
Berlin (kobinet) Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist zu eng gefasst. Demenzkranke, die einen Betreuungsbedarf, aber keinen Grundpflegebedarf haben, blieben außen vor. Die Definition von Pflegebedürftigkeit müsse folglich dementielle Erkrankungen mit einbeziehen. Dies fordert der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger.
Von den eine Million Demenzkranken in Deutschland sind 700 000 von Alzheimer betroffen. Demenzerkrankungen werden aufgrund des demographischen Wandels und steigender Lebenserwartung weiter zunehmen. Zwar ist bei der Reform der Pflegeversicherung ein zusätzlicher Betreuungsbetrag bis zu 2.400 Euro im Jahr für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz vorgesehen. Doch rechnet man die vorgesehene Anhebung auf den Tag um, bleiben gerade mal bis zu 6,58 Euro übrig, heißt es vonseiten des VdK. "Das ist zu wenig. Wir brauchen eine zusätzliche neue Pflegestufe Null, damit auch Demente von ambulanten Diensten angemessen zu Hause versorgt werden können. Die meisten Menschen wollen erfahrungsgemäß im vertrauten Umfeld bleiben und nicht ins Pflegeheim", so Walter Hirrlinger.
VdK-Präsident Hirrlinger kritisierte, dass die Koalition einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorlege, ohne sich vorher über die notwendige Definition von Pflegebedürftigkeit zu verständigen. "Das ist ungefähr so, als wenn man erst ein Haus baut und sich anschließend auf die Quadratmeterzahl einigt." omp