
Hamburg (kobinet) Die Kammer 50 des Sozialgerichts Hamburg hat heute entschieden, dass es dem schwerbehinderten Kläger Hans-Jürgen Leonhard zuzumuten ist, gegen seinen Willen in einem "Heim" gepflegt zu werden (siehe auch kobinet-Meldung vom 12. Dezember). In einem Gutachten wurde zuvor festgestellt, dass die Pflege in einer stationären Einrichtung möglicherweise lebensverkürzend für Leonhard ist. Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein hält diese Entscheidung für einen schweren Verstoß gegen die Grundrechte schwer pflegebedürftiger Menschen.
Leonhard lebt mit einer Amyotropher Lateralsklerose (ALS) in einem besonders späten Stadium. Er will ambulant versorgt werden, weil nur so, wie auch der Gutachter bestätigt hat, eine angemessene Qualität der Versorgung und eine ausreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben trotz der Krankheit sicherzustellen ist.
Wie sein Anwalt Dr. Tolmein mitteilt, habe das Gericht zwar anerkannt, dass "die konkreten Umstände der Pflege für Herrn Leonhard sehr belastend sein mögen. Es würdigte auch, dass er unter schweren Depressionen leidet, war aber der Auffassung, dass gegen die Depressionen Medikamente helfen und die Umstände der Pflege im Heim durch Verlegung in ein anderes Heim möglicherweise verbessert werden könnten".
Nach Meinung des Gerichtes könne eine Unzumutbarkeit der Versorgung in einer stationären Einrichtung erst konstatiert werden, wenn Hans-Jürgen Leonhard durch die Pflege in konkreter Lebensgefahr schwebte. Damit habe sich das Gericht auch gegen das medizinische Gutachten gestellt, dass eine Unzumutbarkeit der Versorgung in einer stationären Einrichtung aufgrund des schweren Krankheitsbildes feststellte.
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte, die Leonhard vertritt, kritisierte die Entscheidung des Sozialgerichts scharf: "Der vom Gericht für die Prüfung der Zumutbarkeit gewählte Maßstab ist unvertretbar hoch. Wenn künftig pflegerische Versorgung gegen den Willen eines Betroffenen in einer stationären Einrichtung nur noch dann unzumutbar ist, wenn konkrete Lebensgefahr droht, ist das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit schweren Behinderungen nicht mehr viel wert."
Tolmein berichtet, er habe in der Verhandlung auf die UN-Menschenrechtskonvention für Behinderte verwiesen, die Deutschland vor wenigen Monaten unter großem Beifall unterzeichnet hat. Dort heißt es in Art. 19: "Die Unterzeichnerstaaten erkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen an, in der Gemeinschaft zu leben wie andere, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere und sie ergreifen effektive und angemessene Maßnahmen um Mensch mit Behinderungen in vollem Umfang zu ermöglichen dieses Recht wahrzunehmen. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihren Wohnort und wo und mit wem sie leben wollen auf gleicher Basis wie andere zu wählen und dass sie nicht verpflichtet sind in einem besonderen Lebensumfeld zu leben". Auch angesichts der Debatte um ein menschenwürdiges Sterben erweist sich dieses Urteil aus Sicht der Kanzlei Menschen und Rechte als fatales Signal, das Menschen entmutigt, die einen würdigen und selbst bestimmten letzten Lebensabschnitt leben wollen.
Leonhard, dem möglicherweise nur noch eine kurze Lebensspanne verbleibt, beabsichtigt gegen dieses Urteil in die Berufung zu gehen. elba
Gerhard Herold schrieb am 07.03.2008, 20:38
erst im Inforum von Forsea 1/08 konnte ich lesen was passiert ist. MIR FEHLEN DIE WORTE.
Wenn es passt flitze ich zur Verhandlung mit meinem Alphorn und Blase 24 Std. vor dem Gericht. Das wollt ich schon immer mal. Lieber Hans Jürgen halt durch! Ich bin leider 1000 km von dir weg aber denke fest an DICH.
A. Heinker schrieb am 14.12.2007, 19:38
Hallo,
wer macht mit bei der Demo vor dem (Landes?)sozialgericht Hamburg, wenn im Rahmen des Widerspruchsverfahrens der nächste Verhandlungstermin ist? Bitte meldet Euch auf der Leserbriefseite von kobinet-nachrichten.org; besten Dank.
A. Heinker
Wasilios Katsioulis schrieb am 14.12.2007, 17:41
die Europäische Kommission hat letzte Woche auf dem Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen mitgeteilt, dass es in Zukunft verstärkt Fortbildungen für Richter im Bereich des Diskriminierungsrechtes geben wird, weil in diesem Bereich (der Justiz) eine Lücke zur aktuellen politischen Entwicklung klafft, die geschlossen werde müsse.
