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10.11.2007 - 14:30

Antidiskriminierungsstelle jetzt Online.

Berlin (kobinet) Es ist geschafft, nach monatelangem Warten ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes jetzt online.

"Herzlich willkommen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes!" So begrüßt deren Leiterin Dr. Martina Köppen diejenigen, die die Internetseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter www.antidiskriminierungsstelle.de besuchen. "Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) berät von Diskriminierung Betroffene, forscht zu Ursachen von Ungleichbehandlungen und trägt den Gedanken der Gleichbehandlung in die Mitte der Gesellschaft. Als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle werde ich diesen Weg konsequent begleiten und gestalten", so die Leiterin der Stelle bei der Begrüßung auf der neuen Internetseite.

In den letzten Monaten war mehrfach kritisiert worden, dass der Internetauftritt der ADS auf sich warten lässt. Erst am Mittwoch dieser Woche war dies Thema in der Fragestunde des Deutschen Bundestages. "Ich freue mich, dass jetzt endlich eine Reihe von Informationen für Menschen, die Benachteiligungen ausgesetzt sind, im Internet zur Verfügung stehen. Auch wenn das länger gedauert hat, ist es jetzt Zeit richtig an die Arbeit zu gehen und gegen Diskriminierungen anzugehen", erklärte Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). So findet man jetzt auf der Seite der ADS Informationen über die Antidiskriminierungsstelle, Tipps für Betroffene und Unternehmen, Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und zum Beirat der ADS. elba

Link zur Antidiskriminierungsstelle
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Dylan Roman Darrin Serrano schrieb am 18.09.2008, 06:48

Sheryl Boone

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Alexander Drewes schrieb am 12.11.2007, 01:12

Betroffenenbeteiligung (Teil 3 und Schluss)

(Fortsetzung von Teil 2 und Schluss)
Mein Ansatz als Jurist ist allerdings mittelfristig ein völlig anderer
in der Herangehensweise: Aus meiner Sicht muss das ganze Beirats- und Beauftragtenwesen in der Bundesrepublik auf den Prüfstand. Das hat zum einen verfassungsrechtliche Gründe, da sich eine demokratische Legitimation regelmäßig sowohl für die Beiräte als auch für die Beauftragten einfach nicht finden lässt (erstere werden regelmäßig durch Verbände "besetzt", wobei in aller Regel nicht einmal klar ist, welche Verbände nun aus welchen Gründen das Vorschlagsrecht haben, letztere werden normalerweise ernannt; hierfür gibt es zwar meistenteils wenigstens eine gesetzliche Grundlage, allerdings wird in sämtlichen Teilhabe- und Leistungsgesetzen, die sich mit dem Beauftragtenwesen für behinderte Menschen auseinandersetzen, regelmäßig nicht einmal klar, welche konkrete Funktion die Beauftragten denn nun innehaben sollen. Das kann - wie man bei Karl-Hermann Haack gesehen hat - ein Segen sein, das kann - wie man bei Otto Regenspurger gesehen hat und jetzt bei Karin Evers-Meyer sehen kann - auch ein Schuss sein, der fürchterlich nach hinten losgehen kann, wenn die "Amtsinhaber" entweder am Themenkreis uninteressiert sind oder innerhalb der Behindertenpolitik herum dilettieren. Mein Gedanke geht in eine völlig andere Richtung, da ich allerdings demnächst u.a. zu diesem Thema promovieren will, wird momentan noch nicht so viel verraten. ;-)
Ich gebe Ihnen, obwohl mein Modell ein überwiegend juristisches mit starken Einschlägen aus den Sozialwissenschaften wäre, durchaus darin Recht, dass Diskriminierung meistenteils eher ein ökonomisches oder - und das halte ich für den Regelfall - ein psychologisches Problem und Schadensereignis ist, das der materiellen Kompensation bedarf.

