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Stuttgart (kobinet) Die Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge begrüßt den neuen Entwurf des Gesetzes über den Katastrophenschutz (Landeskatastrophenschutzgesetzes – LKatSG) Baden-Württemberg. In den nächsten Wochen wird die Neufassung des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Landtag Baden-Württemberg verhandelt. Dem Engagement der Initiative Inklusive Katastrophenvorsorge und den zahlreichen Stellungnahmen ihrer Mitgliedsorganisationen ist es zu verdanken, dass in der Neufassung im § 1 nun darauf verwiesen wird, dass „einzelne Personen oder Personengruppen in besonderer Weise Schutz und Hilfe benötigen und in ihrer Selbsthilfefähigkeit eingeschränkt sein können“ und dies bei der Planung zu berücksichtigen ist. Wird dieser Entwurf im Parlament bestätigt, wäre das ein riesiger Teilerfolg auf dem Weg zu einem Katastrophenschutz, in dem alle Menschen mit ihren Fähigkeiten und Hilfebedarfen mitgedacht werden, wie es von Seiten der Initiative in einer Presseinformation heißt.