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kobinet-nachrichten 03.09.2007 - 07:59
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http://www.kobinet-nachrichten.org

Bei 'abstoßendem Aussehen' Berechtigung zu Merkzeichen RF

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Von kobinet-Redakteurin Elke Bartz

Hollenbach (kobinet) Wer früher "nicht regelmäßig" am gesellschaftlichen Leben teilhaben konnte, hatte die Berechtigung auf eine Rundfunkgebührenbefreiung und das entsprechende Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis. Seit einiger Zeit muss man "regelmäßig nicht" am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, wenn man von den Rundfunkgebühren befreit werden will. Doch einige der aufgelisteten, möglichen Voraussetzung für das RF sind diskriminierend und beleidigend. Darauf macht kobinet-Leser Gerhard Lichtenauer die Redaktion aufmerksam.

Wer weiß schon genau, welche Kriterien tatsächlich notwendig sind, um die Rundfunkgebührenbefreiung zu erhalten?

Auf der Seite der Versorgungsämter sind sie aufgelistet. So heißt es dort unter anderem:

Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind erfüllt bei: …

Behinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.
Hierzu gehören unter anderem:

• Behinderte Menschen, bei denen schwere Bewegungsstörungen - auch durch innere Leiden (schwere Herzleistungsschwäche, schwere Lungenfunktionsstörung) - bestehen und die deshalb auf Dauer selbst mit Hilfe von Begleitpersonen oder mit technischen Hilfsmitteln (zum Beispiel: Rollstuhl) öffentliche Veranstaltungen in ihnen zumutbarer Weise nicht besuchen können,

• Behinderte Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken (zum Beispiel: durch Entstellung, Geruchsbelästigung bei unzureichend verschließbarem Anus praeter, häufige hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern, laute Atemgeräusche etwa bei Asthmaanfällen oder nach einer Tracheotomie),

• Behinderte Menschen, mit - nicht nur vorübergehend - ansteckungsfähiger Lungentuberkulose sowie geistig oder seelisch behinderte Menschen, bei denen befürchtet werden muss, dass sie beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch motorische Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives Verhalten stören…
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Uwe Heineker schrieb am 24.10.2007, 13:43

Nachtrag V - Leserbriefproblem ...

... wegen Nachtrag IV - es erschien nicht in aktueller Auflistung - daher erneutes Posting ...

Quintessenz:

Die beleidigend/diskriminierende Texte sollen mit der Neuauflage der "Anhaltspunkte" (erscheint im Januar 2008) vom Tisch sein.

Uwe Heineker schrieb am 23.10.2007, 12:51

Nachtrag IV - aus dem Büro ...

... Herrn MdB Hüppe bekam ich heute ebenfalls die Information, dass der besagte Text in der Neuauflage der Anhaltspunkte, die im Januar 2008 erscheint, geändert wird.

Uwe Heineker schrieb am 01.10.2007, 13:00

Nachtrag III - bekam Antwort ...

... vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr Heineker,

die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung dankt Ihnen für Ihre E Mail vom 5. September 2007 Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten.

Nach der Schwerbehindertenausweisverordnung wird das Merkzeichen"RF" eingetragen, wenn der schwerbehinderte Mensch die landesrechtlich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllt. Der von Ihnen beanstandete Text der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht nach dem Schwerbehindertenrecht" ist keine eigene Formulierung der Herausgeber der "Anhaltspunkte", sondern entsprach dem Text der Gemeinsamen Richtlinie zur Durchführung der Länderverordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebühren
pflicht.

Durch den Achten Rundfunkänderungs Staatsvertrag traten die Rundfunkbefreiungsverordnungen der Länder mit Wirkung ab 1. April 2005 außer Kraft, womit auch der diskriminierend empfundene Text in der Richtlinie keine Grundlage mehr hat.

Bei Erscheinen der aktuellen Auflage der "Anhaltspunkte" 2005 konnte der Achte Rundfunkänderungs-Staatsvertrag nicht berücksichtigt werden. Die Neuauflage der Anhaltspunkte im Jahre 2008 wird die Änderung enthalten. [...]".

Uwe Heineker schrieb am 26.09.2007, 10:10

Nachtrag II ...

