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26.01.2008 - 02:58

Kritik an Übersetzung der UN-Konvention nicht haltbar.

Berlin (kobinet) Die Bundesregierung weist die Kritik an der deutschen Übersetzung der UN-Konvention nach einer Anfrage von Dr. Ilja Seifert zurück. Der behindertenpolitische Sprecher der Linken im Bundestag berief sich darin auf eine kobinet-Meldung vom 11. Januar.

Die erste Frage lautete: Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Kritik aus Betroffenenkreisen an der nunmehr vorliegenden, mit den anderen deutschsprachigen Staaten abgestimmten "offiziellen" deutschen Übersetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen…".

In der Antwort hieß es unter anderem, dass die Bundesregierung die Verbände behinderter Menschen sowohl bei den Verhandlungen zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als auch bei den Arbeiten an der deutschen Übersetzung eng eingebunden hätte. Die deutsche Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sei den Verbänden behinderter Menschen frühzeitig zur Verfügung gestellt worden. Diese hätten sich dazu schriftlich und mündlich gegenüber dem Ministerium geäußert….

Der nun vorliegende Text sei die abgestimmte Sprachfassung von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein und wird die Grundlage für das Ratifizierungsverfahren sein, welches die Bundesregierung derzeit vorbereitete. "Die Kritik aus Betroffenenkreisen, dass eklatante Übersetzungsfehler begangen worden seien, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht haltbar. Die vorliegende deutsche Übersetzung basiert auf den fundierten Fachkenntnissen aller Beteiligten. Sie wurde unter Berücksichtigung ihrer Interessen sowie des Verlaufs und der Zielstellung der Verhandlungen bei den Vereinten Nationen von den genannten Staaten angenommen".

Auf die Frage wie und mit welcher Verbindlichkeit sich die Bundesregierung bei den weiteren Abstimmungen mit den Bundesländern den Betroffenen- und Sprachsachverstand behinderter Menschen … einholen und deren Interpretationsvorschläge achten will, lautete die Antwort:

"Der Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes wird von der Bundesregierung entsprechend den Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gefertigt. Eine frühzeitige Beteiligung der Fachkreise, Verbände und Organisationen am Gesetzgebungsverfahren ist daher schon nach den Bestimmungen des § 47 Absatz 3 GGO vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung selbstverständlich die Anmerkungen und Anregungen der Behindertenverbände bei der Fertigung des Gesetzentwurfs prüfen". elba
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Armin Liebl schrieb am 26.01.2008, 16:16

Umsetzung von Art. 24

Ich hoffe, dass die Umsetzung von Art. 24 (Bildung) nicht
am föderalen Bildungssystem scheitert.
Es wird schwierig sein, alle Landesregierungen davon zu
überzeugen, dass die Integration behinderter Kinder
ein Grundrecht ist. Denn noch herrscht bei den Landespolitikern
oft die Meinung vor, für behinderte Kinder sei automatisch
die Förderschule das Beste

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