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kobinet-nachrichten 23.01.2008 - 19:04
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Anhörungen zur Pflegereform

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Hollenbach / Berlin (kobinet) Während heute der zweite Tag der Anhörungen zur Reform der Pflegeversicherung war, ist Elke Bartz bereits aus Berlin nach hause zurückgekehrt. Die Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) hat an den ersten beiden Anhörungsblöcken am Montag als Sachverständige teilgenommen. kobinet sprach mit der ForseA-Vorsitzenden über ihre Eindrücke.

kobinet: Elke Bartz, Sie waren am Montag als Sachverständige im Gesundheitsausschuss zur Anhörung eingeladen. Wie war es?

Elke Bartz: Anstrengend, denn sie dauerte mit einer kurzen Pause immerhin acht Stunden.

kobinet: Und die Inhalte?

Elke Bartz: Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, ein sperriger Name, hat natürlich sehr viele Facetten. Darum will ich nur auf einige, aus unserer Sicht für behinderte Menschen besonders wichtige, Aspekte eingehen.

kobinet: Die da wären?

Elke Bartz: Zum einen fand ich es sehr positiv, dass alle befragten Sachverständigen befürworteten, dass es zumindest im Rahmen von trägerübergreifenden Persönlichen Budgets künftig die möglich sein soll, Geldleistungen in Höhe der Sachleistungen zu beziehen. Das ist seither nicht möglich, denn die Pflegeversicherung sieht neben den klassischen Sachleistungen und den niedrigen Geldleistungen als Anerkennung für pflegende Angehörige nur Gutscheine vor. Übereinstimmend erklärten die Sachverständigen, dass Gutscheine die Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht unterlaufen. Ich selbst bin der Meinung, dass auch behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die kein Budget beantragen, die Geldleistungen in Höhe der Sachleistungen erhalten sollten, da sie ihre Pflegepersonen (Assistentinnen und Assistenten) in regulären Arbeitsverhältnissen beschäftigen.

kobinet: Was gab es sonst noch für wichtige Punkte?

Elke Bartz: Die Implementierung von Pflegestützpunkten war ein sehr wichtiges Thema. Beinahe alle Sachverständigen lehnen es ab, dass Pflegestützpunkte bei den Pflegekassen "angesiedelt" werden sollen.

kobinet: Warum?

Elke Bartz: Nun, erstens gibt es schon eine ziemlich umfassende Beratungsstruktur. Einige Beratungsstellen wie die so genannten kokobes in Nordrhein-Westfalen und die "Bekos" in Rheinland-Pfalz arbeiten schon ganz ordentlich. Und zweitens wird es als kritisch angesehen, dass die Beratung bei einem Kostenträger angesiedelt ist, der Eigeninteressen hat. Besser wäre es, unabhängige und schon vorhandene Beratungsstellen zu fördern und weiter zu qualifizieren.

kobinet: Zu welchen Punkten gab es sonst noch Fragen?

Elke Bartz: Zu etlichen. Ich möchte aber noch besonders hervorheben, dass mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass pflegebedürftige Menschen das Recht haben müssen, von einer Pflegeperson des eigenen Geschlechts gepflegt zu werden. Hier sieht der Gesetzesentwurf nur eine sehr "schwache" Passage vor. Außerdem konnte ich die Notwendigkeit darstellen, dass Pflegeversicherungsleistungen auch bei Krankenhausaufenthalten oder bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, wie zum Beispiel bei Auslandssemestern oder Auslandspraktika weitergeleistet werden müssten. Gerade Letzteres ist unbedingt notwendig, damit behinderte Menschen gleichberechtigte Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Schließlich sind bei etlichen Berufen Auslandserfahrungen Voraussetzung für einen guten Job.

kobinet: Gab es noch weitere Kritikpunkte?

Elke Bartz: Ja, so konnten die meisten Sachverständigen nicht nachvollziehen, warum erst die Reform der Pflegeversicherung umgesetzt und dann erst der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet wird. Schließlich ist es wichtig zu wissen, wie viele Menschen letztendlich Leistungen aus dem gedeckelten Topf der erhalten werden.

kobinet: Wie sehen Sie die Chancen, es noch Änderungen und Ergänzungen im Gesetzesentwurf geben wird?

Elke Bartz: Das ist schwer zu sagen. Ich fand es jedoch faszinierend, wie viel Übereinstimmung es unter den Antworten der verschiedenen Sachverständigen gerade bei grundsätzlichen Themen gab. Ich denke und hoffe, dass der Gesetzgeber doch den Sachverstand der Experten in der Weiterarbeit am Gesetz berücksichtigen wird. Sonst wären ja solche Anhörungen überflüssig.

kobinet: Elke Bartz, danke für das Gespräch.

Das Interview führte Harald Reutershahn.
 

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