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05.01.2008 - 00:23

Rahmenzielvereinbarung zu Werkstätten.

Düsseldorf (kobinet) Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wollen gemeinsam die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben weiterentwickeln und dabei gleichzeitig Kosten dämpfen. LVR-Direktor Udo Molsberger und Dr. Uwe Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, unterzeichneten dazu eine Vereinbarung.

Im Mittelpunkt dieser Rahmenzielvereinbarung stehen dabei die 43 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) im Rheinland. Hier arbeiten derzeit fast 26.000 Menschen mit einer "wesentlichen Behinderung", die nach dem Sozialgesetzbuch XII einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in einer solchen Werkstatt haben. "Der LVR und die Spitzenverbände sehen die Werkstätten als wichtigen Garanten für die Sicherstellung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen", unterstreicht LVR-Direktor Molsberger die Bedeutung der Werkstätten. Beide Seiten wollen für das Rheinland die Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen qualitativ und quantitativ weiterentwickeln, damit auf der einen Seite alle Möglichkeiten der Integration von Menschen mit Behinderung tatsächlich genutzt werden. Auf der anderen Seite sollen die Finanzmittel der rheinischen Städte und Kreise, die den LVR als kommunalen Regionalverband über eine Umlage finanzieren, Kosten sparend eingesetzt werden.

Die Zielvereinbarung hat insbesondere folgende Handlungsfelder zum Inhalt:

Verbesserung der Berufswegeplanung für behinderte Menschen nach Beendigung der Schulzeit: Ein verbindlicher Eingliederungsplan für Schulabgängerinnen und -abgänger soll mehr Jugendlichen einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen und einen "Automatismus" verhindern, der von der Förderschule direkt in die Werkstatt führt.

Erhöhung der Anzahl der Übergänge von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Aufbau und Ausbau differenzierter Beschäftigungsangebote innerhalb der Werkstätten

Verbesserung der Förderung besonderer Personengruppen in den Werkstätten wie etwa Menschen mit Autismus oder einem seelischem Handicap.

Hintergrund ist der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Bedarf an Werkstattplätzen und die damit einher gehende Kostensteigerungen. Im Jahr 2007 wurden insgesamt ca. 370 Millionen Euro an Leistungen für die Beschäftigung der fast 26.000 behinderten Menschen in Werkstätten gezahlt. Im Jahr 2000 hatte der LVR Ausgaben in Höhe von 246 Millionen Euro für die Beschäftigung von 20.200 behinderten Menschen in diesem Arbeitsbereich. Das entspricht einer Kostensteigerung von etwa 50 Prozent in sieben Jahren, und einer Steigerung der Beschäftigtenzahlen in den Werkstätten um knapp 30 Prozent.

Ein einzelner Werkstattplatz im Arbeitsbereich einer WfbM wird im Jahr mit rund 14.500 Euro durch den LVR finanziert. Die größte Gruppe der WfbM-Beschäftigten bilden die Menschen mit einem intellektuellen Handicap. Sie stellen 80 Prozent der Werkstatt-Besucher. Besonders stark gewachsen ist der Bedarf nach Werkstatt-Arbeitsplätzen jedoch bei den Menschen mit einer seelischen Behinderung. Ihr Anteil liegt heute bei 18 Prozent, vor sieben Jahren waren es erst elf Prozent.

Aber auch die Zahl der Werkstattbesucherinnen und -besucher mit schweren und mehrfachen Behinderung steigt jedes Jahr deutlich an. Der LVR und die Wohlfahrtsverbände erwarten, dass im nächsten Jahr etwa tausend Menschen mehr in einer Werkstatt aufgenommen werden wollen. elba
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Alfonso Roman-Barbas schrieb am 07.01.2008, 19:27

Nichts Neues

Ist es wirklich eine neue Zielvereinbarung, die der LVR in´s Leben gerufen hat?
Es hat den Anschein, dass die Zielvereinbarung dazu instrumentalisiert wird, die leeren Kassen weniger zu belasten und Menschen auzugrenzen, die jahrelang in der WfbM arbeiten (Menschen mit einer Körperbehinderung werden im Text nicht erwähnt - kommen die neuredings nicht mehr vor?).
Was genau ist diese Zielvereinbarung?
Die Werkstätten müssten personell und fachlich einen höheren Betreuungsschlüssel haben, um Menschen nach "Draussen" hin begleiten zu können. Für diese Maßnahmen sollten die Werkstätten auch finanziell besser ausgestatttet werden. Wie das mit Sparmaßnahmen zu vereinbaren ist, bleibt mir vorerst ein Rätsel. Erst müssen die Integratationsfachdienste von der Kopfpauschale gelöst werden, oder eine solide Finanzierung erhalten.
Das einzige was an dieser Zielvereinbarung neu ist, ist dass mal wieder gespart werden soll.

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