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kobinet-nachrichten
15.02.2008 - 14:48
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Mainz (kobinet) Die Umsetzung einer EU-Richtlinie begrenzt die Mitfahrmöglichkeiten von Rollstuhlfahrern in Linienbussen. Für die Mainzer Stadtbusse, die Baujahr 2005 und jünger sind und damit unter die neue EU-Richtlinie fallen, ist die Mitnahme eines zweiten Rollstuhlfahrers aufgrund der Brüsseler Verordnung nicht mehr zulässig. Heute wurden dazu in Mainz neue Regelungen vorgestellt.
Obwohl der Fahrgastraum der neuen Busgenerationen mit barrierefreier Niederflurtechnik weit geräumiger als in den Vorgängertypen ist, bleibt einem zweiten Rollstuhlfahrer die Mitfahrt gesetzlich versagt, heißt es in einer Presseinformation der Mainzer Verkehrsgesellschaft. Bei Nicht-Beachtung drohen dem Fahrer und den Halter Bußgelder und Punkte - im Wiederholungsfall sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. "Dies ist nicht nur in Mainz eine schwer nachvollziehbare Regelung, die dringend überdacht werden muss", appelliert Jochen Erlhof, Geschäftsführer der MVG, an die Verantwortlichen in Land und Bund.
Die MVG will trotzdem keinen Rollstuhlfahrer an der Haltestelle stehen lassen. Die MVG hat sich dafür entschieden, in allen Altfahrzeugen, bei denen die neue EU-Richtlinie nicht greift, flexibel zu reagieren. "Wenn in diesen Bussen genug Platz ist, werden dort weiterhin zwei Rollstuhlfahrer mitgenommen", versichert Jochen Erlhof. Um unnötige Diskussionen an den Haltestellen zu vermeiden, wird die MVG die Altfahrzeuge mit den weiterreichenden Mitnahmemöglichkeiten besonders kennzeichnen. Es wird bereits von weitem ersichtlich sein, ob ein Fahrzeug nur einem oder mehreren Rollstuhlfahrern an Bord Platz bieten kann. Ein spezielles Zusatz-Piktogramm an der zweiten Eingangstür signalisiert, ob es sich um ein Fahrzeug mit erweiteter Mitnahmemöglichkeit handelt.
"So lange die Richtlinie in Kraft ist, sind wir zum Schutz unserer Fahrer und der Fahrgäste gezwungen, sie in unseren neuen Fahrzeugen zu befolgen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und in Falle eines Unfalls wären wir haftbar. Mit der neuen Regelung nutzen wir eine Regelungslücke in der EU-Richtlinie im Sinne unserer Fahrgäste", erläutert Jochen Erlhof die pragmatische "Mainzer Antwort" auf die Brüsseler Richtlinie.
Mit der Kennzeichnung und der flexiblen Handhabung können sich Rollstuhlfahrer im Verkehrsgebiet der MVG weiterhin zu zweit auf dem Weg machen. Noch sind rund 60 Prozent der knapp 140 Linienbusse älter als Baujahr 2005. Auch für den Fall, dass ein zweiter Rollstuhlfahrer auf ein Neufahrzeug trifft, verspricht die MVG eine Lösung. In diesen Fällen vermittelt die MVG auf Wunsch einen Behindertenfahrdienst, dessen Kosten dann vom Unternehmen getragen werden. Nach 23.00 Uhr, wenn dieser Fahrdienst nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung steht, rückt notfalls ein MVG-Verstärkungsbus zusätzlich aus. Die MVG hofft, so die Probleme der praxisfremden Richtlinie pragmatisch zu lösen. "Wir lassen keinen Rollstuhlfahrer stehen", versichert Jochen Erlhof. "Unser Ziel muss aber lauten, allen Rollstuhlfahrern künftig wieder die gleiche Mobilität wie bislang auf unseren Linien zu ermöglichen. Stadtbusse müssen von der EU-Richtlinie ausgenommen werden", so Erlhof abschließend. hpt
Peter Kohlhaas schrieb am 22.02.2008, 12:01
Der Behörden- oder Paragraphenhengst wiehert wieder, und wie so oft besonders laut bei uns in Deutschland ...
Aber es geht auch anders -
den anderen Verkehrsgesellschaften ins Stammbuch geschrieben !
Gerd Frank schrieb am 15.02.2008, 15:32
In der EU- Richtlinie steht das mindestens ein Rollstuhlplatz vorhanden sein muß, was aber letztendlich für mich nicht heißt, dass nur ein Rollstuhlfahrer mitgenommen darf. Für mich ist das Unsinn wie diese Richtlinie hier in Deutschland umgesetzt wird. Man könnte glatt glauben die Verantwortlichen die dies in der Art und Weise umsetzen,halten"Behinderte Menschen " für doof. So wie es jetzt gehandhapt wird, werden die Rechte behinderter Menschen mit Füßen getreten. Man könnte glatt glauben wir sind für einige Politiker nur nutzloses Gesindel, das weggesperrt werden muß um sogenannten Nichtbehinderten den Anblick von uns behinderten Menschen zu ersparen. Man muß dagegen vorgehen. Wir dürfen uns solche Diskriminierungen im 21 Jahrhaundert nicht mehr bieten lassen.
Erik Esser schrieb am 15.02.2008, 15:26
Bemerkenswert ist der praxisorientierte Umgang der "Schweizerischen Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr" (2005) mit dem Raumproblem in Bussen. Hier wird (auf S.2 Dimensionierung des Rollstuhlbereichs, Absatz a)) unter Beachtung einer Sicherheitsstudie von Muser/Walz empfohlen, im Bedarfsfall zwei Rollstühle quer zur Fahrtrichtung aufzustellen. Fertig ist die Laube.
Follow this link: www.boev.ch/bus/Merkblatt%20Rollstuhlplatz%20Bus-Tram%20V5.pdf
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