
Bremen (kobinet) Bremens Landesbehindertenbeauftragter kritisiert Planungen für die am 11. Februar beginnenden Baumaßnahmen am Ostertorsteinweg, bei denen Belange von Menschen mit Behinderung nicht hinreichend berücksichtigt werden. "Im Falle einer Verwirklichung der vorgelegten Planungen wird die Nutzung des Ostertorsteinweges für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, zu denen neben behinderten Personen z.B. auch Eltern mit Kinderwagen zu zählen sind, deutlich erschwert", so Dr. Hans-Joachim Steinbrück.
Im Ostertorsteinweg sollen die Straßenbahnschienen erneuert werden. Die Bremer Straßenbahn AG beabsichtigt, bei dieser Gelegenheit beide Schienenstränge weiter auseinander zu legen, damit auch die neuen und etwa 30 cm breiteren Straßenbahnen den Ostertorsteinweg befahren können. Um einen durchgängigen 90 cm breiten Kleinpflasterstreifen für Fahrradfahrerinnen und -fahrer zu erhalten, sollen die zur Zeit noch bestehenden Parkbuchten zurückgebaut und an ihrer Stelle Parkstreifen auf dem Niveau des Gehweges angelegt werden. Folge hiervon ist, dass die Gehwegbreiten neben den vier neu entstehenden "aufgesetzten" Parkstreifen um 0,80 bis 1,00 m verringert werden.
Die Gehwegplanungen beinhalten, dass in verschiedenen Bereichen, wie z.B. zwischen der Weberstraße und der Schildstraße der Gehwegbereich an Breite etwa 80 cm verliert. Im Bereich der Schildstraße und damit der Behindertenberatungsstelle "Selbstbestimmt Leben" verbleibt eine Restbreite des Gehweges von 2,43 m. "Über den dort zur Zeit noch vorhandenen Behindertenparkplatz enthalten die Planungsunterlagen keinerlei Angaben. Auch sind in den vorgelegten Plänen Bordsteinabsenkungen und Querungsfurten aus glattem Pflaster, die Personen mit Rollstuhl oder Rollator die Überquerung der Straße ermöglichen, nicht vorgesehen. Ebenso fehlt es an Angaben dazu, ob und inwieweit die Haltestelle im Bereich des Ulrichplatzes so gestaltet werden soll, dass sie auch von mobilitätsbeeinträchtigten Menschen ohne besondere Erschwernis und weitestgehend barrierefrei genutzt werden kann", kritisierte Steinbrück.
In seiner Stellungnahme erhob der Landesbehindertenbeauftragte erhebliche rechtliche Bedenken. Aus seiner Sicht ist die im Zuge der Schienenerneuerung beabsichtigte Umgestaltung des Ostertorsteinwegs nicht mit dem sich aus § 10 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes ergebenden Auftrag vereinbar, Straßen so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen, und dabei die sonstigen öffentlichen Belange einschließlich des Umweltschutzes sowie behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel zu berücksichtigen, möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen. sch
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