Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Marsch aus den Institutionen
Werbebanner zu Bundesinitiative daheim statt heim
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Werbebanner zu Hier könnte Ihre Werbung sein
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
13.12.2007 - 14:38

Wenigstens zwei Rollstuhlplätze in Bussen.

Berlin (kobinet) Die Verkehrsbetriebe müssen nach Ansicht des grünen Bundestagsabgeordneten Markus Kurth wenigstens zwei Rollstuhlplätze in Bussen anbieten. Die Beschränkung auf nur einen Rollstuhlplatz in Bussen einiger Verkehrbetriebe nannte der sozial- und behindertenpolitischer Sprecher seiner Bundestagsfraktion heute in einer Presseerklärung zusammen mit dem Dr. Anton Hofreiter, Obmann im Ausschuss Verkehr, Bau, Stadtentwicklung diskriminierend.

"Es ist diskriminierend, wenn Verkehrsbetriebe wie Hamburg-Holstein oder die BOGESTRA im Ruhrgebiet sich weigern, mehr als nur einen Rollstuhlplatz in ihren Bussen des ÖPNV anzubieten. Es ist scheinheilig, wenn sich dabei auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2001 berufen wird. Weder die EU-Richtlinie, noch die Straßenverkehrszulassungsordnung begründen die Beschränkung auf nur einen Rollstuhlplatz", heißt es in der Presseerklärung.

Bündnis 90/Die Grünen fordern die Verkehrsbetriebe auf, ihre Busse entsprechend der gesetzlichen Grundlage umzurüsten und wenigstens zwei Rollstuhlplätze vorzuhalten. Die Hannoverschen Verkehrsbetriebe zeigten, dass dies möglich ist. sch

 

Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Dorothea Moesch schrieb am 20.12.2007, 17:25

Interessant Herr Kurth

dass Sie Plätze für "Rollstühle" anmahnen.

Sinnvoller wäre dieser Platz sicher für RollstuhlNUTZERiNNEN bereitgehalten - oder sind für Sie, Sprache ist verräterisch, Rollstühle kongruent mit ihrem "Inhalt"?

"Rollstühle" sind die _Fahrzeuge_. Oder sind Sie ein Auto bzw. Fahrrad?

Markus Kurth schrieb am 14.12.2007, 14:32

Von Populismus kann keine Rede sein!

Sehr geehrter Herr Sieger,

ich kann Ihren Vorwurf des Populismus nicht unbedingt teilen. Nach meiner Interpretation des § 34 a der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) KANN die Platzzahl für Rollstühle durch Eintrag im Fahrzeugschein vermindert bzw. auf einen Platz beschränkt werden, MUSS aber nicht. Dass die EU-Verordnung nicht ursächlich dafür verantwortlich ist, habe ich in meiner Pressemitteilung unmissverständlich deutlich gemacht. Insofern ist die Aufforderung an die Verkehrsbetriebe mindestens nicht fehl am Platz und keineswegs populistisch. Letztlich werde ich mich aber noch einmal konkret dem einschlägigen Paragrafen der StVZO zuwenden und prüfen, ob in der Zeit rot-grüner Regierung offensichtlich einige Formulierungen missverständlich geraten sind. Ich möchte allerdings nicht unerwähnt lassen, dass Verordnungen in den Ministerien erlassen werden und nicht in jedem Fall in den Blickpunkt der parlamentarischen Arbeit geraten. Im übrigen bin ich für fachliche Hinweise immer dankbar.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für das Weihnachtsfest
Markus Kurth

Volker Sieger schrieb am 13.12.2007, 18:11

Populismus ist unangebracht

Sehr geehrter Herr Kurth,
um es vorwegzustellen: Selbstverständlich sollten Verkehrsbetriebe 2 Rollstuhlnutzerplätze in ihren Bussen anbieten. Für alle Kommunen, in denen das passiert, freut mich das sehr. Dennoch ist der aus Ihrer Verlautbarung ersichtliche Populismus völlig unangebracht und in der derzeitigen bundespolitischen Diskussion eher kontraproduktiv.
Tatsache ist, dass die EU mit ihrer Busrichtlinie eine Zulassungsrichtlinie verabschiedet hat. Mit der sachlich völlig ungerechtfertigten Verknüpfung von Zulassung und Recht auf Beförderung in der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entstand aber erst das jetzige Problem, dass ein Rollstuhlnutzer "gezwungen" wird, den Rollstuhlstellplatz unter allen Umständen zu nutzen. Wenn dieser Platz besetzt ist, wird man im Umkehrschluss von vielen Verkehrsbetrieben nicht mehr mitgenommen, selbst wenn der Bus bspw. noch über ausreichend Mehrzweckfläche für Kinderwagen, Fahrräder u. dgl. verfügt.
Ein unhaltbarer Zustand, den im übrigen aber auch Ihre Fraktion während der Grünen Regierungszeit mitzuverantworten hat. Da bietet es sich natürlich an, jetzt die Verkehrsbetriebe öffentlich zum Handeln aufzufordern. Dabei wäre das Problem sofort aus der Welt zu schaffen, würde der § 34a StVZO entsprechend umformuliert und Zulassung und Beförderung nicht mehr miteinander vermischt. Aussagen mancher "Experten", die EU würde dies mit ihrer Richtlinie verhindern, sind an den Haaren herbeigezogen. An diesem Punkt sollten Sie Initiative entwickeln.
Mit einer Politik, den Verkehrsbetrieben öffentlich die Hauptschuld an der jetzigen Misere zuzuschreiben, helfen Sie uns Rollstuhlbenutzern kaum. Denn damit nehmen Sie das Bundesverkehrsministerium und die jetzige Bundesregierung praktisch aus der Schusslinie. Als Vertreter der Opposition im Deutschen Bundestag hätte ich Anderes von Ihnen erwartet!

Dr. Volker Sieger
Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität, Mainz

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2008 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.