Mag. jur. Alexander Drewes (LL.M.),
mailto:Drewes.Alexander@web.de

Alexander Drewes schrieb am 12.11.2007, 01:10

Betroffenenbeteiligung (Teil 2)

(Fortsetzung von Teil 2)
Woher nehmen Sie den illusorischen Glauben, im Beirat säßen überwiegend Juristen?
Einige der Beiratsmitglieder kenne ich ihrer Berufsausbildung nach natürlich nicht, aber soweit ich das überblicken kann, sind lediglich Hr. Bruns als ehemaliger Bundesanwalt und Fr. Rechtsanwältin Coppi sowie Fr. Raasch ihrer Ausbildung nach Juristen. Die beiden ersten sind im Übrigen mit einiger Sicherheit nicht deshalb für den Beirat benannt worden (wieder so ein Skandal, das Gremium wird ja wohl nicht einmal gewählt), weil sie Juristen sind, sondern weil sie in ihren Verbänden eine ausgesprochen prominente Funktion ausüben. Sybille Raasch deckt als Hochschullehrerin wohl weniger den juristischen als den eigentlich wissenschaftlichen Teil ab. Ansonsten ist die Verteilung der Beiratssitze in einer unmöglichen Art und Weise erfolgt, indem man nämlich einfach nicht nur dem gesellschafspolitischen Proporz gehuldigt hat, sondern die Politik in einem Umfang einbezogen hat, dass man schon fast wieder an ein selbstredundantes System glaubt. Und Sie haben natürlich völlig Recht damit, wenn Sie konstatieren, dass es einen schier unfasslichen Vorgang darstellt, dass lediglich _ein_ einziger Vertreter der behinderten Menschen unter fünfzehn anderen in diesem Gremium sitzt.
Im Gegensatz zu Ihnen darf mein Beitrag allerdings gerne als Frontalangriff auf die Politik verstanden werden. Eine derartige Verquickung von Legislative und Exekutive in einem einzigen Gremium (ich habe gestern Nacht ja schon die Rundfunkanstalten als weiteres Beispiel angeführt), gibt es vermutlich - in dieser Form - nur in Deutschland.
Ich bin mir - das mag mit an meinem Ausbildungshintergrund liegen, ich bin neben dem Juristen auch noch Psychologe - nicht so ganz sicher, ob sich die gerichtsfeste Verbalisierung von Diskriminierung in vielen Fällen nicht viel eher als psychosoziales Phänomen erklären lässt denn als handfest juristisch greifbarer Tatbestand. Das würde sodann auf die Notwendigkeit einer vollkommenen Beweislastumkehr hindeuten, zu der der Gesetzgeber aber ganz offenkundig zu feige war oder vor entsprechenden Lobbyverbänden der Wirtschaft eingeknickt ist.
Sehr gut gefällt mir ihr Ansatz einer kontinuierlichen interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen, die sich gegenseitig durchaus befruchten könnten.
(Ende von Teil 2, Teil 3 und Schluss im Anschluss)

Mag. jur. Alexander Drewes (LL.M.),
mailto:Drewes.Alexander@web.de

Alexander Drewes schrieb am 12.11.2007, 01:08

Betroffenenbeteiligung (Teil 1)

