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kobinet-nachrichten 28.09.2007 - 09:25
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Diskriminierung statt Einheit

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Schwerin (kobinet) Eine Anfrage der Landtagsabgeordneten der Linken in Mecklenburg-Vorpommern, Irene Müller, hat ergeben, dass das ZDF und der NDR es abgelehnt haben, Gebärdensprache in die Übertragungen zu den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit mit einzubeziehen.

Schon voriges Jahr im November habe sich nach Informationen von Irene Müller der Bundesverband der Gehörlosen an die Bundesregierung und an die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern gewandt und sie darauf aufmerksam gemacht, dass sie fordern, die Feierlichkeiten und den Festakt zum Tag der deutschen Einheit mit Gebärdensprache untersetzt übertragen zu bekommen. Auf Grund des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes hätten sie ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe, dürfen nicht ausgegrenzt werden.

Die Vorbereitungen für die Feierlichkeiten gehen nun dem Ende entgegen. Das war Grund genug für Irene Müller, Mitglied des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern für die Fraktion Die Linke nachzufragen, ob die Barrierefreiheit der Veranstaltungen gesichert ist, also auch Gebärdensprachdolmetscher die Feierlichkeiten begleiten werden, damit gehörlosen Menschen die Teilhabe gesichert ist. Auf Anfrage beim Chef der Staatskanzlei, Herrn Meier, musste dieser berichten, dass er zwar an ZDF und NDR Nachfragen gerichtet habe, diese beiden Fernsehsender aber abgelehnt haben, Gebärdensprache in die Übertragungen mit einzubeziehen. Es sei nicht üblich, solche Veranstaltungen mit Gebärdensprache zu begleiten. Das sähe das Protokoll nicht vor. Man sei bereit, den Festakt mit Videotext zu untertiteln. Darüber würden sich auch ältere Leute freuen.

"Nein, meine Herren Intendanten, so ist die Integration von Menschen mit Behinderungen nicht gemeint und auch nicht im Gesetz festgeschrieben. Die deutsche Gebärdensprache ist als Sprache von der Bundesregierung anerkannt. Sie ist die Sprache von gehörlosen und hörgeschädigten Menschen. Sie haben einen Anspruch auf ihre Sprache. Das ist die Wahrheit.
Ein Videotext erfüllt in keiner Art und Weise die Ansprüche von Menschen mit Hörschädigungen. Nicht nur, dass Videotext meist viel zu schnell läuft, farblich unmöglich abgesetzt ist und eine viel zu kleine Schriftform hat. Die Grammatik und der Sprachstil entsprechen in keiner Form der Sprache eines gehörlosen Menschen und ist demzufolge völlig ungeeignet, Inhalte zu vermitteln. Und niemand hat das Recht, einem Menschen Kommunikation zu verweigern.
Gleich gar nicht das öffentlich rechtliche Fernsehen, welches gerade in den letzten Tagen wieder sehr eindringlich darauf aufmerksam machte, wie wichtig sie seien für die Erfüllung ihres Auftrages, unter anderem Menschen zu informieren", erklärte dazu Irene Müller.

ZDF und NDR verweigerten Information, weil es nicht "üblich" sei. Das sei ein Skandal. "Als behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern fordere ich die Übertragung des Festaktes mit eingespielter Gebärdensprache", so Irene Müller. omp
 

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Alexander Drewes schrieb am 29.09.2007, 05:13

Naivität, Dummheit oder Kalkül?

Es sei die in der Überschrift genannte Frage erlaubt, denn man mag kaum glauben, dass Frau Müller von der Partei Die Linke in derartiger Unkenntnis der gesetzlichen Lage sein kann. Wozu, so fragt man sich, gewährt eigentlich die mecklenburgisch-vorpommersche Landtagsverwaltung jedem Abgeordneten Geldmittel dafür, dass wissenschaftliches Personal eingestellt werden kann, wozu unterhält zumindest der Deutsche Bundestag (da kann man zur Not sogar als Landtagsabgeordnete anfragen; daneben verfügt selbst der Landtag zu Schwerin über ein Justitiariat, bei dem man sich zur Not auch erkundigen kann) einen eigenen wissenschaftlichen Dienst, wenn Abgeordnete nicht einmal in der Lage sind, denselben auch zu nutzen?
Frau Müller ist, wir haben es fast schon erwartet, sowohl gelernte Lehrerin als auch behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im mecklenburgisch-vorpommerschen Landtag zu Schwerin.
Natürlich ist es kein gerade schöner Wesenszug, wenn sich sowohl der Norddeutsche Rundfunk (NDR) als auch das Zweite Deutsche Fernsehen darauf zurückziehen, es bestünde keine Verpflichtung seitens der Sendeanstalten, auch Sendungen von erheblichem Gewicht, wie man dies wohl für staatspolitische relevante Ereignisse wie das alljährliche Begängnis der Deutschen Einheit am 03. Oktober jeden Jahres, annehmen darf, mit einer Gebärdensprachdolmetschung auch gehörlosen Menschen zugänglich zu machen, schon weil dies "nicht üblich" sei.
Einzig, rein rechtlich sind die Rundfunkanstalten, entgegen der Ansicht sowohl von Fr. Müller als auch - vermeintlich, so ganz sicher ist sich Frau Müller da nicht - eines Bundesverbandes der Gehörlosen (meint sie nun die Deutsche Gesellschaft oder den Deutschen Gehörlosenbund?) überhaupt nicht verpflichtet, irgendeine Fernsehsendung in Gebärdensprache auszustrahlen.
Man mag das - wie der Verfasser - bedauern, der er selber einen wesentlichen Anteil am rundfunkrechtlichen Teil des Musterentwurfes eines Landesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen im Forum behinderter Juristinnen und Juristen erarbeitet hat, rein rechtlich ist den Rundfunkanstalten - schon gar nicht mit populistischer Rhetorik - beizukommen. Es sei Frau Müller ja doch unbenommen, bei der nächsten der Rundfunkstaatsverträge bei ihrem Ministerpräsidenten, das ist gegenwärtig Herr Ringstorff in Mecklenburg-Vorpommern, anzuregen, dass derartige Bestimmungen - endlich - in die Rundfunkstaatsverträge aufgenommen werden. Ich bin im Zweifel auch gerne zu Formulierungshilfen bereit, so denn gewünscht. Es fragt sich allerdings zuletzt schon, ob es Sinn macht oder nicht schieren Populismus darstellt, wenn Frau Müller ihr Anliegen wenige Tage vor dem 03. Oktober 2007 vorbringt. Sie wird ja wohl schon einige Zeit vorher gewusst haben, dass die Feiern zum Tag der Deutschen Einheit dieses Jahr in Schwerin stattfinden.

Mag. Alexander Drewes, LL.M.
mailto:Drewes.Alexander@web.de

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