Berlin der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, einen Vorschlag für ein Gesetz für eine selbstbestimmte Assistenz (Pflege) für behinderte Menschen übergeben. Mit diesem Gesetzesvorschlag zeigen die Betroffenen Benachteiligungen für behinderte Menschen, die Eigenverantwortung übernehmen und ihre Hilfen selbst organisieren, bei der Pflegeversicherung und im Sozialgesetzbuch XII auf und machen konkrete Verbesserungsvorschläge.

"Es kommt nicht jeden Tag vor, dass wir als ehrenamtlich arbeitender Behindertenverband einen detailliert ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag machen. Die enormen Benachteiligungen, mit denen behinderte Menschen, die ihre Hilfen selbst organisieren, konfrontiert sind, haben uns aber dazu gezwungen, in die Offensive zu gehen. Es ist nicht im Sinne einer modernen Behindertenpolitik und der Idee von persönlichen Budgets, wenn diejenigen behinderten Menschen, die ihre Pflege nicht durch einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen, sondern dies als ‚behinderte Arbeitgeber' selbst und für sich meist viel passender organisieren, wesentlich weniger Geld bekommen. Das ist ungerecht und muss dringend geändert werden", erklärte Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) bei der Übergabe des Gesetzesvorschlages. Der Verband von behinderten Menschen, die Assistenz in Anspruch nehmen, hatte den renommierten Bremer Juristen, Horst Frehe, beauftragt, eine Expertise zur Reform der Eingliederungshilfe und konkrete Regelungen für eine selbstbestimmte Assistenz zu erstellen.

"Die Möglichkeit, selbst und eigenverantwortlich die notwendigen Pflegekräfte (Persönliche Assistenten) anzustellen, wird pflegebedürftigen Menschen in § 77 Absatz 1 Satz 3 SGB XI untersagt. Er verliert als behinderter oder pflegebedürftiger Arbeitgeber seinen Sachleistungsanspruch und wird auf das Pflegegeld verwiesen, das in der Regel nicht ausreicht, die Persönliche Assistenz durch angestellte Pflegekräfte sicherzustellen", fasst Horst Frehe die Problematik zusammen. "Dies wird den Betroffenen nicht selten zum Stolperstein, wenn sie mit anderen Trägern verhandeln müssen", ergänzt Elke Bartz.

Mit dem Gesetzesvorschlag wollen die Betroffenen u.a. erreichen, dass die Sachleistungen für pflegebedürftige Menschen, die ihre Hilfen selbst organisieren, auch in Form einer Geldleistung, also gleichberechtigt, erbracht werden kann. "Das ist ganz im Sinne von persönlichen Budgets, die behinderten Menschen passgenauere Hilfen und mehr Selbstbestimmung einräumen, so dass ich keinen Grund sehe, warum dies nicht so geregelt werden sollte", erklärte Horst Frehe. omp
 

Link zum Gesetzesvorschlag 

 
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