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kobinet-nachrichten 17.10.2007 - 11:48
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Integrative Beschulung mit Bedacht umsetzen

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Hamburg (kobinet) Der Deutsche Gehörlosen-Bund begrüßt den Anstoß der Debatte über die gemeinsame Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder durch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer. Der Verband plädiert jedoch in einer Stellungnahme zur aktuellen Diskussion dafür, die integrative Beschulung mit Bedacht umzusetzen.

"Die Chancen des Vorstoßes für die schulische Integration liegen in einem selbstverständlichen Miteinander und gegenseitiger Akzeptanz von Menschen mit und ohne Behinderung und besseren Bildungsmöglichkeiten für gehörlose und schwerhörige Kinder. Der Deutsche Gehörlosen-Bund möchte jedoch betonen, dass eine integrative Beschulung von Kindern mit Behinderung mit Bedacht umgesetzt werden muss", heißt es in der Stellungnahme. Der Verband unterstreicht nachdrücklich die Forderung von Karin Evers-Meyer nach einem Bildungssystem, das die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers in den Vordergrund stellt. Aus Sicht des Deutschen Gehörlosen-Bundes müssen für eine erfolgreiche Integration von gehörlosen und hochgradig schwerhörigen Kindern in Regelschulen jedoch folgende Punkte gewährleistet sein:

1. Erziehung in Laut- und Gebärdensprache: Eine integrative Beschulung muss sicherstellen, dass hörbehinderte Kinder volle und gleiche Teilhabe genießen, das heißt, der Kommunikation innerhalb und außerhalb des Unterrichts vollständig folgen können und Zugang zu allen Informationen haben. Dies ist nur mit einem zweisprachigen Unterricht in Laut- und Gebärdensprache möglich.

2. Unterrichtsfächer Deutsche Gebärdensprache und Gehörlosenkunde: Für einen selbstbewussten Umgang mit der eigenen Hörbehinderung und die Entwicklung einer stabilen Identität sind gehörlose und schwerhörige Vorbilder und die Vermittlung entsprechender Inhalte von großer Bedeutung. Die Unterrichtsfächer Deutsche Gebärdensprache und Gehörlosenkunde müssen fester Bestandteil bei der Beschulung von Kindern mit Hörbehinderung werden und durch gebärdensprachkompetente Pädagogen vermittelt werden.

3. Mehrere Kinder mit Hörbehinderung in einer Klasse: Für Kinder mit Hörbehinderung sind der Halt, den eine Kleingruppe bietet, und der sprachliche Austausch untereinander wesentlich. Bei der integrativen Beschulung von Kindern mit Hörbehinderung sollten daher mindestens vier gehörlose bzw. hochgradig schwerhörige oder mit Cochlear-Implantat versorgte Kinder gemeinsam unterrichtet werden, um die Bedürfnisse der hörbehinderten Kinder sicherzustellen und das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität zu erleichtern.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund verweist zudem in seiner Stellungnahme auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in dem die Einstellung gehörloser LehrerInnen und der Unterricht in und von Gebärdensprache gefordert wird, um die sprachliche Identität gehörloser Menschen zu erleichtern. "Nur wenn die genannten Punkte vorliegen, ist der Deutsche Gehörlosen-Bund davon überzeugt, dass eine integrative Beschulung der Kinder gelingen kann", so der Verband. omp
 

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