Lieber Herr Katsioulis,

Sie rennen bei mir mit Ihrem Beitrag in vielerlei Hinsicht offene Türen ein, allerdings will ich gerne auf Ihren Ergänzungsbeitrag eingehen.
Natürlich hat die Antidiskriminierungsstelle (ADS) nicht die Funktion, juristisch im eigentlichen Sinne tätig zu werden. Das kann sie regelmäßig auch gar nicht, da eine derartige Prozessstandschaft im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gar nicht vorgesehen ist. Ob und inwieweit Aussagen, die Mitarbeiter der ADS als präsente Beweismittel vor Gericht machen, tatsächlich verwertbar sind und ob sie überhaupt verwertet werden müssen, steht bis dato ja noch völlig in den Sternen.
Dass Diskriminierungen in aller Regel nicht am normalen rechtlichen Maßstab gemessen werden können, ergibt sich schon aus der Natur der Sache. Regelmäßig wird es schon an Beweis sichernden Elementen fehlen, die im Zivilprozess ansonsten unabdingbar sind dem Kläger nur in Ausnahmefällen eine Beweislastumkehr ermöglichen.
Hinsichtlich des "Schadens" bin ich mir allerdings relativ sicher, dass Sie ein positives Interesse gar nicht nachweisen müssen. Sofern Sie die Diskriminierung als solche beweisen können, greift nach den Haftungsregeln des AGG schon die Schadensersatzfolge.
Den politischen Sachverstand, den Sie anmahnen, hätte ich mir einmal bei Schaffung des AGG gewünscht, ein _so_ hundsmiserables Gesetzgebungswerk wie das AGG ist mir in meiner mittlerweile über zehnjährigen juristischen Praxis noch nicht untergekommen. In den letzten Jahren zeichnete eigentlich regelmäßig eher das Sozialministerium (ob nun bei Bundesgesundheits- oder beim Bundesarbeitsministerium angesiedelt) dafür verantwortlich, "grottenschlecht" formulierte Gesetze auszuarbeiten. Das jetzt vom Bundesfamilienministerium fabrizierte AGG ist allerdings in einer Art und Weise schlecht formuliert (und gibt hinsichtlich seines Rechtsdurchsetzungscharakters praktisch kaum etwas her, ist also weitgehend ein Alibigesetz, um die Betroffenen ruhig zu stellen), dass man schon fast an gesetzgeberische Sabotage glaubt.
(Ende Teil 1, Teil 2 im Anschluss)

Mag. jur. Alexander Drewes (LL.M.),
mailto:Drewes.Alexander@web.de

Wasilios Katsioulis schrieb am 11.11.2007, 14:14

Ergänzung (4)

Da sich aus der o.g. Beschreibung auch ergibt dass zur Beurteilung einer Diskriminierung immer verschiedenste Disziplinen eingesetzt werden müssen, die sich miteinander unterhalten müssen, halte ich die regelmässige Zusammenkunft von Experten zu sog. Diskriminierungskonferenzen für sinnvoll, damit gesetzliche Änderung, die zu einem noch besseren Diskriminierungsschutz nötig sind beschlossen werden können. Eine solche Justierung muss immer aus den unterschiedlichsten Aspekten ihrer Auswirkung betrachtet werden, nicht nur aus einer juristischen heraus (wir leben nämlich nicht nur in einer juristischen Welt, sondern vorallem in einer ökonomischen, die den einzelnen bei Diskriminierung ausserordentlich belasten kann!!)

Wasilios Katsioulis schrieb am 11.11.2007, 11:33

Ergänzung (3)

Wenn ich daran denke wieviele hunderte Stunden Input ich meinen Anwälten geben musste bis der Diskriminierungstatbestand klar formuliert werden konnte, dann ist wahrscheinlich leicht nachvollziehbar, dass ein Jurist allein dies nicht leisten kann, denn der Betroffene muss beschreiben warum er diskriminiert worden ist (ohne diese Information kann der Jurist gar nicht tätig werden). Umso wichtiger ist dann die Arbeit der AGG-Stelle, die ja bundesweiten Überblick bekommen wird und auf diese Weise sich gleichende (!) Diskriminierungsfälle schneller und effizienter wird (hoffentlich) lösen können.

Wasilios Katsioulis schrieb am 11.11.2007, 10:35

Ergänzung (2)

Es ist daher meiner Meinung nach auch ein Fehler nur Juristen in den Beirat zu stellen und beispielsweise keine Wirtschaftswissenschaftler oder Politikwissenschaftler, die die Punkte d) und e) oftmals besser ausführen könnten als Juristen, die nur innerhalb schon bestehender Gesetze "denken" und professionellerweise nicht darüber hinaus (was aber gerade bei der Diskriminierung erforderlich ist und laufend adaptiert werden müsste um ein Optimun an Schutz für die Betroffenen zu erreichen)

Ich hoffe diese Punkte sind einigermassen klar geworden.