Ich denke vorallem im Bereich des Zivilrechts sind die Lücken noch grösser als im sozialen Recht, oder?
H.-W. Hoppe schrieb am 14.12.2007, 17:36
Hallo.
Ich habe mir erlaubt, so wie auf der Webseite www.nicht-im-heim-sterben.de/ auch vorgeschlagen, gestern an H. Dr. Klimant (Landrat des Kreises Dithmarschen - siehe dazu: www.dithmarschen.de/index.phtml?La=1&NavID=647.54 ) zu schreiben.
H.-W. Hoppe
Gerd Frank schrieb am 14.12.2007, 10:22
dieses Richter ist unfassbar. Dieser Richter erinnert mich an eine Zeit wo Gerichte die Menschenrechte mit Füßen getreten wurden. Das solche Urteile noch im 20zigsten Jahrhundert gefällt werden ist völlig unverständlich. Es ist an der Zeit das wir wieder auf die Straße gehen. Diese menschenverachtende Urteil kann und darf nicht hingenommen werden. Wenn das die Gerichte unter Gleichstellung verstehen ist das ein Skandal. Die Vergangenheit lässt grüßen.
Luis Zubizarreta schrieb am 14.12.2007, 10:17
Undverständnis,Wut,Ohnmacht...vor soviel menschlicher UNMENSCHLICHKEIT!!!
Solidarität mit Herrn Leonhard!
Luis Zubizarreta
Uwe Heineker schrieb am 14.12.2007, 08:57
... die Worte, welches Menschenbild dieses unsägliche Urteil verkörpert.
Ich errinnere mich an das "Frankfurter Reiseurteil", auf das schließlich die bislang größte Demonstration in der deutschen Behindertenbewegung folgte.
Die Zeit ist mehr als überrreif, erneut zu demonstrieren, um Solidarität mit Herrn Leonhard zu zeigen und ihn somit in auch seinen Berufungsabsichten zu bestärken.
Cordula Müller schrieb am 14.12.2007, 06:24
Entweder werden die Eltern von Kindern entmündigt, wenn es um das Recht auf die Wahl der Schulform für ihr Kind mit Problemen geht, oder eben auch der Erwachsene! Ist es nicht schlimm genug, dass ein Mensch diese oder jene Krankheit hat, muss man diesen Menschen auch noch sagen,wo sie leben und sterben müssen! Wozu die Gesetze, wenn immer wieder über die Köpfe derer entschieden wird, was für sie das Beste sei, die sich nicht wirklich wehren Können. integration@thpcolo.de
Wolfgang Hamann schrieb am 13.12.2007, 23:12
Hierzu fallen mir nur noch die Worte der kobinet - Redakteurin Elke Bartz vom 29.04 2007 ein:
Hier drängt sich für mich sofort der Begriff der „sozialen Euthanasie“ auf. ... Ein bodenloser Zynismus, der Hans – Jürgen Leonards Rechte auf die nackte Existenz wie Atmen, Ernährung und Hygiene reduziert.
Ich meine: Diese höchst richterliche Entscheidung, wieder einmal eine bemerkenswerte Kulturleistung in den Deutschen Landen.
Uwe Adamczyk schrieb am 13.12.2007, 23:00
In dem Aufruf der Bundesinitiative "Daheim statt Heim" heißt es im ersten Punkt: - einen Baustopp für neue Heime.
In diesem Punkt möchte ich in einem Ausnahmefall wiedersprechen. Ich bin für den Bau eines einzigen neuen Heimes und dieses muß leider noch sehr groß gebaut werden - 1000 Plätze werden wohl nicht reichen. Das Heim sollte gut nach außen gesichert werden, denn der Geist der dort in diesem Heim wohnen müßte, dieser Geist sollte keine Möglichkeit mehr haben nach außen zu dringen.
In dieses Heim wünsche ich mir all jene, die heute immer wieder predigen wie toll Alten- und Behindertenheime sind. In diesem Heim werden wir viele Menschen noch unterbringen müssen die alle auch ganz unterschiedlichen Schichten und Berufszweigen angehören.
Auch die Kammer 50 des Sozialgerichtes Hamburg sollte über das eigene Menschenbild nachdenken - "Nach Meinung des Gerichtes könne eine Unzumutbarkeit der Versorgung in einer stationären Einrichtung erst konstatiert werden, wenn Hans-Jürgen Leonhard durch die Pflege in konkreter Lebensgefahr schwebte."
Uwe Adamczyk
A. Heinker schrieb am 13.12.2007, 22:17
Statt dessen gibt es in Hamburg Geschäfte, wo Luxusartikel für Hunde und Katzen zu teuren Preisen verkauft werden; nahe S-Bf. Dammtor. Tja, soweit geht die Liebe also lediglich.
A. Heinker.