
Siegburg (kobinet) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen sowie den Patientenverbänden im G-BA hat das Recht auf eine eigene Verwertung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser verweigert. Damit wurde eine im Oktober 2006 getroffene patientenfreundliche Vereinbarung aufgehoben, kritisierten die Patientenvertreter im G-BA in Siegburg.
"Die Daten gehören nicht der Selbstverwaltung, sondern den Versicherten. Sie müssen uneingeschränkt zugänglich sein", wird im Rahmen einer gemeinsamen Presseerklärung der Patientenvertreter im G-BA
Sozialverband VdK Deutschland, Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen und dem Bundesverband der Verbraucherzentrale.
In der Vereinbarung wurde damals der Patientenvertretung im G-BA zugesichert, Zugriff auf alle Daten zu erhalten, die den Qualitätsberichten der Krankenhäuser zugrunde liegen. Hintergrund für die plötzliche Kehrtwendung ist eine Kooperationsvereinbarung mit der Bertelsmann Stiftung. Auf einer Internetplattform sollen die Daten der Krankenhäuser für alle Nutzer bedienerfreundlich, vergleichbar und neutral dargestellt werden.
In den vergangenen Monaten sind viele Krankenkassen mit eigenen Portalen an die Öffentlichkeit getreten, die oft nur den eigenen Versicherten offen stehen. "Krankenkassen und Krankenhäuser sind Vertragspartner, daher ist für die Versicherten nicht transparent, welche Interessenlage hinter den jeweiligen Portalen steht", gaben die Patientenvertreter zu Bedenken. Zudem seien die Portale für Laien nur schwer verständlich.
"Die Vorarbeiten für ein qualitativ hochwertiges, sehr gut verständliches Internet-Portal speziell für Patienten sind weitgehend abgeschlossen. Aber der G-BA verhindert nun, dass diese wertvollen Informationen und Daten auch für Patienten zugänglich sind", so die Patientenvertreter. Dies habe zur Konsequenz, dass die Krankenkassen künftig ein Monopol auf Versichertenninformationen hätten. "Patienten wollen aber unabhängig und nutzerfreundlich informiert werden. Der G-BA muss sich jetzt bewegen. Ansonsten ist der Gesetzgeber aufgefordert, das Recht der Patienten und Versicherten auf die Daten im Gesetz klarzustellen", forderten die Interessenvertreter. omp