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05.09.2007 - 14:20

Rheinland-Pfalz will Mindestlohn über Bundesrat durchsetzen.

Von Hans-Peter Terno

Mainz (kobinet) Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Malu Dreyer stellte heute Vormittag auf einer Pressekonferenz den rheinland-pfälzischen Gesetzesentwurf zum Mindestlohn vor, der am Vortag vom rheinland-pfälzischen Ministerrat beschlossen wurde. Dieser Gesetzentwurf soll am 21. September in den Bundesrat eingebracht werden.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eine Kommission geschaffen wird, die aus je drei VertreterInnen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Wissenschaft besteht und bis zum 31.08. eines jeden Jahres einen gesetzlichen Mindestlohn für das folgende Jahr vorschlägt. Dieser Vorschlag wird vom Bundesarbeitsministerium geprüft und mit einer Rechtsverordnung verbindlich. Kommt das Bundesarbeitsministerium zu einem anderen Ergebnis, muss dieses vom Bundeskabinett genehmigt werden. Spezielle Branchenregelungen durch Tarifverträge sind weiterhin möglich, dürfen den gesetzlich festgelegten Mindestlohn jedoch nicht unterschreiten.

Rheinland-Pfalz reagiert mit dem Gesetzesentwurf auf die Tatsache, dass sich die Zahl der sozialversicherungspflichtigen ArbeitnehmerInnen, die eine Zusatzleistung durch das Arbeitslosengeld II benötigen, von Januar 2005 bis August 2006 von 290.000 auf 574.000 fast verdoppelt hat - in Rheinland-Pfalz sind ca. 80.000 Menschen betroffen. 64 Prozent der im Niedriglohnbereich beschäftigten Menschen haben einen Berufsabschluss, 10 Prozent sogar einen akademischen Abschluss. Dies zeigt, dass der Mindestlohn keineswegs nur niedrig qualifizierte Menschen betrifft.

Im Bereich niedrig qualifizierter und leistungsgeminderter Menschen bestehen bundesweit Überlegungen, die auf ein Kombilohnmodell hinauslaufen. Regional hat Rheinland-Pfalz beispielsweise ein Kombilohnmodell für Haushaltsassistenten in der Pflege umgesetzt, um eine Äquivalenz zur Konkurrenz durch Pflegekräfte in Schwarzarbeit zu schaffen, wie die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer bei der heutigen Pressekonferenz auf Nachfrage der kobinet-nachrichten erläuterte.

Die Ministerin betonte, dass von den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union 21 bereits einen gesetzlichen Mindestlohn geschaffen haben oder bei der Einführung sind, andere durch flächendeckende Tarifabschlüsse oder wie Italien durch verfassungsmäßige Allgemeinverbindlichkeit der Tarifabschlüsse Äquivalente haben und lediglich Zypern und die Bundesrepublik Deutschland überhaupt keine Regelung vorsehen. "Die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes, die wir begrüßen, reicht alleine nicht", betonte Malu Dreyer. In der bisherigen Diskussion um den Mindestlohn wurden 7,00 bis 7,50 EUR brutto pro Stunde genannt, die einen Lohnabstand zum Arbeitslosengeld II schaffen würden; der Mindestlohnvertrag im Bereich der Post sieht 9 Euro vor.

Ministerin Dreyer sieht das Gesetzesvorhaben im Bundesrat nicht chancenlos, auch wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel einen flächendeckenden Mindestlohn ablehnt. Auch viele Sozialminister der Länder würden die Notwendigkeit eines Mindestlohns einsehen - was insbesondere die ostdeutschen Länder betreffe, in denen der Anteil der Menschen, die trotz eines Vollarbeitsplatzes kein existenzsicherndes Einkommen haben, besonders hoch ist.

Das Beispiel der ostdeutschen Länder zeigt, dass ein Lohndumping das Entstehen von gerecht bezahlten Arbeitsplätzen in gesunden mittelständischen Unternehmen verhindert, da diese in ihrer Entwicklung durch die Billiganbieter beeinträchtigt werden. Eine empirische Untersuchung in Großbritannien belegt, dass durch die Einführung des Mindestlohns keine negativen Arbeitsmarkteffekte entstanden sind. Die Ministerin sieht Chancen durch einen gesteigerten Konsum der gerecht entlohnten ArbeitnehmerInnen. Sie hofft, dass durch den Mindestlohn auch die extreme Ungleichheit von Männern und Frauen bei der Entlohnung gemildert wird; die Bundesrepublik Deutschland liegt auch hier auf einem der letzten Plätze in der Europäischen Union.

In einer ersten Stellungnahme zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf erklärte der Vorsitzende des DGB-Bezirks West, Dietmar Muscheid: "Die Einführung eines Mindestlohns ist keine 'Sozialromantik', sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Die Wirtschaft hat den Nutzen eines Mindestlohns erkannt. Dies belegt die gestrige Vereinbarung für die Postbranche." omp
 

 
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