... mich erreichte inzwischen folgende Antwort aus dem Büro von Frau Karin Ewers-Meyer, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:

"Sehr geehrter Herr Heineker,

die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, dankt für die E-Mail zum Thema Merkzeichen RF. Sie hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell mit der Angelegenheit befasst ist. Das Ministerium wird Ihnen in Kürze eine Antwort zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Claudia Merten
Referentin im Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen"

ursula lehmann schrieb am 06.09.2007, 00:15

Berechtigung zu Merkzeichen

ich gehöre auch zum Club "und das ist auch gut so". Ich trage seit 20 Jahren ein Tracheostoma und fast niemand hat es bis heute gemerkt. Aber der Rundfunkaufsichtsrat begünstigt mich, weil ich meine Mitmenschen damit belästige. Wie dusslig die sog. Bestimmer doch sind.
herzliche Grüße USCHI L.

Gerhard Lichtenauer schrieb am 05.09.2007, 19:06

Vortrefflich kombiniert ...

... hat Peter Kohlhaas über die, auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend wirkende Personengruppe reflektiert.

Peter Kohlhaas schrieb am 05.09.2007, 14:39

'Dummheit' muß belohnt werden

Es ist doch ganz einfach: Hier wollten bestimmt "Mitgestalter" dieser amtlichen Regelung sicher gehen, daß sie selbst zu diesem Personenkreis gehören - um für sich sicher zu gehen, daß sie nun auch wirklich kostenfrei TV sehen und Radio hören können. Es sei ihnen gegönnt ...

Uwe Heineker schrieb am 05.09.2007, 14:17

Nachtrag ...

angeregt durch Arndt Hellinger's "Aktion" mit zwei Bundestagsabgeordneten habe ich nun auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Frau Karin Ewers-Meyer, über diesen Fall informiert und sie gebeten, dies in die politische Diskussion zur Problemlösung (nach dem Vorbild der Regelung um Begleitpersonen) einzubringen.

Jürgen Wecke schrieb am 04.09.2007, 16:12

das ist doch typisch Deutsch, kleinlich!

Muß es in diesem Deutschland immer so kleinlich zugehen müssen für alle Situationen Normen geschaffen werden, deren Auslegung letztendlich mehr als fragwürdig ist. Wäre es nicht einfacher, statt zu diskriminieren, festzulegen, daß der der 100% GdB hat, das Merkkzeichen RF bekommt?

Jürgen Wecke
RoKoDat-Zentrum

A. Heinker schrieb am 04.09.2007, 15:37

Bitte die Diskriminierungen abschaffen.

Hallo,

die Diskriminierungen, die angeblich ein Merkzeichen RF erst begründbar machen (lassen), gehören sofort selber abgeschafft. Widerlich, welche Ausschlussgründe noch 62 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges sich Menschen mit Behinderung staatlicherseits gefallen lassen sollen.
In dem Zusammenhang stelle ich hier im Rahmen des Leser/innenbrief-Forums die Frage an den Verein behinderter Rechtsanwältinnen und behinderter Rechtsanwälte, ob und wie der gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen möchte, möglicherweise sogar vorgehen wird? Antwort erbitte ich via kobinet-nachrichten.org.
A. Heinker.

Arnd Hellinger schrieb am 04.09.2007, 14:58

Klärung durch Politik notwendig

Die von Uwe Heineker geäußerte Empörung teile ich aus ebenfalls eigener Betroffenheit. Daher habe ich mir soeben erlaubt, die Story den Bundestagsabgeordneten Kurth und Seifert zu übermitteln - sie und ihre MitarbeiterInnen sollen prüfen, was sich machen läßt.

Ich halte hier eine gesetzgeberische Klarstellung für unbedingt erforderlich.

Uwe Heineker schrieb am 04.09.2007, 08:58

Wo bleibt ...

... hiergegen der Aufschrei von betroffenen Menschen mit Behinderungen und/oder ihrer Interessensvertretungen (=Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen)?

Ich selbst gehöre zum "aufgelisteten Personenkreis":

(zitierter Auszug) "Behinderte Menschen, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken (zum Beispiel: [...], grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern,[...]"

Habe ich zu befürchten, nun - unter Berufung auf diese genannte Passage - von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen zu werden?

Ähnlich erging es ja auch Menschen mit Behinderung mit "notwendigen Begleitpersonen" - dieses konnte ja Gott sei dank durch gesetzliche Klarstellung und Neuformulierung im Schwerbehindertenausweis aus dem Weg geräumt werden.

Die kommende RehaCare in Düsseldorf könnte/sollte dazu genutzt werden, diese diskriminierend formulierten "gesundheitlichen Voraussetzungen" noch mehr bekannt zu machen und aktiv gegen diese vorzugehen. Diese Chance sollte genutzt werden!

Also werden wir aktiv und wehren uns!

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