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06.09.2007 - 03:01

Vermeidbare Aufregung in Salzburg.

Wien (kobinet) Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit hätte die ganze Aufregung um eine diskriminierende Formulierung in einer Informationskampagne vermieden werden können, wenn denn davon betroffene Menschen mit Behinderungen vorher um Rat befragt worden wären. Das ist Fazit der heute fortgesetzten Berichterstattung von BIZEPS-INFO aus Salzburg.

Die Aufregung war groß. Behinderten Menschen sei es "nicht ohne Hilfe möglich, geregelte soziale Beziehungen zu pflegen, sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben und angemessenes und ausreichendes Einkommen zu erzielen". Die inzwischen entfernte Formulierung eines Infoplakats der Ausstellung "Ich bin gleich" erzürnte die Betroffenen.

Für Andrea Mielke, eine behinderte Sozialarbeiterin aus Salzburg, war diese Formulierung eine öffentlich gemachte Dummheit. "Wir lassen uns nicht als Trotteln hinstellen, die selbstständig keine sozialen Kontakte pflegen und nicht sinnvoll arbeiten können", zeigte sich Theresia Haidlmayr, Behindertensprecherin der Grünen im Parlament, entsetzt. sch

 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gerhard Lichtenauer schrieb am 06.09.2007, 12:21

Langlebigkeit von Irrtümern

Die österreichische "Behinderungsdefinition" ist 19 Jahre alt, das erklärt manches. Traurig ist, dass sie sich so lange in offiziellen Darstellungen unerkannt gehalten hat und weiterhin abgeschrieben wurde.
Zum oben von Martin Seidler zitierten deutschen Pflegebedürftigkeitsbegriff: Wenn man das Wort "teilweise" (oder: "in Teilbereichen") einfügt, wäre es richtiger, also ... dauerhaft oder vorübergehend, teilweise nicht in der Lage ist ...
Diskriminierend, weil schwierige Sprache (nicht nur für Menschen mit Lernschwierigkeiten), bliebe die Definition aber weiterhin.

Martin Seidler schrieb am 06.09.2007, 11:07

Das erinnert mich ...

... an das Gutachten der Universität Bielefeld zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Hier heißt es laut einem Artikel in der Zeitung "CAREkonkret" vom 27.4.2007:
"Eine Person gilt als pflegebedürftig, wenn sie 'aufgrund fehlender personaler Ressourcen (mit denen körperliche oder psychische Schädigungen, die Beeinträchtigung körperlicher oder kognitiver/psychischer Funktionen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen kompensiert oder bewältigt werden könnten) dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage ist zu selbstständigen Aktivitäten im Lebensalltag, selbstständiger Krankheitsbewältigung oder selbstständiger Gestaltung von Lebensbereichen und sozialer Teilhabe und daher auf personelle Hilfe angewiesen ist'".

Für mich ist dieses Zitat ähnlich diskriminierend.

Oder?

Martin Seidler

Markus Zimmermann schrieb am 06.09.2007, 07:45

Es ist umgekehrt

Nur selten erhalten Behinderte von der Gesellschaft die Chance, ohne Hilfe geregelte soziale KOntakte zu pflegen, ausreichend zu verdienen etc. Wäre das im Prospekt gestanden - das Geschrei hätte nicht einmal ein Tabuer ertragen...

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