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kobinet-nachrichten 22.02.2008 - 10:34
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Pflege- und Adoptivfamilien statt 'Heim'

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Berlin (kobinet) Im Rahmen eines Fachgesprächs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Familie" forderte Hubert Hüppe, Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, dass behinderten Kindern und Jugendlichen die Chance gegeben werden muss, in einem familiären Umfeld aufzuwachsen.

Am Fachgespräch beteiligt waren Betroffenenverbände, Dienstleister für Pflegefamilien, sowie Sozial- und Jugendämter. Dabei seien die Teilnehmer überwiegend der Ansicht gewesen, dass "Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder so genannten geistigen Behinderungen der Jugendhilfe zugeordnet werden sollten". Das teilt Hubert Hüppe in einer Pressemitteilung mit. Die Meinung der Gesprächsteilnehmer habe gelautet, alternativ die Sozialämter zu verpflichteten, vor und während einer Heimunterbringung zu prüfen, ob eine Unterbringung in einer Pflege- oder Adoptivfamilie in Betracht kommt.

"Haben die Kinder und Jugendlichen eine körperliche oder so genannte geistige Behinderung und können sie nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben, so entscheiden sich die Sozialämter häufig für eine Heimunterbringung, eine Unterbringung in einer Pflege- oder Adoptivfamilie erfolgt dagegen selten", stellt Frauke Zottmann-Neumeister, Leiterin der Sonderpädagogischen Pflegestellen der Diakonie Düsseldorf, die Situation dar. Im Gegensatz dazu bringe das für Hilfen zur Erziehung und für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständige Jugendamt häufig in Pflege- oder Adoptivfamilien unter. Das Jugendamt sei nach dem achten Sozialgesetzbuch verpflichtet, zu prüfen, ob eine Pflege- oder Adoptivfamilie in Betracht kommt.

Zottmann-Neumeister berichtete von Kindern, die aufgrund von Gewaltanwendung der Eltern eine Behinderung hätten und bei denen das Sozialamt eine Unterbringung in zur Verfügung stehenden Pflegefamilien abgelehnt habe. Die Kinder seien dann in Heimen untergebracht worden.

Dr. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht sieht die derzeitige Rechtslage als Hauptproblem. Eine ausdrückliche Prüfungspflicht der Sozialämter bestehe nicht. Die Jugendämter würden sich häufig für unzuständig für "geistig" und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche sehen und diese deshalb auf die Sozialämter verweisen. Die Sozialämter sähen sich für eine Unterbringung in Pflegefamilien aber häufig als unzuständig oder nicht in der Lage und bringen in Heimen unter. Meysen müssten die betroffenen Kinder und Jugendlichen der Jugendhilfe zugeordnet, oder eine Prüfungspflicht der Sozialämter ausdrücklich normiert werden.

Prof. Dr. Klaus Wolf, Universität Siegen, forderte einen Ausbau der Strukturen für eine Unterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher in Pflegefamilien. Wolf: "Die Strukturen müssen so aussehen, dass eine ausreichende finanzielle Unterstützung und eine Betreuung und Begleitung von Pflegefamilien stattfindet".

Hüppe erklärt, dass seine Fraktion intensiv daran arbeiten werde, dass "mehr behinderte Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können, in einer Familie aufwachsen können". Hierbei werde sie die Vorschläge aus dem Fachgespräch prüfen, ob körperlich und "geistig" behinderte Kinder und Jugendliche sinnvollerweise der Jugendhilfe zugeordnet werden können oder die Sozialämter ausdrücklich verpflichtet werden sollten, die Unterbringung in eine Pflege- oder Adoptivfamilie zu prüfen. elba
 

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