Ich bitte dies auch nicht als irgend einen Angriff zu verstehen sonder als Verbesserungsvorschlag für die Stelle, denn JEDEM muss daran gelegen sein Diskriminierung EFFIZIENT zu bekämpfen und dies ist nur dann gegeben wenn man das Handwerkszeug dazu hat (allein Jurist zu sein ist leider nicht ausreichend, denn sonst würden wir uns im Jahre 2007 nicht mehr über Diskriminierung unterhalten müssen, denn die Gerichte hätten schon alles zur zufriedenheit ALLER erledigt) :))

Wasilios Katsioulis, DADV, Behindertenbeauftragter

Wasilios Katsioulis schrieb am 11.11.2007, 10:31

Ergänzung (1)

Lieber Herr Drewes,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich will kurz erläutern warum ich die Meinung vertrete, selbst Betroffene (Diskriminierte) sollten innerhalb der Stelle tätig werden:

1) Die Antidiskriminierungsstelle hat eine besondere Aufgabe, sie ersetzt keine Gerichte, sondern sie gibt ggf. Stellungnahmen im Fall von Diskriminierungen ab, die für die Verfahren anschliessend von besonderer Bedeutung sein könnten, weil der Stellungnahme ggf. besonderes Gewicht verliehen werden könnte

2) Diskriminierungen stellen eine besondere Situation für den konkreten Betroffenen dar, die sich nicht am allgemeinen Massstab messen lässt. Ein Gesetz oder eine Handlung, die bei der Allgemeinheit vielleicht keinen Schaden angerichtet hätte, wirkt bei dem Betroffenen negativ, nur weil er z.B. eine Behinderung hat oder vielleicht eine Frau ist. Hier ist der Grad, was Diskriminierung ist oder nicht immer sehr schmal. Da der Betroffene oftmals kein Jurist oder wie ich Diplom-Kaufmann ist, gelingt es ihm nur selten den Schaden, den er NUR AUFGRUND SEINES MERKMALS (BEHINDERUNG) erlitten hat zu BESCHREIBEN. Was ihm verbleibt ist dann sein "Gefühl" diskriminiert worden zu sein. Der Diskriminierer entkommt dem Schadenersatz nur weil zufällig auf einen Betroffen gestossen ist, der eins der Merkmale innehat.

3) Genau an dieser Stelle müsste - meiner Ansicht nach - die Antidiskriminierungsstelle eingreifen und den Betroffenen beraten, damit dieser in die Lage versetzt wird seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen oder aussergerichtlich über eine Vermittlung durch diese Stelle. Hierbei sind folgende Kenntnisse nötig:

a) juristische Situation
b) wirtschaftliche Auswirkung bei diesem konkreten Betroffenen (warum ist DIESEM ein Schaden entstanden und einem anderen wäre bei gleicher Situation KEIN SCHADEN entstanden?)
c) fundierte Kenntnisse über jedes einzelne Merkmal (Behinderung, Frauen u.s.w.)
d) politischer Sachverstand (denn oftmals ergibt sich, dass der Diskriminierungsschutz durch die gesetzliche Regelung, z.B. AGG noch nicht ausreichend geregelt ist, um eine möglichst grosse Gruppe von Diskriminierten zu schützen (alle sind wahrscheinlich niemals schützbar)
e) besondere Kompetenz bei der Vermittlung einer Lösung (bei Situationen wie in d) beschrieben, wenn Personen trotz des AGGs durch das "Sieb" fallen

4) Das wir heute über Diskriminierung sprechen demonstriert anschaulich, dass es noch immer Diskriminierung gibt und dies bisher nicht gelöst ist.

