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24.09.2007 - 18:53

Behinderte Menschen in stationären Einrichtungen benachteiligt.

Marburg (kobinet) Die Lebenshilfe hat heute viele Reformansätze im Referentenentwurf für eine Reform der Pflegeversicherung begrüßt, jedoch bemängelt, dass behinderte Menschen in stationären Einrichtungen benachteiligt werden. "Das ist ungerecht und nicht hinnehmbar", so Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung.

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Entwurf sieht vor, den Geldbetrag von bis zu 256 Euro pro Monat, mit dem sich die Pflegekassen an der Pflege von behinderten Menschen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beteiligen müssen, einzufrieren.

"Über die Hälfte der etwa 150.000 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die in Heimen der Behindertenhilfe betreut werden, sind pflegebedürftig und erfüllen die Voraussetzungen mindestens der Pflegstufe I", heißt es in einer Pressemitteilung der Lebenshilfe. Gerade dieser Personenkreis verdiene es, von der Reform der Sozialen Pflegeversicherung zu profitieren. Denn die Pflegebedürftigkeit trete nicht - wie bei den meisten pflegebedürftigen Menschen - erst im Alter ein, sondern bestehe häufig ein Leben lang. sch

 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 25.09.2007, 16:59

Ökonomismus auf Abwegen

Vom Pferd kann man immer auf beiden Seiten herunterfallen. Nur wer die richtige Balance halten kann, bleibt im Sattel und kommt gut voran.
Genau der umgekehrte Weg, als der oben treffend von Inge Rosenberger beschriebene, ist auch möglich. In Ökonomistan gibt es auch folgende Vorgehensweise: In sonderpädagogisch ausgerichteten, so genannten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen (vorgeblich Normalisierung und Enthospitalisierung auf die Fahnen heftend) werden Klienten mit höchstem (medizinischem) Pflegebedarf (höchste Pflegestufen) aufgenommen, jedoch wird nicht annähernd ausreichend dafür gesorgt, dass bezüglich Pflegeschlüssel und Pflege- Fachpersonal eine rechtskonforme und pflegerisch angemessene Versorgung gewährleistet wird.
Die schweren Fälle dienen nur als Lückenbüßer und Geldbeschaffer für den Betrieb der Einrichtung, kommen jedoch auf ihre individuellen Bedürfnisse viel zu kurz, was sie selber meist nicht verstehen oder kommunizieren können. Ob die logischerweise resultierende, geringere Lebenserwartung bei mangelhafter Pflege von den Hohepriestern des Ökonomismus beabsichtigt ist, braucht nicht unterstellt zu werden, denn die Sterblichkeitsrate in Behinderteneinrichtungen und Pflegeheimen sowie die genauen Todesursachen interessieren ohnehin niemanden. Die Behauptung, Menschen mit schweren Behinderungen hätten ohnehin eine geringere Lebenserwartung, wird auch nie hinterfragt! Es wird ignoriert, dass Isolation und Sinnverlust, Pflegefehler sowie Vorenthalten von Reha-Pflege, Mobilisierung und Gesundheitsförderung die Hauptursachen für schlechte Prognosen sind, in den seltensten Fällen die eigentliche Behinderung, die Primärerkrankung oder das Alter!
Eingangs geschilderte Vorgangsweise ist meiner Meinung nach illegaler Pflegeheimbetrieb in Reinkultur. So nebenbei, voll gedeckt von den Aufsichtsbehörden und keine einzige (!) öffentliche Instanz bis zu den Höchstgerichten kümmert das, die Politik am allerwenigsten. Wer hier auch nur anfängt am Sauber-Image der üppig geförderten, "anerkannten" Betreuungseinrichtungen zu kratzen, bekommt es mit einer äußerst einflussreichen Gegnerschaft aus Einrichtungsbetreiber und öffentlicher Hand zu tun. Hoffentlich ist das nur in Ökonomistan so.

Inge Rosenberger schrieb am 24.09.2007, 20:01

ab ins Pflegeheim!

Das ist sehr bitter, denn das fördert die Tendenz der Sozialhilfeträger, Menschen mit hohem Hilfe- und/oder Betreuungsbedarf in Pflegeheime abzuschieben oder Einrichtungen der Behindertenhilfe in Pflegeeinrichtungen umzuwandeln, um dadurch höhere Mehreinnahmen von der Pflegeversicherung zu erhalten.
Durch die Unterbringung in Pflegeheimen haben die Menschen kein einklagbares Recht auf eine pädagogische Förderung, kein Recht auf Teilhabe und Integration in die Gesellschaft. Wo bleibt die von Kindergarten bis (mit viel Glück) Grundschule geförderte und viel gelobte Integration, wenn Menschen mit schwerer Behinderung nach dem Auszug aus dem Elternhaus nicht mit anderen behinderten Menschen zusammen wohnen dürfen, sondern ausschließlich mit anderen "Pflegefällen"?
Diese Menschen müssen auf Dauer von Jahrzehnten bzw. bis an ihr Lebensende 24 Stunden am Tag mit den gleichen Menschen in den gleichen Räumen zusammen 'leben'. Wo bleibt hier das Normalitätsprinzip?
Von Menschenwürde wage ich hier gar nicht zu reden...
Weiß das Gesundheitsministerium nicht, wie sehr sie damit die unmenschliche Segregation von Menschen mit Behinderung fördert, wollen die Damen und Herren das gar nicht wissen - oder wollen sie dieses Schubladendenken und -handeln ebenfalls fördern??

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