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kobinet-nachrichten
27.12.2007 - 08:34
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Krautheim (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) will zur Lösung eines Problems beitragen, das mit der Umsetzung einer europäischen Richtlinie entstanden ist: Verkehrsbetriebe im öffentlichen Personenverkehr wollen nur noch einen Fahrgast im Rollstuhl befördern. "Das ist ein Rückschritt in die 80er Jahre" kommentierte Karl Finke, BSK-Vorstandsmitglied und Behindertenbeauftragter in Niedersachsen, die Situation.
Der BSK bereitet derzeit eine Podiumsdiskussion im baden-württembergischen Krautheim vor. Gemeinsam mit EU-Abgeordneten, der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, weiteren Bundestagsabgeordneten, Kommunalpolitikern und Vertretern von Verkehrsbetrieben soll der untragbare Zustand rasch geklärt werden.
Die EU-Richtlinie 2001/85/EG besagt, dass Busse im ÖPNV mindestens einen Platz für Rollstühle vorhalten müssen. Dieser Platz hat Mindeststellflächen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Im Jahre 2005 wurde diese EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es erfolgte eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im § 34a, der dazu festschreibt, dass in Bussen nicht mehr Personen befördert werden dürfen, als im jeweiligen Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind. Verstöße werden mit Bußgeldern sowie einem Punkt in der Flensburger Kartei geahndet. Verkehrsbetriebe haben aufgrund der unklaren Formulierung im § 34a StVZO von vornherein nur die Mindestforderung - einen Rollstuhlplatz - im Fahrzeugschein ausgewiesen. Das wollen sie künftig auch nicht ändern (kobinet 13.12.07).
"Wir wollen die politischen Entscheidungsträger auffordern, endlich Klarheit zu schaffen", so Karl Finke, "weil die unklaren Formulierungen den Verkehrsbetrieben die Möglichkeit eingeräumt haben, die StVZO zum Nachteil mobilitätsbehinderter Menschen auszulegen." Es sei nicht nur scheinheilig, wenn sich Verkehrsbetriebe auf die EU-Richtlinie oder auf die StVZO berufen. Wenn Verkehrsbetriebe sich generell weigerten, in ihren Bussen mehr als einen Rollstuhlplatz anzubieten, bedeute das einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Auf diese Weise würden Rollstuhlfahrer eindeutig diskriminiert.
Dass es auch anders geht, zeigen Beispiele aus Sachsen, Niedersachsen und Bayern. Karl Finke: "Als eines der ersten Verkehrsunternehmen in Deutschland hat die niedersächsische "üstra" auf die EU-Richtlinie reagiert. Die Hannoverschen Verkehrsbetriebe werden ab dem kommenden Jahr alle neuen Busse mit einem zweiten Stellplatz für Rollstühle ausrüsten.
Die Projektgruppe "ÖPNV für alle" unter Leitung des BSK-Landesvorsitzenden Dr. Peter Münzberg hat für Sachsen einen Etappenplan mit den Verkehrsbetrieben vereinbart, der auch alle technischen Forderungen für Bus- und Schienenfahrzeuge einschließt. Danach gilt als grundsätzliche Forderung, dass Verkehrsbetriebe auf allen Linien (Stadt- und Regionalverkehr) Niederflurbusse mit klapp- oder anlegbaren Rampen einsetzen und bis zum Jahr 2015 generell alle Busse mit mindestens zwei Rollstuhlplätze auszurüsten haben. Halten sich einzelne Verkehrsbetriebe daran nicht, bekommen sie keine Förderung aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Darüber hinaus bliebe das jeweilige Verkehrsunternehmen bei der Neuausschreibung der Buslinien chancenlos. sch
S. Zoller schrieb am 27.12.2007, 20:54
In der Unhöflichkeit und Arroganz nehmen Fahrer und Fahrerinnen von Bussen und Bahnen in Berlin sicherlich einen vorderen, wenn nicht gar den ersten Negativ-Rang in der Liste unhöflicher und arroganten Fahrpersonals ein.
Vielleicht könnte das auch mal das Abgeordnetenhaus interessieren oder auch den regierenden Bürgermeister von Berlin.
Zoller, Frankfurt a.M.
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