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kobinet-nachrichten 11.01.2008 - 11:55
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http://www.kobinet-nachrichten.org

UN-Konvention: Übersetzung enthält eklatante Fehler

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Berlin (kobinet) Gestern wurde die zwischen Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz abgestimmte deutschsprachige Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekannt. "Der deutsche Text enthält eklatante Übersetzungsfehler, und die Betroffenen wurden in den Übersetzungsprozess nicht kontinuierlich eingebunden", kritisiert Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsfrau im NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., heute gegenüber kobinet.

Zu den Fehlern zählt Arnade die Übersetzung von "Inclusion" mit "Integration". Vielfach sei das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) darauf hingewiesen worden, dass diese Übersetzung nicht dem Geist und Inhalt der Konvention entspräche. Und obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Gespräch mit dem Deutschen Behindertenrat (DBR) ihre Unterstützung für eine korrekte Übersetzung in diesem Punkt zusagte, enthält die vorgelegte Übersetzung weiterhin den Begriff der "Integration". Schlichtweg falsch sei außerdem die Übersetzung von "Living independently" als "unabhängige Lebensführung" statt als "Selbstbestimmt Leben". Das Wort "Selbstbestimmung" komme in der gesamten Übersetzung überhaupt nicht vor, obwohl die Konvention den Geist von Würde und Selbstbestimmung atme. Auch mit der Übersetzung von "accessibility" mit "Zugänglichkeit" statt mit "Barrierefreiheit" ist Arnade nicht einverstanden. Sie meint, dass man über diesen strittigen Punkt weiter hätte diskutieren müssen.

Positiv hebt sie hervor, dass die umstrittene Übersetzung des Artikel 12 "Equal recognition before the law" mit "Gleiche Anerkennung vor dem Recht" jetzt im Interesse der Betroffenen besser gelungen ist als in der ursprünglichen Arbeitsübersetzung.

Nach Arnades Ansicht wären die Übersetzungsfehler zu vermeiden gewesen, wenn die Betroffenen und ihre Verbände kontinuierlich am Übersetzungsprozess beteiligt worden wären. Tatsächlich habe man sich auf Einladung des Deutschen Instituts für Menschenrechte nur einmal vor der Sommerpause 2007 getroffen und teilweise widersprüchliche Positionen ausgetauscht. "Danach herrschte von Seiten des BMAS Funkstille", berichtet Arnade. "Unter Beteiligung verstehe ich regelmäßige Informationen, weiteren Austausch über strittige Fragen und vor allem Transparenz". Während der Verhandlungen in New York, die unter dem Motto "Nichts über uns ohne uns" standen, sei solch ein partnerschaftlicher Umgang zwischen den Betroffenen und ihren Verbänden einerseits und den Regierungsdelegationen andererseits selbstverständlich gewesen.

"In jeden Fall muss die Übersetzung dringend nachgebessert werden", fordert Arnade und schlägt ein gemeinsames Vorgehen der Betroffenen und ihrer Verbände von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz vor. sch

Hier gehts zur Übersetzung auf www.bmas.de




 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Ilja Seifert schrieb am 14.01.2008, 17:20

UN-Konvention am 23.01. in der Fragestunde des Bun

Die Kritik von Siegrid Arnade ist berechtigt.
Erst am 8. Januar antwortete Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense im Namen der Bundesregierung auf meine Anfrage zur Übersetzung der UN-Konvention: "...war es ein Anliegen der Bundesregierung, auch das fachwissen der verschiedenen Akteure in den Prozess einfließen zu lassen. Aus diesem Grund wurden die verschiedenen ressorts und die Bundesländer sowie der Deutsche Behindertenrat über eine Fachkonferenz des Deutschen Instituts für Menschenrechte beteiligt..."

In der Fragestunde am 23.01. muss die Bundesregierung folgende Fragen von mir beantworten:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlich Kritik aus Betroffenenkreisen an der nunmehr vorliegenden, mit den anderen deutschsprachigen Staaten abgestimmten "offiziellen" deutschen Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (siehe „UN-Konvention: Übersetzung enthält eklatante Fehler“ in www.kobinet-nachrichten.org vom 11.01.2008)?

2. Wie und mit welcher Verbindlichkeit will sich die Bundesregierung bei den weiteren Abstimmungen mit den Bundesländern den Betroffenen- und Sprachsachverstand behinderter Menschen, die zum Beispiel von Deutschen Behindertenrat legitimiert sind, einholen und deren Interpretationsvorschläge achten?

Ilja Seifert, Behindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Cordula Müller schrieb am 13.01.2008, 18:20

Übersetzung für alle

Hoffentlich lesen sich die Politiker die Übersetzung auch durch. Das wär schon toll. Ob diese dann allerdings verstehen, was der Sinn ist, wage ich bei so manchen zu bezweifeln. Wenn ich mir da so einige Schulbehörden samt Ministerien ansehe. Zumindest kann dann keiner mehr sagen, er spreche kein Englisch, und könnte sich deshalb nicht mit der Konvention auseinandersetzen.Ich finde übrigens, dass schon normales Schulenglisch ausgereicht hat, um die Konvention zu verstehen. Ich denke nur, dass viele garnicht begreifen wollen, was im Falle der Ratifizierung alles auf sie zukommen würde.

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