
Berlin (kobinet) Auf Antrag der Grünen hat der Bundestag heute über die Zukunft der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen debattiert. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hatte mit ihrem Antrag "Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln" einen 16-Punkte-Katalog (kobinet 23.1.08) vorgelegt, der in 1. Lesung behandelt wurde. Anlässlich der Debatte betonte der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, die Eingliederungshilfe müsse zukunftsfest gestaltet werden.
Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen erklärte: "Das bestehende Leistungsgesetz entspricht nicht mehr den Anforderungen einer modernen Politik für gesellschaftliche Teilhabe und Nachteilsausgleich. Die CDU/CSU hält auch weiter an der Vereinbarung im Koalitionsvertrag fest, das Leistungsgesetz gemeinsam mit Ländern, Kommunen und den Betroffenen und ihren Verbänden, zu reformieren."
Vorrang muss nach Ansicht Hüppes die ambulante Eingliederungshilfe haben: "Zum einen nicht nur, weil sie meistens kostengünstiger ist, sondern weil Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe unserem Anspruch für mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen entspricht. Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen muss berücksichtigt werden."
Forderungen, das Einkommen und Vermögen von Menschen mit Behinderungen oder ihrer Angehöriger stärker heranzuziehen, hält Hüppe für unhaltbar und leistungshemmend. Die Leistungen der Eingliederungshilfe seien in erster Linie Nachteilsausgleich und nicht Fürsorge.
Als ein weiteres Problem sieht der Christdemokrat die Zersplitterung der Kostenträgerlandschaft für die verschiedenen Leistungen der Behindertenhilfe. Oft scheitere vernünftige Hilfe für Betroffene nicht an den Rechtsansprüchen, sondern daran, dass die Träger sich die Verantwortung gegenseitig zuschieben. Für die Union sei klar, dass allein eine Umverteilung der Kosten zu Lasten des Bundes bei der Diskussion der Kostenfrage, keine Lösung darstellt. Die sogenannten "Gemeinsame Servicestellen" in der jetzigen Form hätten sich in vielen Fällen nicht bewährt. Hier bestehe Handlungsbedarf. sch
Carsten Rensinghoff schrieb am 25.01.2008, 16:47
denn es feht das Geld, der schnöde Mammon!
Cordula Müller schrieb am 24.01.2008, 18:48
Hoffentlich sind die Forderunen nicht nur so dahingesagt, sondern haben Hand und Fuss.Klarheit in Sachen Teilhabe und den damit verbundenen Rechtsansprüchen muss herrschen. Es muss Stellen geben, an die man sich wenden kann ,die genau wissen, wer zuständig ist.Dieses ewige Herumschieben der Angelegenheiten muss ein ende haben.