
Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, war heute zu einem Informationsaustausch im Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) zu Gast. Frau Evers-Meyer würdigte dabei auch die Arbeit der Landkreise, die sich als Träger der Eingliederungshilfe für die Belange behinderter Menschen engagieren.
"Die Landkreise sind die entscheidenden Akteure vor Ort, wenn es um die Integration behinderter Menschen geht", erklärte Karin Evers-Meyer. Gemeinsam mit DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) sprach sie sich in diesem Zusammenhang für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe aus. Für Evers-Meyer und Duppré bleibt es ein gemeinsames Ziel, behinderten Menschen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen zu ermöglichen. Von der Wahl der Instrumente zur Erreichung dieses Ziels hänge indessen viel ab. Evers-Meyer unterstrich den Gedanken der Selbstbestimmung: "Aus meiner Sicht ist das Persönliche Budget ein gutes Instrument, um behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Mit dem Budget können sie erstmals ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung organisieren und selbst bestimmen, welche Hilfen sie wann, wo und von wem in Anspruch nehmen." Sie werde daher das Persönliche Budget noch intensiver als Chance bewerben.
In diesem Zusammenhang spiele nach Ansicht von Evers-Meyer die Deckung des zukünftigen Bedarfs an gemeindenahen Wohnangeboten für behinderte Menschen eine zentrale Rolle. Sie vertrat dazu die Auffassung, dass ambulanten Wohnformen die Zukunft gehört. Höhere Kosten erwarte sie dadurch nicht. Dazu Duppré: "Der grundsätzliche Vorrang ‚ambulant vor stationär' wird von den Landkreisen engagiert umgesetzt. Denn die Betreuung in der eigenen Wohnung oder in ambulanten Wohnformen wird von den meisten behinderten Menschen einer Unterbringung im Heim vorgezogen. Sofern der individuelle Hilfebedarf ambulant gedeckt werden kann und keine unverhältnismäßigen Mehrkosten entstehen, erfolgt daher vorzugsweise immer eine ambulante Hilfe." Grundsätzlich gelte, so Duppré weiter, dass Angebote zur Förderung selbstbestimmter Lebensformen möglichst früh ansetzen müssten, um etwas zu bewirken. Dabei und bei der ambulanten Versorgung spielten familienunterstützende und -entlastende Dienste zudem eine wichtige Rolle.
Evers-Meyer und Duppré erklärten abschließend, dass sie den Austausch über die Entwicklung im Bereich Behindertenpolitik weiterführen werden. "Die Landkreise als Träger der Leistungen der Eingliederungshilfe werden ihr Engagement für behinderte Menschen fortsetzen und intensivieren", bekräftigte der Verbandspräsident. omp
Karin Steinberg schrieb am 19.02.2008, 13:15
Die Würde des Menschen ist unantastbar-Der erste Artikel im Grundgesetz. Dieser Artikel scheint aber offensichtlich nur für den Personenkreis zu gelten, der Wirtschafts- und Finanzkraft besitzt. Selbstbestimmung-also ein Recht auf ein Leben, wie man es sich selbst gestalten möchte- ist untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden. Ich persönlich finde es ein Armutszeugnis, wenn im Jahr 2008 in einer Industrienation, in der viel Geld vorhanden ist, die Menschenwürde und die damit verbundene Selbstbestimmung immer noch fast ausschließlich unter dem Aspekt der Kosten gesehen wird. Das darf nicht sein. Insofern möchte ich mich meinen Vorrednern gerne anschließen und noch einmal die Frage stellen: Wer entscheidet eigentlich, was unverhältnismäßig ist, unter Umstänen der, der irgendwann in der selben Situation ist wie wir -sei es weil er einen Unfall hatte, alt oder krank ist und dann ist das "Gezeter" groß, wenn er nicht das bekommt, was er braucht und möchte oder sich für sein Leben vorstellt. Da möchte ich dann aber nicht dabei sein... Es ist sehr, sehr schade, dass Deutschland, das sich sehr oft für sehr fortschrittlich hält, es in einem der wichtigsten Aspekte, nämlich der Lebensqualität für alle Menschen und einer damit verbundenen Wahlfreiheit wie sie ihr Leben verbringen wollen, nicht ist. Sehr, sehr schade...
