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kobinet-nachrichten
18.10.2007 - 00:01
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Hannover (kobinet) Der Vorstand des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung hat beschlossen, dass gemeinsame Bildungsangebote für behinderte und nicht behinderte Menschen Kern des Bildungsauftrages gemäß Erwachsenenbildungsgesetz sind und den sozialen Zusammenhalt durch lebenslanges, gemeinsames Lernen stärken.
"Kursangebote für behinderte Menschen, die ihrer sozialen Eingliederung dienen und für diesen Personenkreis ausgeschrieben sind, werden schon bisher vorrangig gefördert. Künftig sollen an diesen Bildungsmaßnahmen, die zwar für behinderte Menschen konzipiert sind, auch in etwa eine gleiche Anzahl nicht behinderter Menschen teilnehmen können. Damit wird dem im Erwachsenenbildungsgesetz fixierten integrativen Ansatz entsprochen", so Dr. Jürgen Walter, Vorsitzender des Bundes für freie Erwachsenenbildung.
"Wir sehen diese Maßnahmen als wichtige Brücke zur sozialen Teilhabe und gesellschaftlichen Integration von behinderten Menschen an und werden sie deshalb entsprechend fördern", so Eugen Gehlenborg, Referatsleiter des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. "Wir stärken damit unsere bundesweite Vorreiterfunktion im lebenslangen Lernen für behinderte Menschen."
"Mit 33.000 Unterrichtsstunden im Jahr 2006 erbrachten niedersachsens Erwachsenenbildungseinrichtungen ca. 35 Prozent des gesamten Unterrichtsumfangs für Menschen mit Behinderung in der Erwachsenenbildung für ganz Deutschland", so Karl Finke, Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen. "Die Zahl der gemeinsamen Bildungsmaßnahmen kann in Niedersachsen noch deutlich gesteigert werden. Durch gemeinsames Lernen wird nicht nur die Aktivität von Menschen mit Behinderung gestärkt und die Abhängigkeit von Pflege und anderen Hilfen verhindert oder deutlich reduziert. Lebenslanges Lernen hält Menschen mit und ohne Behinderung geistig fit und ist eine Grundlage für eine intakte Bürgergesellschaft und das erforderliche Verständnis von und übereinander."
Der Behindertenbeauftragte fordert die Bildungseinrichtungen auf, ähnlich wie im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) bei Integrationsbetrieben (Integrationsquote 25 - 50 Prozent) auch gemeinsame Kurse mit einer Teilnehmerzahl von unter 50 Prozent behinderte Menschen unbürokratisch zu fördern. omp
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