
Brüssel (kobinet) Das deutsche Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss nach Ansicht der Europa-Abgeordneten Lissy Gröner schnellstens nachgebessert werden. Sonst kommt es zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, befürchtet die gleichstellungspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten und Sozialisten im Europäischen Parlament.
Nach Inkrafttreten des AGG habe die Europäische Kommission zu Recht festgestellt, dass immer noch nicht alle vier Antidiskriminierungsrichtlinien zufrieden stellend umgesetzt wurden, obwohl sie im Rat einstimmig mit der Stimme Deutschlands beschlossen worden waren. "Ich fordere die Bundesregierung auf, schnellstens die bestehenden Diskriminierungen vor allem der Homo-Ehe und von Behinderten zu beenden und die Vorgaben des Europäischen Parlaments und der Kommission umfassend und konkret in nationales Recht umzusetzen", so die Abgeordnete.
Die Europäische Kommission hatte Ende Januar die Bundesregierung in einem Schreiben aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate die Richtlinien komplett umzusetzen. "Diskriminierungen aufgrund des Alters, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung und der sexuellen Identität müssen in Deutschland wie in den anderen 26 Staaten der EU bekämpft werden", unterstreicht Lissy Gröner die Dringlichkeit kompletter Umsetzung europäischen Rechts. sch
Marion Westphal schrieb am 14.02.2008, 15:37
Es ist dramtisch, wie man in Deutschland die Rechte der Bürger mit Füssen tritt.
Von der Politik wird nur das EU-Recht an den Bürger "verkauft", von dem die Politische Kaste auf die eigenen Kosten kommt. Alles Unangenehme wie Korruption, Mobbing, usw. wird schön unter den Teppich gekehrt.
Der "kleine Mann" fühlt sich von der politischen Kaste schon lange verlassen, verraten und verkauft.
Jörg: Nicht nur das AGG wird schön von der Politik ignoriert, den Antikorruptionsvertrag hat Deutschland noch nicht ratifiziert (Transparency). Dies zeigt, wie es mit diesem Land wirklich steht!
Sabine Klarmann schrieb am 14.02.2008, 15:17
wie man im Fall Zumwinkel sieht: trotz ausgestellten Haftbefehls wurde Herr Zumwinkel nicht verhaftet. Wäre dies bei den Beträgen, die "im Raum stehen" bei weniger bekannten Menschen auch der Fall gewesen?
Jörg Hensel schrieb am 14.02.2008, 11:36
Die ganze Wahrheit zur Umsetzung von EU Richtlinien ist, dass nach Umsetzungsfristende die hinreichend bestimmten Ausführungen innnerhalb einer Richtlinie unmittelbar geltendes Grundrecht eines Bürgers der EU entfalten (vgl. u.a. von der Groeben zu Artikel 249 EGV RN 10).
Insbesondere geht es um das arbeitsrechtliche Diskriminierungsmerkmal der "Entlassung", welches die Bundesregierung den eigenen Bürgern konsequent vorenthält. Man bekommt den Eindruck, dass am AGG - wie bei einigen anderen Schutzgesetzen (Grundrechte) - die "Juristen der Unternehmen" den Gesetzesentwurf verfasst haben. Gegen Bezahlung ? Wer weß ...
Es ist schlimm, den Bürger so offen mit eigenen EU Rechtsverstößen zu konfrontieren, wohlwissend, dass der Diskriminierunfgsschutz so sehr benötigt wird; insbesondere von den Mobbingopfern.-Aber man tut halt eben alles, damit Mobbing weiterhin kaum sanktioniert bleibt, u.a. deshalb, damit Machenschaften wie Korruption und Betrug wie bei VW, Siemens,Peugeot & Co. weitergehen kann. - Die Zeche bezahlen u.a. die Gewaltopfer und die Beitrags- und Steuerzahler in Milliardenhöhe. - Und da sind sich alle sog. Volksparteien einig:
Kein Mobbingschutz für die Bürger/innen Deutschlands.- Ob auch dieses Thema den Bürger veranlasst - wie z.T. 50 % der Bevölkerung diverser Bundesländer - nicht mehr zur Wahl zu gehen, weil sie Ihre Stimme nicht dem allgegenwärtigen "Polit-Crime" in den Rachen schmeißen wollen ?