Marion Stangl schrieb am 16.02.2008, 17:49
Erstmal hört sich der Artikel sehr, sehr gut an und als würde er für uns, Menschen mit Behinderung, sprechen. Jedoch ist dies leider doch nicht der Fall. Wie überall geht es wieder mal nur um Unkosten bzw. Mehrkosten. Wie sich der Betroffene dabei fühlt, spielt nur zweitrangig eine Rolle. Die Selbstbestimmung und somit auch die Selbstständigkeit eines behinderten Menschen werden nur von Kosten abhängig gemacht. Es wird auch oft vergessen, dass durch persönliche Assistenz viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Man kann also nicht nur immer von (Un)Kosten sprechen. Wo bleibt dann die Selbstbestimmung und erst recht die Gleichberechtigung? Viele Menschen können nun mal ohne persönliche Assistenz
z. B. die Wohnung nicht verlassen und dann wiederum auch nicht am öffentlichen Leben teilnehmen u. v. m. Ich denke, als nicht Betroffener kann man sich nicht in dieses Situation hineinversetzen, aber dann sollte man auch keine Behauptungen anstellen oder Entscheidungen treffen.
Was wäre, wenn es keine Behinderung mehr gäbe? Denke Sie, dann wäre alles in Ordnung? Nein, sicher nicht. Es wird immer schwächere geben, aber warum muss man denen das Leben nur noch unnötig schwer machen. Jeder Mensch kostet Geld, ob mit oder ohne Behinderung. Wieso wird immer nur das Negative gesehen? Bald sind wir wieder soweit wie früher, das wir versteckt werden oder uns vielleicht zu heutiger Zeit verstecken müssen. Da wir ja soviel Unkosten verursachen und das nicht tragbar ist. Wir wollen genauso die Rechte wie jeder andere auch. Schon im Grundgesetz Art. 2 II GG „…Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Wieso sollte dies für uns als Menschen mit Behinderung nicht zutreffen?
Rosi Probst schrieb am 15.02.2008, 13:08
Jedesmal, wenn ich den Begriff "unverhältnismäßige Mehrkosten" höre, bekomme ich eine eiskalte, ohnmächtige Wut. Wer beurteilt dies eigentlich? Die Beamten, die Wirtschaftsbosse, die Politiker, die Bürokraten? Wenn ja, darf ich dann auch Ihr selbstbestmmtes Leben in Frage stellen? Denn auch Ihr Leben kostet Geld. Und was ist die Gegen-
leistung? Eine oft sehr fragwürdige, aber nur wenige machen sich Ge-
danken darüber.
Generell darf Leben - und gerade ein Leben mit handycap - nicht in Frage gestellt werden, denn sonst landen wir im finstersten Mittelalter. Erste inhumane Tendenzen sind durchaus vorhanden......
Hinzu kommt, das Menschen mit Behinderungen ebenso materielle, wie immaterielle Werte der Gesellschaft zurück geben. Sie schaffen steuer-
und versicherungspflichtige Arbeitsplätze und das verdiente Geld fließt
wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Von den immateriellen Werten ganz zu schweigen: Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft, Verständnis, Freundschaft, Lebenserfahrung usw würden mit Sicherheit total verkümmern, gäbe es uns kranke und behin-derte Menschen nicht.
Wie fragte doch die Aktion Mensch: "In welcher Gesellschaft wollen wir denn leben?" Ich möche in einer Gesellschaft leben, in der das oberste Ziel nicht Geld, sondern Humanität ist und da gibt es
keine "unverhältnismäßige Mehrkosten".
total verkümmern, ohne
Christian Bayerlein schrieb am 11.02.2008, 14:16
So etwas lesen zu müssen, was Herr Duppre schreibt, tut schon mächtig weh. Es zeigt aber auch, wie dringend der Reformbedarf in der Eingliederungshilfe ist. Schließlich stehen tatsächlich viele Kommunen vor dem Dilemma, mit leeren Kassen arbeiten zu müssen. Das darf aber im Endeffekt nicht bedeuten, dass persönliche Assistenz nurnoch nach Kassenlage gewährt wird. Denn ein selbstbestimmtes Leben ist Menschenrecht! Die Lösung kann daher nur lauten, Leistungen der persönlichen Assistenz auf höherer staatlicher Ebene anzusiedeln, denn nur dort machen sich positive volkswirtschaftliche Effekte bemerkbar und es könnten durch eine strikte, konsequente Ambulantisierung sogar Kosten gespart werden.Natürlich wären dazu auch zunächst einmal Investitionen in eine ambulante Infrastruktur notwendig. Aber welche Kommune hat bei dem real-existierenden System der Behindertenhilfe Interesse, die Infrastruktur für behinderte Menschen zu verbessern?
Zuletzt bleibt die Frage, ob Herr Duppre ein schlechtes Gedächtnis hat. Schließlich hat er doch das Mainzer Bündnis unterschrieben. In dieser Zielvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, dem ZsL Mainz, dem Städte- und Gemeindetag, und eben auch dem Landkreistag bekennen sich eindeutig alle Kommunen ohne Vorbehalt zu persönlicher Assistenz und dem Arbeitgebermodell. Warum kann gerade er sich nicht mehr daran erinnern?
