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kobinet-nachrichten 28.09.2007 - 08:16
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Ablehnung schulischer Integration wegen Personalmangel

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Wiesbaden (kobinet) Einer siebenjährigen behinderten Schülerin mit Down-Syndrom aus Hessen wurde die Teilnahme am Besuch der Regelschule unmöglich gemacht. Eine Eingabe im Petitionsausschuss des Hessischen Landtages hat der Schülerin, die bisher im Kindergarten, im Sportverein und in der Freizeit mit nicht behinderten Kindern zusammen war, auch nicht geholfen. Dies berichtete der behindertenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Jürgens, den kobinet-nachrichten.

Im Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ging es diese Woche um die Petition einer behinderten Schülerin mit Down-Syndrom. "Wenn bei einem behinderten Kind sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird - wie bei der Petentin -, regelt das Schulgesetz das weitere Verfahren. Die Eltern haben die Wahl zwischen einer Förderschule und der Beschulung auf der allgemeinen Schule im gemeinsamen Unterricht. Wählen die Eltern die Regelschule - wie im Falle der Petentin - kann das Staatliche Schulamt dieser Entscheidung aus zwei Gründen widersprechen: Aus pädagogischen Gründen, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, dass die Schülerin in der allgemeinen Schule angemessen gefördert werden kann oder wenn die Ressourcen für eine sonderpädagogische Förderung an der allgemeinen Schule nicht zur Verfügung stehen", erläuterte Andreas Jürgens.

"Im Fall der Petentin hat das Staatliche Schulamt der Entscheidung der Eltern nicht aus pädagogischen Gründen widersprochen. Insoweit gilt damit nach dem Gesetz weiterhin der Vorrang des Elternwillens für die allgemeine Schule. An dieser gesetzlichen Regel ändern auch alle Ausführungen der Kultusministerin und der Abgeordneten von CDU und FDP über frühere pädagogische Gutachten, den Vorteilen einer Förderschule und den Beeinträchtigungen der Petentin nichts. Sie waren für die Entscheidung völlig irrelevant und gingen an der Sache vorbei. Das Staatliche Schulamt hat im Falle der Petentin dem Elternwillen ausschließlich wegen fehlender personeller Voraussetzungen widersprochen", so Andreas Jürgens.

"Die für Ihr Kind erforderlichen Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung können aufgrund der personellen Voraussetzungen in der allgemeinen Schule nicht erfolgen …", heißt es im Bescheid des Staatlichen Schulamtes. Für den Petitionsausschuss und den Landtag stand daher allein zur Debatte, ob die personellen Voraussetzungen doch noch geschaffen werden können, um dem vom Gesetz vorgesehenen Vorrang des Elternwillens Geltung zu verschaffen. Hierzu sah sich die Kultusministerin nicht in der Lage und die Landtagsmehrheit folgte dem. Grund für den personellen Mangel sind aber nach Auffassung der Grünen allein die Entscheidungen der Kultusministerin, die die Stellen für den gemeinsamen Unterricht in Hessen landesweit von 552 auf 522 gekürzt hat. omp
 

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