Ich habe daher nachwievor äusserste Bedenken, dass die AGG Stelle ihre gesetzliche Aufgabe wird erfüllen können, wenn sie sich nicht den Sachverstand "reinholt" der notwendig ist den schmalen Grad der Diskriminierung erkennen zu können: idealerweise sollte dieser Merkmalsinhaber natürlich auch Jurist oder eine andere geeignete Akademische Ausbildung haben, die den Zweck erfüllt.

Alexander Drewes schrieb am 11.11.2007, 05:54

Eine Antidiskriminierungsstelle, ... (Teil 2 und S

(Fortsetzung Titel) ... die selber diskriminiert

(Fortsetzung von Teil 1 und Schluss)
Was den Beirat aus meiner Sicht zu einer Scheinveranstaltung macht, ist seine gesamte inhaltliche Besetzung. Dass - wenn ich denn richtig mitgezählt habe - lediglich sieben Betroffenenvertreter in einem sechzehn köpfigen Gremium sitzen, man sich aber nicht entblödet hat, so ziemlich alles an öffentlichen Belangen in diesem Gremium unterzubringen - sogar der Deutsche Städtetag darf sich berühmen, hier Mitglied zu sein - erinnert dann allerdings stark an die Rundfunkräte in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die ja vorgeblich auch als Aufsichtsgremien fungieren, in Wahrheit aber eine schiere Alibifunktion ausüben. Bei noch nicht einmal einer hälftigen Besetzung mit Betroffenenvertretern wird das bei der ADS auf keinen Fall anders laufen, jede andere Vermutung wäre Schimäre.
Man darf also außerordentlich gespannt sein, wie sich die ADS im weiteren Fortgang entwickeln wird. Normalerweise gibt man Politikern 100 Tage nach ihrem Amtsantritt, um sie einer ersten Bewertung zu unterziehen. Ich prognostiziere, dass die ADS es auch bis zum 19. Februar 2008 geschafft haben wird, auch nur ihren Bekanntheitsgrad wesentlich zu erhöhen, geschweige denn, dass sie in irgendeiner Form in ihrer Funktion eine wesentlichere Rolle als gegenwärtig - also gar keine - spielen wird.

Mag. jur. Alexander Drewes (LL.M.),
mailto:Drewes.Alexander@web.de

Alexander Drewes schrieb am 11.11.2007, 05:51

Eine Antidiskriminierungsstelle, ... (Teil 1)

(Fortsetzung Titel) ... die selber diskriminiert

Es ist doch eigentlich deprimierend, dass man in Deutschland - die wir ja angeblich mittlerweile in einem nie gekannten Ausmaß der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft teilhaftig werden dürfen - noch immer um jedes Fitzelchen kämpfen muss.
Da geriert sich nun also seit einigen Monaten eine Antidiskriminierungsstelle (ADS), von der bislang eigentlich noch nie jemand so sonderlich viel gehört hatte, mit 22 Mitarbeitern und versucht nun also, still, heimlich und leise, unsere Gesellschaft - oder sagen wir einmal, alles was als "Randgruppe" nicht niet- und nagelfest ist - vor Diskriminierungen zu schützen. Das macht sie allerdings dermaßen stillschweigend, dass sich selbst die Wirtschaftsverbände mittlerweile ja schon gewundert haben, dass es ob des AGG nicht schon zum Untergang des Abendlandes gekommen ist.
Daneben sind die Einzelaussagen auf der Website - höflich formuliert - vielleicht ein wenig verbesserungsbedürftig, man könnte auch schreiben: Ging es eigentlich noch ein wenig platter, farbloser und nichtssagender?
Die Seite wirkt ob ihres Inhaltes und des "Behördendeutschs" eher abschreckend als dazu animierend, Diskriminierungen gerade _hier_ anzeigen zu wollen. Daneben ist die Website natürlich nicht barrierefrei zugänglich (was wirklich eine Unverschämtheit für eine sich selbst Antidiskriminierungsstelle nennende Behörde ist) und es wird ersichtlich keine leichte Sprache verwendet. Damit schließt man Menschen mit Lernbehinderungen schon einmal aus. Vulgo: Die Antidiskriminierungsstelle diskriminiert schon vom ersten Tag Ihres Web-Auftrittes selber, ein absolutes Unding.
Obwohl Wasilios Katsioulis mit seinen kritischen Ansätzen fast ausnahmslos ins Schwarze trifft, ist sein Beitrag doch in zweierlei Hinsicht richtig zu stellen: Zum einen befindet sich mit Martina Puschke vom Weibernetz e.V. dann doch eine durchaus prominente Vertreterin der Behindertenselbsthilfe im Gremium (Horst Frehe ist lediglich als Stellvertreter benannt). Zum anderen habe ich Zweifel, ob es Sinn machen würde, ausschließlich oder auch nur überwiegend behinderte Menschen bei der ADS zu beschäftigen. Das würde ja letztlich bedeuten, dass man - um jeglicher Diskriminierung zu entgehen - Eier legende Wollmilchsäue in der Behörde beschäftigen müsste, also z.B. weibliche gleichgeschlechtlich lebende ältere behinderte Menschen jüdischen Glaubens, die ursprünglich aus Schwarzafrika stammen? Das kann´s dann wohl doch nicht sein.

