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kobinet-nachrichten
14.01.2008 - 16:01
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Silvia Schmidt hat heute gefordert, dass die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur häuslichen Krankenpflege behinderte Menschen nicht benachteiligt.
"Ich habe mich 2006 und 2007 gemeinsam mit meiner Fraktion für die Möglichkeit eingesetzt, die häusliche Krankenpflege auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu ermöglichen. Dies ist uns gelungen und darf nun durch die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht gefährdet werden", so Schmidt in einer Presseerklärung.
Auch Ulla Schmidt unterstützt die Behindertenbeauftragte bei diesem Anliegen. "Sie hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie meine Auffassung teilt und diese Problematik nochmals an den G-BA herantragen wird um eine Überprüfung zu erreichen. Das freut mich und dafür danke ich Ulla Schmidt ausdrücklich", erklärte die Abgeordnete.
Derzeit erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss eine Richtlinie zur Umsetzung der Regelungen der Gesundheitsreform 2007. Darin wird festgelegt, in welchen "Häuslichkeiten" die Krankenpflege zukünftig erbracht werden soll und wo nicht. In der aktuellen Fassung sind Begrifflichkeiten enthalten, die einen teilweisen Ausschluss von Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich machen und nicht eindeutig sind. Leistungen der Behandlungspflege sollten jedoch immer dann erbracht werden, wenn keine Person in der Einrichtung diese Leistung erbringen kann.
"Ich erhoffe mir und fordere auch, dass der G-BA eine Richtlinie verabschiedet, die dem eigentlichen Gesetzeszweck und dem Willen des Gesetzgebers entspricht, Menschen mit Behinderung dort zu versorgen, wo sie leben, soweit dort niemand diese Leistung ausführen kann", so die Politikerin. sch
Inge Rosenberger schrieb am 16.01.2008, 13:45
Es wird höchste Zeit, dass diese Forderung endlich in geltendes Recht übergeht!
Schon in meiner Petition (itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=579) an den Deutschen Bundestag habe ich im Diskussionsforum ausgeführt, dass die derzeitige Gesetzgebung Menschen (insbesondere mit schweren Behinderungen) massiv benachteiligt.
Es ist auch überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Menschen mit Behinderung überall das Pflegegeld - gestaffelt nach Pflegestufen - in der vollen Höhe (bis zu 1432 Euro) zusteht, aber in Einrichtungen der Behindertenhilfe die gleiche Leistung für die Pauschale von 256 Euro erbracht werden soll.
Cordula Müller schrieb am 15.01.2008, 06:05
Vielleicht sollte mal jemand den Politikern erklären, dass behinderte Menschen nirgends benachteiligt werden sollten. Jedes mal wird ein kleiner Bereich diskutiert, der dann zum positiven oder negativen Ergebnis führt. Dass aber die Chancengleichheit überall stattfinden müsste, ohne erst darüber nachzudenken, scheint den Politikern immer noch fern zu sein .immer müssen Anträge , Berichte und attests gestellt werden, damit es weiter geht. Dabei dürfte bei den meisten Menschen mit Handicap doch die Vorgeschichte jeweils klar sein. Aber die schöne deutsche Bürokratie macht es möglich, dass Alles verzögert werden kann und erstmal die Beweislage geprüft werden muss.
Unseren Beitrag für unsere Zwillis fürs Turnen bekommen wir frühestens Ende Januar. Der zuständigen Sachbearbeiterin wurden die Unterlagen erst 10 Tage! nach Eingang vorgelegt. Dann fuhr diese in den Urlaub, dann war Weihnachten, dann Sylvester... Ja schön, dass alle so gewissenhaft arbeiten und unser Sohn als gb Kind nie benachteiligt ist.
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