Michael Muszter schrieb am 11.02.2008, 12:41
Ich habe den Artikel vor dem schreiben dieses Leserbriefes mehrfach gelesen. Zunächst ging es mir sicher so, wie vielem die diesen Artikel lesen. Ich fand den Artikel gut und freute mich, dass Frau Evers-Meyer sich für die Belange behinderter Menschen wirklich einsetzt. Beim nochmaligen lesen, stiegt allerdings immer mehr Wut in mir auf. Frau Evers-Meyer es muss Ihnen klar sein, dass Sie von Ihrer Aufgabenbeschreibung her die Belange behinderter Menschen zu vertreten haben und nicht die der Bundesregierung. Selbstbestimmtes Leben ist etwas sehr und muss auch unbedingt weiter ausgebaut werden. Es muss aber allen klar sein, dass dies niemals von Kosten abhängen darf, denn bei Menschen mit Behinderung handelt es sich um ganz normale Menschen denen absolut die gleichen Rechte zustehen müssen wie jedem anderen auch. Der Politik muss klar werden, dass wir keine Menschen zweiter oder dritter Klasse sind. Auch wenn es mir leider noch sehr oft so vorkommt.
Rocky . schrieb am 11.02.2008, 11:15
Selbstbestimmung und ambulante Hilfen, wenn`s billig ist, Fremdbestimmung und Anstaltsunterbringung , wenn´s "unverhältnismäßige Mehrkosten" sind. Und wer bestimmt, was unverhältnismäßig ist.? Ab wieviel Euro hört das Recht auf Menschenwürde und Selbstbestimmung auf?
Esther Hoffmann schrieb am 11.02.2008, 11:14
Beim ersten Lesen fand ich den Artikel sehr gut, hier steht die Selbsbestimmung im Vordergrund, jedoch nur beim ersten Lesen. Liest man zwischen den Zeilen, werden ambulante Wohnformen nur von den Kosten abhängig gemacht. Dies darf nicht sein. Menschen mit Behinderung haben genau wie nicht behinderte Menschen das Recht, auf ein selbsbestimmtes Leben. Sie entscheiden, wo, wie, wann und durch wen sie die benötigte Hilfe bzw. ihr Leben gestalten wollen. Ich betone nochmals, ein selbstbestimmtes Leben darf nicht von Kosten abhängig gemacht werden. Wenn dies der Fall wäre, dürfte man nicht von gleichwertiger Teilhabe am Leben in der Gesellschaft reden. Durch den Paradigmenwechsel wird dies aber seit einigen Jahren in Deutschland angestrebt. Wenn aber die Selbsbestimmung weiterhin von Kosten abhängig gemacht werden, kommen einem Zweifel, ob dieses Ziel von der Bundesregierung mit der notwendigen Ernsthaftigkeit verfolgt wird. Ein selbstbestimmtes Leben kann nur durch die notwendigen individuellen Hilfen für die Betroffenen gewährleistet werden. Durch meinen Auszug in die eigene Wohnung konnte ich 14 Arbeitsplätze schaffen und sicher stellen. Auch dieser Aspekt darf beim Einsatz für ein selbsbestimmtes Leben nicht vergessen werden. Adolf Ratzka hat in Schweden ein weitaus besseres System schaffen können, von dem wir uns in Deutschland eine Scheibe abschneiden können.
Ute Strittmatter schrieb am 11.02.2008, 11:00
Auf den ersten Blick macht einem der Artikel Mut und Hoffnung, da die Selbsbestimmung von Menschen mit Behinderung als Ziel genannt werden. Aber wie gesagt, nur auf den ersten Blick... Wenn man den Artikel genauer liest und die Zwischentöne wahrnimmt, stellt man sehr schnell fest, dass die Selbstbestimmung behinderter Menschen von Kosten abhängig gemacht werden. Und genau dies darf nicht sein. Wir müssen uns als Gesellschaft entscheiden, ob Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in allen Lebensbereichen teilnehmen sollen und können oder nicht. Kein vernünftiger Mensch wird sich gegen dieses Ziel aussprechen. Dann darf aber die Kostenfrage überhaupt keine Rolle spielen: entweder wir entscheiden uns für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung oder wir lassen es. Über letztere Alternative möchte ich gar nicht nachdenken... Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderung setzt immer ein Wahlrecht vorraus, wie, wo und mit welcher Hilfe ein Mensch mit Behinderung leben möchte. Dieses Wahlrecht darf aber nicht von Kosten abhängig gemacht werden. Menschen mit Behinderung sind keine Kostenfaktoren, sondern haben wie nicht behinderte Menschen auch, das Recht gleichberechtigt in der Gemeinde und in der Gesellschaft zu leben.