(Ende von Teil 1, Fortsetzung und Schluss in Teil 2)

Mag. jur. Alexander Drewes (LL.M.),
mailto:Drewes.Alexander@web.de

Wasilios Katsioulis schrieb am 10.11.2007, 21:34

Es ist geschafft!

Mehr als ein Jahr nach der Einführung des AGGs hat es die Antidiskriminierungsstelle endlich geschafft mit Ihrer Internetseite dem breiten Publikum zu erläutern, was Sie konkret tut. Die erste Durchsicht der Internetseite zeigt jedoch, das das Angebot sehr dürftig ist, wenn man dies beispielsweise mit dem Internetauftritt der Europäischen Kommission vergleicht. Ich würde beispielsweise anregen ein öffentliches Forum für betroffene Menschen einzurichten, wo es - sofern es der Betroffene wünscht - zu einem öffentlichen Dialog zwischen der ADG-Stelle und weiteren Beteiligten kommen kann.
Das zweite was mir auffällt, ist dass lediglich mit Horst Frehe offenbar jemand die Interessen Behinderter Menschen im Beirat der Stelle vertritt (10% der Bevölkerung sind im durchschnitt von Behinderung betroffen). Hier wäre eine stärkere Repräsentierung behinderter Menschen notwendig. Ich möchte nur daran erinnern, wieviele Konferenzen und Diskussionen die Europäischen Institutionen in diesem Jahr zum besseren Schutz behinderter Menschen gegen Diskriminierung durchgeführt haben; dies ist ein Signal, dass die Interessen Behinderter Menschen auf der EU-Ebene in stärkstem Masse beachtet werden. Da sollte meiner Ansicht nach die ADG-Stelle auch weiter aufholen und die Präsenz behinderter Menschen in den Gremien und als Mitarbeiter der Behörde verstärken, damit es zu effizienten Lösungen kommen kann. Wer selbst behindert ist, und somit selber von Diskriminierung betroffen ist, wird auch immer besser in der Lage sein, Lösungen zu finden als jemand der nur unmittelbar betroffen ist. Ich wünsche der ADG Stelle des Bundes viel Erfolg bei der Bekämpfung von Diskriminierung!

Wasilios Katsioulis, DADV (www.katsioulis.de)

Rudi Richter schrieb am 10.11.2007, 14:56

Es geht doch

Na also, es geht doch, dass die Antidiskriminierungsstelle endlich online ist. Und der Auftritt ist auch ganz gut gelungen. Hat sich gelohnt, dass immer wieder Druck gemacht wurde.

Rudi Richter

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