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kobinet-nachrichten
28.10.2007 - 09:37
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin/Wiesenbach/Hollenbach (kobinet) Große Zustimmung und Freude herrscht bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, und Verbandsvertretern über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober (BVerwG Az. 5 C 34/06 und 35/06), nach dem Kommunen grundsätzlich den Besuch integrativer Schulen finanziell ermöglichen müssen.
Karin Evers-Meyer: "Die Entscheidung setzt neue Maßstäbe. Sozialhilfeträger können nicht länger behinderte Kinder gegen ihren Willen auf eine Förderschule schicken, nur weil dort keine zusätzlichen Kosten entstünden". Deutschland sollte nach dieser Entscheidung endlich sein System des schulischen Aussonderns aufgeben und sich der Integration widmen, fordert Karin Evers-Meyer.
Auch Wilfried Furian, Vorsitzender vom baden-württembergischen Landesverband "Gemeinsam leben - gemeinsam lernen" und selbst Vater einer behinderten Tochter, erklärt heute gegenüber den kobinet-nachrichten: "Das ist ein wichtiger Meilenstein zur Inklusion. Wenn dieses Urteil konsequent umgesetzt wird, ist es eines Tages normal, dass alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden". Für nicht behinderte Kinder und auch später als Erwachsene sei Behinderung dann nichts Besonderes, sondern lediglich eine von vielen Eigenschaften, die ein Mensch hat.
"Zwar gab es schon einzelne Gerichtsurteile, die das gleiche besagten wie das jetzige Urteil", erklärt Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen. "Danach war maßgeblich, wie die Schulbehörde entschied und nicht, ob dadurch der Kommune Kosten entstanden. Doch diese Urteile wurden teilweise geflissentlich ignoriert, wenn es sich um erst- oder zweitinstanzliche handelte". An einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil kämen die Kommunen jedoch "nicht so schnell vorbei".
Das Urteil sei Internet noch nicht veröffentlicht. Sobald dies geschehen sei, werde ForseA dieses bekannt geben, sagt Bartz: "Damit es auch anderen Schülerinnen und Schülern helfen kann, ihre Rechte umzusetzen" und, wie Karin Evers-Meyer betont: "Behinderte und nicht behinderte Kinder gehören unter ein Schuldach. Wenn wir weiterhin in Förderschulen aussortieren, bremsen wir auch weiterhin eine erfolgreiche Integration behinderter Menschen aus. Die Folgen sind Arbeitslosigkeit, Diskriminierung und anhaltende Ausgrenzung behinderter Menschen". omp
Heidrun Lampe schrieb am 29.11.2007, 22:06
Unsere Tochter ist blind und besucht die Regelschule bei uns am Ort.
Wir begrüßen dieses Gesetz sehr, da wir wissen, wie schwierig es ist die Integration in einer Regelschule durchzusetzen.
Allerdings sind damit noch lange nicht alle Probleme gelöst. Obwohl wir Integration für unsere Tochter für die gesamte Grundschulzeit vom Schulamt genehmigt wurde, streiten wir seit der 1. Klasse ständig mit dem Sozialamt über den Umfang der Integrationshelferstunden.
Wir müssen jedes Halbjahr einen Folgeantrag stellen und das Sozialamt versucht jedes Mal, die Stunden für den Integrationshelfer zu kürzen.
Das Problem ist, dass nicht festgelegt ist, welche Aufgaben der Integrationshelfer wahrnehmen darf und das Sozialamt nach seinem Ermessen entscheidet, wieviel dem einzelnen Schüler zusteht.
Da wird natürlich versucht, an allen Ecken zu sparen. Immer leider auf Kosten der Kinder.
Roland Hertel schrieb am 05.11.2007, 14:54
Wir haben als Eltern einer behinderten Tochter Erfahrungen mit einer Förderschule gemacht und sie nach dem ersten Schuljahr aus dieser Schule genommen. Vorher hatten wir einen großen Kampf mit dieser Förderschule und der Schulbehörde durch zu stehen. Glücklicherweise fanden wir in der Direktorin der Regelganztagsschule in unserer Verbandsgemeinde eine tolle Unterstützung. Wir beantragten für unsere Tochter eine pädagogische Fachkraft im Zuge der Integration und die zuständige Kommune stimmte unserem Antrag diese Kraft zunächst ganztägig einzusetzen für die Dauer eines halben Jahres zu, um danach die weitere Integrationshilfe zu planen. Dies soll ein positives Beispiel sein, wie Behörden auf die Belange reagieren können. Wir hoffen natürlich, dass die Hilfe der Integrationshelferin auch weiterhin ganztags von der Kommune übernommen wird. Der Wechsel unserer gehbehinderten auf den Rollator und Rollstuhl angewiesenen Tochter an die Regelschule hat aus unserem Kind ein aufgewecktes und fröhliches Mädchen gemacht und welches es geniest endlich Freunde gefunden zu haben.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist nur zu begrüßen. Schade nur, dass bei vielen Kommunen nicht der Mensch und sein Wohl, sondern das Geld im Vordergrund steht.
Cordula Müller schrieb am 28.10.2007, 17:39
Das ist für uns ein sehr wichtiges Urteil, da wir seit der Einschulung unseres Sohnes die Pausen und Förderstunden, wo die Schulbegleitung ja auch anwesend ist, selber bezahlen müssen.Sozialamt weigerte sich bisher da es sich nicht um Pflichtzeiten handelt. Unser Sohn mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besucht eine Regelschule mit gemeinsamen Unterricht.Für das Geld, das wir bisher zahlen mussten, könnten wir dann in Zukunft Ausflüge etc. bezahlen. Das käm der ganzen Familie zugute. Wenn jetzt noch ei n Gesetz käme, dass wir selber entscheiden dürfen, dass unser Sohn im GU bleiben darf, wäre das toll! Und wenn hier in Bornheim dann noch eine weiterführende Schule bereit wäre, integrativ zu beschulen, wären wir endlich glücklich.möchten übrigens Initiative gründen, also meldet Euch.E.mail colomueller@web.de
Armin Liebl schrieb am 28.10.2007, 16:45
löst dieses Urteil. Denn es nützt nur in den Fällen etwas, bei denen die
Schulbehörden Wahlfreiheit zwischen Förderschule und integrativer Beschulung
zulassen und die Sozialbehörden sich querstellen.
Wenn jedoch die Schulbehörden bereits festlegen, es komme nur eine Förderschule
in Frage, da Schulbegleitung eine teuere Angelegenheit ist, bleibt für das Kind
nur die Förderschule.
Und in manchen Bundesländern ist bereits festgelegt:
Integrative Beschulung geht nur bei aktiver Teilnahme.
Aktive Teilnahme bedeutet: Es ist kein Integrationshelfer nötig.
Die Logik hinter diesem Gesetz ist völlig unverständlich: Hier will eine Stelle
(Schulbehörde) der anderen Stelle (Sozialbehörde) Kosten ersparen, die
dann der dritten Stelle (Landkreis) in Form von Fahrtkosten zur Förderschule
aufgebürdet werden. Hier wäre eine Gesamtbetrachtung sinnvoll, die das Wohl
der Kinder in den Vordergrund stellt.
Juergen Schmitt schrieb am 28.10.2007, 12:24
Das Gerichtsurteil finden sie in der Datenbank des Sozialportals neben weiteren über 800 interessanten Urteilen.
Der direkte Link zur Datenbank lautet:
www.linkhitlist.com/cgi/LHL_D.exe?SLHL&ListNo=39625930705
oder über sozialportal.de, Rubrik Sozialgesetze-Gerichtsurteile
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