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kobinet-nachrichten 13.10.2007 - 10:07
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Der Paradigmenwechsel des SGB IX

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Stuttgart (kobinet) ... und seine Bedeutung für die einzelnen Sozialgesetzbücher, lautet der Titel einer Veranstaltung, die die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) am 15. November ab 10 Uhr in Stuttgart (Adalbert-Stifter-Straße 105) durchführt. Dabei soll die Behauptung auf den Prüfstand gestellt werden, dass eines der wesentlichen Umsetzungshindernisse des SGB IX dessen mangelnde Kompatibilität zu den einzelnen Sozialgesetzbüchern sei.

"Bei der Schaffung des SGB IX sei es versäumt worden, diese Vorschriften und das Rehaleistungsrecht der einzelnen Träger aneinander anzugleichen bzw. aufeinander abzustimmen", heißt es auf dem Flyer zur Veranstaltung. "So gilt beispielsweise neben dem Wunsch- und Wahlrecht nach dem SGB IX weiterhin das Bestimmungsrecht des Rehaträgers. Unklar bzw. umstritten ist auch die Frage welche Leistungen budgetfähig sind. Die Vorschriften des SGB IX sind hier eindeutig während die Einzelsozialgesetzbücher Interpretationsspielraum geben", heißt es weiterhin.

Obwohl das SGB IX eine Intervention zum frühest möglichen Zeitpunkt fordere, werde der in § 3 SGB IX geforderte Vorrang der Prävention lediglich zum Programmsatz erklärt. Im Rahmen der Fachtagung sollen Detailfragen und die generellen Frage, welche Auswirkungen der Teilhabebegriff des SGB IX und der ICF als neuer Bezugsrahmen der Reha auf die einzelnen Sozialgesetzbücher haben, behandelt werden.

Die einzelnen Referate würden als Impulsreferaten gestaltet, damit viel Raum für eine breite Diskussion zwischen den Tagungsteilnehmern und den Referenten verbleibe. elba

Das Programm:

10:00 Uhr Begrüßung und Einführung in das Thema, Direktor Hubert Seiter, DRV BW

10:15 Uhr Grußwort, Dr. Tschermak von Seysenegg (SM BW)

10:30 - 12:30 Uhr Workshop 1: Der Paradigmenwechsel des SGB IX und seine praktischen Auswirkungen, Moderation: Dr. Wolfgang Cibis (BAR)

Impulsreferate:

Der mehrdimensionale Teilhabebegriff des SGB IX und die noch eindimensionale Begutachtungspraxis: Passt das zusammen? Gottfried Krutzki, Frankfurt

Der ICF als neuer Bezugsrahmen der Reha: Konsequenzen und Auswirkungen auf Struktur und Prozesse der Reha, Dr. Hermann Mayer (Klinik Murnau)

Offener Dialog der Referenten mit dem Publikum

12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause

13:30 - 15:30 Uhr Workshop 2: Die Bedeutung des SGB IX für die einzelnen Sozialgesetzbücher, Moderation: Roland Sing, stv. Landesverbandsvorsitzender VdK Baden-Württemberg

Impulsreferate

Das Persönliche Budget: Ablösung des Sachleistungsprinzip durch das Geldleistungsprinzip? Harry Fuchs

Das Wunsch- und Wahlrecht: Ein frommer Wunsch oder Einschränkung des Bestimmungsrechts des Trägers? Dr. Stefan Fuhrmann

Wie konkret ist der Präventionsauftrag des SGB IX?, Dr. Dirk Liebold

Offener Dialog der Referenten mit dem Publikum

Kontakt und Information bei der Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Ulrich Hartschuh, Adalbert-Stifter-Straße 105, 70437 Stuttgart, Telefon 0711 848 17010, Telefax 0711 848 17099 und E-Mail ulrich.hartschuh@drv-bw.de
 

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