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21.01.2008 - 05:57

Erste Anhörungen zur Pflegeversicherung im Gesundheitsausschuss.

Berlin (kobinet) Heute zwischen 11 und 19 Uhr findet die erste Anhörung zur Reform der Pflegeversicherung im Gesundheitssausschuss statt. Dazu eingeladen sind unter anderem etliche Verbände der Behindertenhilfe und -selbsthilfe.

Auf der Tagesordnung, die in zwei Blöcke eingeteilt ist, geht es beispielsweise um Entbürokratisierung und Qualitätssicherung sowie die umstrittene Einführung von Pflegestützpunkten. Auch die Pflegezeit, der Pflegebegriff und die Versorgung Demenzerkrankter werden thematisiert.

Die Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.), Elke Bartz, ist als Anzuhörende eingeladen. Sie meint: "Es gibt einige gute Aspekte im Entwurf. So ist es uns sehr wichtig, dass 'ambulant vor stationär' gefördert werden soll. Allerdings geht uns der Gesetzesentwurf diesbezüglich längst nicht weit genug". Vor allem fehle ihr die Teilhabeorientierung in der Pflege. Bartz: "Wir sehen auch etliche weitere 'Knackpunkte' im Entwurf. So können behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihre Assistenz in regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigen, nur die niedrigen Geldleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen".

Ferner würden dringend Regelungen benötigt, die es ermöglichen Assistenz mit ins Krankenhaus, sowie bei begrenzten Auslandsaufenthalten wie zu Auslandspraktika dorthin mitzunehmen, ohne dass die Leistungen eingestellt werden. "Außerdem sehen wir die geplanten Pflegestützpunkte mit großer Skepsis, da hier enorme Summen in eine Struktur investiert werden, deren Erfolg höchst fragwürdig ist. Besser wäre es, vorhandene unabhängige Beratungsstrukturen zu stärken". Bartz hofft, dass möglichst viele der Anzuhörenden die Ansichten von ForseA unterstützen und den Gesetzgeber motivieren, entsprechende Gesetzesänderungen und -ergänzungen zu formulieren, damit "die Reform der Pflegeversicherung zum Erfolg wird". hjr
 

 
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