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19.01.2008 - 00:01

Silvia Schmidt kritisiert Entwurf zum Sozialgerichtsänderungsgesetz.

Berlin (kobinet) Die sozialpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Bundestag, Silvia Schmidt, kritisiert, dass die Bundesländer das Recht der Prozessbeteiligten auf einen Gutachter eigener Wahl bei Sozialgerichtsprozessen kappen wollen.

"Jeder Bürger hat das Recht, vor Gericht einen selbst gewählten Gutachter zu bestellen. Dieses Recht soll nach dem Willen der Landesregierungen abgeschafft werden. Das finde ich skandalös", so Silvia Schmidt. "Hier wird auf dem Rücken des Bürgers und mit dem Argument des Bürokratieabbaus dafür gesorgt, dass Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse im Falle eines Rechtsstreits ein Abwehrrecht verlieren sollen. Die Krankenkassen sind ohnehin gegenüber dem Versicherten in einer privilegierten Position. Es muss dem Versicherten daher das Recht bleiben, ein unabhängiges Gutachten beizubringen!"

Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme (BR-Drs. 820/07) zum Gesetzentwurf zum Sozialgerichtsänderungsgesetz (BT-Drs. 16/7716) auf einer Abschaffung des § 109 SGG. Mit diesem Paragrafen werde den Prozessbeteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren zugestanden, den medizinischen Gutachter selbst und unabhängig wählen zu dürfen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wolle diese Abschaffung verhindern. Das machte Schmidt, nach Angaben ihres Büros, am Donnerstag auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages deutlich. elba
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Horst Ansorge schrieb am 05.02.2008, 14:16

Sozialgerichtsänderungsgesetz

Dem Volke wird vorgegaukelt, dass das Sozialgerichtsänderungsgesetz zur Entlastung der Sozialgerichte notwendig geworden ist; es wird verschwiegen, dass die Neuregelung den Rechtsschutz wesentlich einschränkt. Würde der Bundesrat mit seinen Änderungswünschen Gehör finden, so werden u. a. Gebühren für Verfahren vor den Sozialgerichten verlangt, was Bürger abhalten soll, Bescheide überprüfen zu lassen. Durch die geplante Präklusions-Regelung können Gerichte Erklärungen und Beweismittel, wenn sie nach Ablauf einer gesetzten Frist einfach zurückweisen. Hier wird deutlich, dass Leistungsträger begünstigt und die Versicherten benachteiligt werden.

Die Mehrbelastung der Sozialgerichte wurde durch die Hartz-Reformen verursacht, die die Politik zu vertreten hat und nicht die gebeutelten Bürger, die um ihr Recht kämpfen, weil sie der Ansicht sind, zu Unrecht benachteiligt worden zu sein.

Es wird völlig übersehen, dass die Klagen vor den Sozialgerichten für die Betroffenen existenzielle Bedeutung haben, weil es hier um Ansprüche auf Leistungen vielfältiger Art geht. Vom Ausgang solcher Verfahren hängt das weitere Leben, die Ehe als auch die lebenswerte Zukunft ab. Würde der § 109 SGG künftig entfallen, könnten Versicherte keine Gegengutachten mehr vorlegen und beweisen, dass ihre die Ansprüche zu Recht bestehen. Wenn es um Geld (z. B. Unfallrenten) geht, wird regelmäßig versucht, den Versicherten zu beweisen, dass der Körperschaden nicht durch Unfall, sondern durch degenerativer Erkrankung entstanden ist. Mit solchen Falschgutachten verdienen sich viele Gutachter ein gutes Zubrot.

Sollte ein von der Versicherungswirtschaft bestelltes Gutachten dennoch einen Unfallschaden bestätigen, wird sofort ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben, in dem ein Körperschaden entweder geleugnet oder mit einem geringeren MdE - Grad angegeben wird. Solche Gutachten liegen mir vor.

Ich habe nach 20-jährigem Rechtsstreit gegen eine Berufsgenossenschaft erfahren müssen, dass es Gutachter gibt, die für Geld Sachverhalte bestätigen, die unwahr sind. Seriöse Gutachten von Hochschulen, Universitäten und Fachkliniken wurden - unter Verweis auf die Gutachten der Beklagten - von Sozialgerichten leichtfertig !!! als nicht schlüssig abgelehnt.

Horst G. Ansorge



































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