Druckversion
kobinet-nachrichten
28.01.2008 - 06:29
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Hannover (kobinet) Geklagt hatte ein behinderter Mann, der seine Pflege durch selbst beschäftigte Assistenten sichert und die Lohnabrechnung für diese durch einen Steuerberater erstellen lässt.
Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) hat das am 9. November 2007 gesprochene Urteil (Az. S 53 SO 57/05) des Sozialgerichts Hannover jetzt vorliegen und auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Das Gericht hätte erkannt, dass die Beauftragung des Steuerberaters mit der Lohnabrechnung keine unverhältnismäßigen Mehrkosten für das Arbeitgebermodell verursache und dem behinderten Kläger Recht gegeben, erklärt ForseA-Vorsitzende Elke Bartz. "Der Kläger hatte dargestellt, dass er sich mit der nach rechtlichen Grundlagen immer komplizierter werdenden Lohnabrechnung als Laie überfordert fühlt und er deshalb Regresse bei fehlerhaften Abrechnungen befürchtet", so Bartz.
"In der Beratung erleben wir immer wieder mal, dass Kostenträger wie Sozialhilfeträger die Kosten für einen Steuerberater nicht übernehmen wollen. In der Regel reicht dann jedoch ein Telefonat von uns, in dem wir darstellen, dass auch professionelle Anbieter wie Dienste und Einrichtungen solche Verwaltungskosten in ihre Pflegesätze hineinrechnen und diese dann unproblematisch von den Kostenträgern mitfinanziert werden. Es kann doch nicht sein, dass behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf solchen Kosten 'sitzen bleiben', nur weil diese nicht im Stundensatz 'verschwinden', sondern explizit nachgewiesen werden können". Daher freut sich Bartz besonders über das Urteil, das endlich eine Klarstellung schaffe. hjr
Hubertus Thomasius schrieb am 18.04.2008, 19:13
Hallo,
dieses Thema scheint interessant, wenn sich nach mehreren Monaten ein Leser mit einem Leserbrief dazu meldet.
Nun haben wir Techniker am System festgestellt, dass dieser Leserbrief wieder im Archiv verschwand. Jetzt wollen wir es wieder an Licht holen.
Gruß Hubertus Thomasius
Gerhard Bartz schrieb am 16.04.2008, 21:02
ForseA dachte wohl, dass die Rechtsmittel angesichts anderer Gerichtsentscheidungen zurückgezogen werden. Dieser Leistungsträger geht wohl davon aus, dass alle behinderten Arbeitgeber als Lohnbuchhalter ausgebildet sind? Steuerberatungskosten gehören selbstverständlich zusammen mit den Lohnkosten zu den Pflegekosten! Oder verbucht der Schreinermeister die Aufwendungen für seinen Steuerberater etwa als Privatentnahme?
A. Wolff c/o Region Hannover schrieb am 16.04.2008, 11:44
Es ist sicherlich schön, wenn es so eine Entscheidung gibt und sie verbreitet wird. Doch sollte von Seiten ForseA fairerweise darauf hingewiesen werden, daß das Urteil nicht rechtskräftig ist. Beim LSG Nds.-Bremen läuft das Berufungsverfahren unter Az. L 8 SO 6/08.
© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten