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24.01.2008 - 17:25

Menschen mit Behinderungen waren erste Opfer des NS-Regimes.

Berlin (kobinet) Am Sonntag wird der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Am 27. Januar 1945 hatten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau befreit. Anlässlich des Gedenktags erinnerte der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe heute daran, dass Menschen mit Behinderungen zu den ersten Opfern des NS-Regimes gehörten.

Ab Juli 1933 wurden sie durch das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" systematisch erfasst. Sogenannte "Erbkranke" wurden selektiert und zwangssterilisiert. Den nationalsozialistischen Euthanasiemorden im sogenannten "T4-Programm" fielen ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderungen zum Opfer.

Der Beauftragte seiner Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen erklärte: "Die Morde an kranken und behinderten Menschen waren Vorläufer und Vorbild der späteren Massenmorde in den Vernichtungslagern." Der jüdische Arzt und Leiter der Kommission zur Bewertung der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den Menschen-Experimenten während des Nazi-Regimes, habe in einem Fachartikel dokumentiert, dass die Grundlage für die Verfolgung Behinderter und Kranker bereits Jahre vor der NS-Diktatur gelegt wurde. Schon früh hätte sich die Auffassung breit gemachte, dass es Leben gibt, das es nicht wert sei, gelebt zu werden.

"In ihrem Frühstadium betraf die Haltung nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurden zu diesen Kategorien auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten und schließlich alle Nicht-Deutschen gerechnet", schrieb Leo Alexander.

Hubert Hüppe empfindet es als beklemmend, "dass viele Forscher und Ärzte, die an den Forschungen aktiv beteiligt waren, nach dem Ende des Nazi-Regimes, weiterhin in Deutschland forschen durften und Forschungsaufträge erhielten. Einige Forscher wurden nach 1945 schon bald in Leitungsfunktionen deutscher Forschungseinrichtungen beschäftigt."

Das Grundgesetz verpflichte zu Achtung und Schutz der unantastbaren Menschenwürde, betonte der Abgeordnete. "Träger der Menschenwürde ist jeder Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, Krankheit oder Behinderung. Die Erblast der NS-Verbrechen ist bleibende Mahnung, jeder Tendenz zur Wertabstufung von menschlichem Leben entschieden entgegenzutreten." sch
 

 
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