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kobinet-nachrichten 21.01.2008 - 06:54
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Zukunft der Eingliederungshilfe im Bundestag

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Berlin (kobinet) Auf Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in dieser Woche im Deutschen Bundestag die Zukunft der Eingliederungshilfe erörtert. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, durch konkrete Schritte im Rahmen der bestehenden Systeme die Voraussetzungen für ein einheitliches Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Die 1. Lesung im Bundestag wird am Donnerstag stattfinden. Der Antrag wird daraufhin an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales verwiesen, der sich in seiner Sitzung am 13. Februar 2008 dem Thema widmen wird.

Der Antrag besteht aus insgesamt sechzehn Forderungen, die unter anderem auf dem Fraktionsbeschluss vom 19. Juni 2007 "Eckpunkte zur Neuordnung der Eingliederungshilfe" sowie der Anhörung "Zukunft der Eingliederungshilfe" vom 5. November 2007 aufbauen.

Der offene Leistungskatalog der Eingliederungshilfe hat sich in der Vergangenheit durchaus als flexibel und anpassungsfähig erwiesen. Problematisch ist und bleibt jedoch das Zusammenwirken des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit den anderen Büchern des Sozialgesetzbuches.

Gerade Menschen mit Behinderungen sind aber meist auf mehrere Leistungen angewiesen und haben es daher mit unterschiedlichen Leistungsträgern, voneinander abweichenden Leistungsvoraussetzungen sowie konkurrierenden Zuständigkeiten zu tun. Alles in allem führt diese Zersplitterung der Leistungen in der Praxis häufig zu einer fehlenden Bedarfsorientierung und Fehlsteuerung. Vor allem aber bleibt das Ziel der Teilhabe, das heißt der Zugang und die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen ohne Vorbedingung, zu oft auf der Strecke. sch

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Inge Rosenberger schrieb am 21.01.2008, 19:23

Bitte

Bitte vergesst nicht die Menschen, die ihre Bedürfnisse nicht selbst äußern bzw. einfordern können!

Cordula Müller schrieb am 21.01.2008, 09:28

Gut zu wissen

Die Chancen unseres Sohnes verbessern sich mit jeder Fragestellung oder Antrag von Parteien,seine Teilhabe zu bekommen. Wie schön wäre es, wenn ich nicht mehr zwischen Teilhabe an der Gemeinschaft und Teilhabe an der Bildung unterscheiden müsste. Dann wäre nämlich egal, ob die Schulbegleitung in der Pause bezahlt würde oder eben auch beim Schulausflug, der ja vielleicht über die normale Schulzeit hinausgeht. Vielleicht wäre dann auch eine Fahrtkostenpauschale möglich, die mir als Mutter erlaubt, meinen Sohn in die 12km weitentfernte Schule zu bringen, ohne mir anzuhören, dass ich bei Beschulung in der Sonderschule nicht selber für Essen und Fahrgeld aufkommen müsste. Vielleicht würde das nächste Mal unser Sozialamt nicht versuchen, uns zu zwingen, erst Einkommen und anderes zu überprüfen.

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