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09.10.2007 - 09:32

Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege.

Berlin (kobinet) In einem Brief an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt drängt das Netzwerk Artikel 3 darauf, bei der Pflegereform einen Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege zu verankern.

"Seit Jahren und Jahrzehnten fordern behinderte Frauen und ihre Interessenvertretungen einen entsprechenden Rechtsanspruch und stoßen damit auch bei PolitikerInnen immer auf viel Verständnis und guten Willen", erläuterte Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks gegenüber kobinet das Anliegen des Behindertenverbandes. "Jetzt ist die Chance gegeben, den schönen Worten endlich Taten folgen zu lassen!"

Die Formulierung zur gleichgeschlechtlichen Pflege im vorgelegten Referentenentwurf stelle jedoch einen Rückschritt verglichen mit der jetzigen Rechtslage dar, heißt es in dem Brief an die Ministerin. Demnach genügten künftig bereits organisatorische Probleme der jeweiligen Institution, um den Wunsch der Betroffenen nach gleichgeschlechtlicher Pflege abzulehnen.

In dem Schreiben an die Ministerin wird ein konkreter Vorschlag unterbreitet, den der Sozialverband Deutschland in seiner Stellungnahme formuliert hat: "§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Neunten Buches findet Anwendung. Den berechtigten Wünschen von Pflegebedürftigen nach einer gleichgeschlechtlichen Pflege wird entsprochen."

Mit einem Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege werde die Würde der Betroffenen gewahrt, so Arnade. Sexualisierter Gewalt würde so vorgebeugt und nicht zuletzt entspreche solch ein Rechtsanspruch der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen, die Deutschland bereits unterschrieben hat. sch
 

 
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