
Mainz (kobinet) Heute vor fünf Jahren ist in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Über die Umsetzung dieses ersten Landesgleichstellungsgesetzes nach der Verabschiedung des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes liegen mittlerweile zwei Berichte vor.
Rheinland-Pfalz war zwar nicht das erste Bundesland, das ein Landesgleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet hat, aber das erste, das nach der Verabschiedung des Bundesgleichstellungsgesetzes gehandelt hat und sich vor allem in weiten Bereichen an den Definitionen und Regelungen dieses Gesetzes orientiert hat. Heute jährt sich das Inkrafttreten des Gesetzes, das am 4. Dezember 2002 vom rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen wurde und am 1. Januar 2003 in Kraft trat zum fünften Mal. Für den neuen Landesbehindertenbeauftragten von Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, der seinen Dienst am 14. Januar antreten wird, hat das Gesetz eine Vielzahl von Veränderungen in Rheinland-Pfalz bewirkt. "Das Gesetz hat den Paradigmenwechsel sozusagen in ein Gesetz gegossen und deutlich gemacht, dass Barrierefreiheit kein Luxus mehr ist, sondern die Maßgabe für die Politik der Zukunft. Und dies spürt man fünf Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes mittlerweile an vielen Stellen in Rheinland-Pfalz", erklärte Miles-Paul, der derzeit seinen Sohn in den USA besucht, gegenüber kobinet.
Während man sich auf Bundesebene noch sehr schwer mit dem Instrument der Zielvereinbarungen tut, scheint dies im eher überschaubaren und recht kommunikativen Bundesland Rheinland-Pfalz leichter von der Hand zu gehen. Etwa zwei Drittel der bisher geschlossenen Zielvereinbarungen wurden dort auf den Weg gebracht und zeigen auch schon erste Wirkungen, wie zum Beispiel für die barrierefreie Gestaltung von Bankautomaten.
Mit eine Antrag für die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen im Landtag will Rheinland-Pfalz die nächste Runde für die Stärkung der Rechte behinderter Menschen einläuten. Der Antrag wurde bereits am 13. Dezember im Landtag diskutiert und wird jetzt noch in den Ausschüssen beraten. Die Verabschiedung gilt als sicher. elba
Bericht über die Umsetzung des rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetzes für Behinderte