Mainz (kobinet) Im rheinland-pfälzischen Landtag ist heute unter Beisein von über 20 behinderten Menschen im Plenarsaal und auf den Zuschauerrängen ein Antrag für eine schnelle und vorbehaltlose Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet worden.
"Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entspricht dem Selbstverständnis der behinderten Menschen und ihrem Anspruch auf umfassende Teilhabe". Das erklärte Sozialministerin Malu Dreyer heute im Plenum des rheinland-pfälzischen Landtages. Sie begrüßte, dass der rheinlandpfälzische Landtag die schnelle und vorbehaltlose Ratifizierung der Konvention und des Zusatzprotokolls durch die Bundesrepublik Deutschland befürwortet. Auch soll ausdrücklich die Beteiligung der behinderten Menschen selbst und ihrer Verbände im Prozess der Ratifizierung und der Umsetzung der UN-Konvention festgeschrieben werden. Und genau diese waren auch auf Einladung des rheinland-pfälzischen Netzwerkes Gleichstellung und Selbstbestimmung gekommen, um der Debatte zu folgen und den Abgeordneten Danke zu sagen.
Für Elke Klink, Sprecherin des Netzwerkes Gleichstellung und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz stellt die Verabschiedung des Antrages eine wichtige Initiative zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland, aber auch in der ganzen Welt dar. Vor allem gelte es nun, die Ansätze für die schulische Einbeziehung behinderter Kinder und Jugendlicher und das Leben behinderter Menschen in der Gemeinde aufzugreifen und Schritt für Schritt umzusetzen.
"Ich freue mich, dass der Landtag von Rheinland-Pfalz in dieser Frage geschlossen einer guten Tradition gefolgt ist und bundesweit die führende Rolle des Landes in der Politik für Menschen mit Behinderungen deutlich gemacht hat", sagte Sozialministerin Malu Dreyer. Die UN-Konvention sei ein weiterer wichtiger Schritt zum Abbau von Benachteiligungen und für mehr Teilhabe von behinderten Menschen. Sie berühre die elementaren Bereiche wie das Recht auf Leben, Barrierefreiheit, Rechtsfähigkeit, gemeinsame Bildung und den Zugang zum Gesundheitssystem. Auch das Recht auf Selbstbestimmung und eine selbstbestimmte Lebensführung sei Inhalt der Konvention. Im Zusatzprotokoll wird die Ombudsfunktion eines für alle Vertragsstaaten zuständigen Ausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderungen anerkannt.
Die UN-Konvention ist nach Ansicht des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, Ausdruck eines modernen Verständnisses von Politik für behinderte Menschen, die die Wahlfreiheit, die Selbstbestimmung und die Teilhabe behinderter Menschen in den Mittelpunkt rückt. "Die Konvention gibt dieser Politik Rückenwind und stärkt die Beteiligung der Betroffenen an den politischen und gesellschaftlichen Prozessen und füllt das Motto ‚Nichts über uns ohne uns' mit Leben. Deshalb freue ich mich auch, dass behinderte Menschen aus dem Netzwerk für Gleichstellung und Selbstbestimmung die Debatte im Landtag verfolgt und den Abgeordneten im Anschluss für diese Initiative gedankt haben. Nun ist zu hoffen, dass die Ratifizierung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland möglichst schnell vollzogen wird", so Ottmar Miles-Paul.
"Vor fünf Jahren trat das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft, mit dem Rheinland-Pfalz zum Vorreiter unter den Bundesländern wurde. Die innovativen Instrumente dieses Gesetzes setzt die Landesregierung beispielsweise durch persönliche Budgets, Beteiligungsrechte für kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragte oder Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit konsequent um. Ich freue mich, dass wir nun mit der UNKonvention ein weiteres Instrument für diesen Kurs haben", erklärte Malu Dreyer. elba