Klaus Mück schrieb am 09.02.2008, 14:43
Selbstbestimmt leben - ja, aber nicht, wenn es "unverhältnismäßig" mehr kostet.
Wo beginnt das "Unverhältnis"? Wer entscheidet darüber? So lange die Situation eines auf Assistenz
angewiesenen behinderten Menschen mit der Situation einer alleinerziehenden Mutter verglichen wird,
bekommt man Zweifel, ob das Unverhältnis nicht schon lange begonnen hat. So geschehen durch Vertreter
des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Bundes.
Was heißt das also in Zahlen und Fakten?
Die Aufwendungen - ich spreche hier bewusst nicht von Kosten! - für eine Assistenz sind hinlänglich bekannt.
Wo sollen denn die sog. unverhältnismäßig hohen Mehraufwendungen entstehen? Wer wäre davon betroffen?
Von welchem Gesamtbetrag reden wir eigentlich?
Darf ich unterstellen, dass Sie sich von dieser pauschalen Einschränkung der Selbstbestimmung geäußert vom
Präsidenten des DLT distanzieren?
Ihre sonstigen Äußerungen lassen das zwar hoffen, aber ist es auch so?
Und wenn wir schon dabei sind:
Hat man vergessen, dass es politisch gewollt und initiiert war, dass die Assistenz nicht mehr durch den Zivildienst
abgedeckt werden kann, sondern sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen? Die Aufwendungen seiten
des Staates haben sich seither scheinbar vervierfacht. Vermutlich steht die nächste Verteuerung an, wenn der
Mindestlohn Einzug hält. Aber auch das ist dann politisch gewollt und darf den Betroffenen nicht angelastet werden.
Ist es denn Luxus von Assistenten "bedient" zu werden - auf "Staatskosten"? Nein, und vergessen wird dabei
gerne, dass man als Betroffener nicht darauf verzichten kann. Zudem findet es keinerlei Beachtung, dass ein
Großteil der Verteuerung durch die Einkommenssteuer und andere Lohnnebenkosten entstehen und dem Staat
zum Teil wieder zurückfließen. Auch die "Kosten"träger übersehen das nur zu gerne.
Deshalb: Aufwendungen sind nicht gleich Kosten!
Aufwendung können auch Investitionen sein, die sich wieder auszahlen, was beispielsweise der Fall ist, wenn
durch Assistenz behinderte Menschen selbst arbeiten können. Eine Investition ist es auch, wenn dadurch die
Lebensqualität hin zu einem Leben verändert wird, das für jeden anderen eine Selbstverständlichkeit ist.
Und was immer wieder offenbar vergessen wird: Jeden kann es jederzeit ganz schnell selbst betreffen!
Ich denke, Sie kennen die Statistiken besser, wieviele Autounfälle Ursache für ein Leben im Rollstuhl sind.
Also, für was stehen Sie ein und wen vertreten Sie, Frau Evers-Meyer?
Die behinderten Menschen oder die Bundesregierung?
Beides geht nicht!
Britta-Singen Schade schrieb am 05.02.2008, 16:14
Und wo fängt es an, dass die Kosten für ein selbstbestimmtes Leben anfangen - ich denke jeder Mensch muss die Freiheit haben zu entscheiden, wie er leben will.
Und - hier in Deutschland - bekommt ein behinderter Mensch ja schon kein KFZ mehr bezahlt, wenn er arbeitslos oder in Rente ist - und das obwohl mensch dieses braucht um selbstbestimmt am Leben teil nehmen zu können.
Es ist kaum mehr möglich ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes Leben zu führen, denn das verursacht Kosten - mehr als die, die ein nicht - behinderter Mensch braucht.
Auch die Frage, wie es mit den öffentlichen Gebäuden, den Zügen etc. ist - auch da, sind immer noch Barrieren.
Und auch auf dem Arbeitsmarkt sind die Chancen noch lange nicht gleich und werden eher wieder schlechter.
Es gäbe da vieles aufzuzählen und noch vieles zu ändern, damit ein selbstbestimmtes gleichberechtigtes Leben für einen behinderten - besser gesagt - immer wieder verhinderten Menschen - möglich ist.
Gerd Frank schrieb am 05.02.2008, 11:12
Wenn man den Artikel genau liest bzw. richtig versteht zeigt sich deutlich welche Gesinnung unsere Beinderbeauftragte hat. Behinderte Menschen werden Sie nach Ansicht der Regierenden ab ins Heim. Unter Selbstbestimmung verstehe ich was anderes. Jeder weitere Kommentar erübrigt sich somit.