![]()
Druckversion
kobinet-nachrichten
12.12.2007 - 00:26
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Hamburg (kobinet) Morgen verhandelt das Hamburger Sozialgericht über die Klage des an ALS erkrankten (ALS = Amyotrophe Lateralsklerose) Hans-Jürgen Leonhard, der nicht im Heim sterben will (siehe auch).
Bei dem ausstehenden Prozess handelt es sich um einen Präzedenzfall, bei dem es um die Frage geht, ab wann die Pflege in einer stationären Einrichtung zumutbar ist. Die ambulante Versorgung wird unterdessen wegen der Höhe der Kosten abgelehnt. Leonhard ist wegen seiner Erkrankung völlig bewegungslos und auf Beatmung angewiesen. Er kann auch nicht mehr sprechen. Die meiste Zeit des Tages liegt er alleine in seinem winzigen Zimmer, ohne Anregungen und ohne die Möglichkeit, sich bemerkbar zu machen.
Privatdozent Dr. Thomas Meyer leitet die ALS-Ambulanz der Berliner Charitè. Er war Arzt des verstorbenen Malers Jörg Immendorf. Meyer hat Hans-Jürgen Leonhard gründlich untersucht. Er kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass aufgrund der Versorgung des Klägers im Heim die Verkürzung seiner Lebensspanne gegenüber einer ambulanten Versorgung nicht nur theoretisch möglich ist. "Die Versorgung des Klägers in einer stationären Pflegeeinrichtungen erscheint aufgrund des Schweregrades der ALS, der vollständigen Beatmungspflichtigkeit, des kompletten Autonomieverlustes und der eingeschränkten Steuerungsoptionen elektronischer Kommunikationssysteme nicht zumutbar".
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein vertritt Leonhard im Prozess. Er resümiert den bisherigen Verlauf des Rechtsstreites: "In diesem Verfahren zeigt sich die soziale Wirklichkeit des Lebens von Menschen mit schwersten Behinderungen und am Lebensende in der Bundesrepublik. Es gibt Gott sei Dank viele Menschen mit ALS und ähnlich schweren Behinderungen, die unter sehr viel bessere Bedingungen versorgt und gepflegt werden und bei denen die Kostenträger den Anspruch auf eine menschenwürdige Versorgung besser entsprechen. Es ist aber bestürzend, dass ein Mensch wie Hans-Jürgen Leonhard überhaupt zwei Jahre prozessieren muss, um das Recht zu erhalten, soweit das noch geht selbstbestimmt den eigenen Räumlichkeiten dann verbleibende Lebensspanne leben und dann auch sterben zu können".
Sogar das Gutachten von Meyer musste Leonhard selbst bezahlen, da das Gericht wegen "mangelnder Aussicht auf Erfolg" keine Prozesskostenhilfe gewährte. Erst eine Spendensammlung und die Unterstützung der Deutschen Hospizstiftung machten das Gutachten und den Prozess möglich. elba
weitere Infos
© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten