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27.02.2008 - 17:39

Renten für Contergan-Geschädigte werden verdoppelt.

Berlin (kobinet) Die sozialdemokratischen Bundestagsmitglieder Karin Evers-Meyer und Silvia Schmidt haben heute den Beschluss der Geschäftsführenden Fraktionsvorstände der Koalitionsparteien begrüßt, die Renten für Contergan-Geschädigte zu verdoppeln. In ihren Pressemitteilungen betonten die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und die Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, dass auch für die älter werdenden Contergan-Opfer ein selbstbestimmtes Leben möglich sein muss.

Evers-Meyer erklärte: "Die Entscheidung, die Entschädigungsrenten zu verdoppeln, ist richtig und längst überfällig. In anderen Ländern werden die Contergan-Opfer bereits seit Jahren viel besser unterstützt als in Deutschland." Nach Ansicht der Beauftragten muss gewährleistet werden, dass auch für die älter werdenden Contergan-Opfer ein selbstbestimmtes Leben möglich ist. "Die gravierenden Spätfolgen der Schädigung, die früher noch gar nicht absehbar waren, müssen bei der Höhe der Rente berücksichtigt werden. Mit der bisherigen Leistung ist die Selbstständigkeit der Betroffenen in Gefahr geraten", so Evers-Meyer. Viele der Betroffenen, die bislang von Eltern und Familienangehörigen unterstützt wurden, müssten sich außerdem neue Unterstützungsformen suchen. Dieser Tatsache werde durch eine erhöhte finanzielle Leistung ebenfalls Rechnung getragen, so Evers-Meyer.

Das Schlafmittel Contergan war 1957 von der Firma Chemie Grünenthal GmbH auf den Markt gebracht worden. Das bis 1961 rezeptfrei erhältliche Mittel löste einen der größten Medizinskandale aus. Weltweit kamen 10.000 Kinder zum Teil schwer fehlgebildet zur Welt. Aus den Mitteln der 1971 eingerichteten Stiftung wurden Entschädigungsrenten an die Betroffenen gezahlt. Die Mittel setzten sich aus Eigenmitteln der Firma Grünenthal sowie aus Bundesmitteln zusammen. Seit 1997 sind die Stiftungsmittel zur Zahlung der Renten aufgebraucht. Die Leistungen der Stiftung stammen seitdem in voller Höhe aus dem Bund

Silvia Schmidt erklärte: "Die Verdopplung der Rente ist ein längst überfälliger Schritt für die Teilhabe und die Sicherung der Lebensqualität der verbliebenen 2700 deutschen Opfer der Contergantragödie." Ihre Fraktion habe sich dafür stark gemacht, deutlich mehr als nur die von der Bundesregierung geplante 5prozentige Erhöhung der Entschädigungsrenten durchzusetzen. Das sei eine gute Nachricht für die Betroffenen.

Jahrzehntelange Fehlbelastungen von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur bringen Spät- und Folgeschäden mit sich, die nicht vorhersehbar waren. Erschwerend kommt hinzu, dass auch ihre Familienangehörigen älter geworden sind, auf deren Hilfe und Unterstützung Contergangeschädigte maßgeblich angewiesen sind. "Mit zunehmendem Alter der Betroffenen benötigen sie daher immer mehr außerhäusliche Hilfe. Die Lebensleistung der Contergangeschädigten ist großartig und verlangt uns größten Respekt ab", betonte Schmidt. "Sie haben sich in bewundernswerter Weise ihren Platz in Familie und Beruf erkämpft, ihre Selbstständigkeit mit großem eigenen Engagement und Selbstbewusstsein erstritten." sch

 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Knut Schieffer schrieb am 04.03.2008, 23:24

Verdoppelung kann nur erster Schritt sein

Ich hoffe, dass das Interesse der Politiker an den Contergangeschädigten nicht in der Weise schwindet, wie das Interesse am Conterganfilm schwinden wird. Deshalb wünsche ich mir, dass Politiker mit Ihrem Einfluß, auch auf Grünental möglichst zeitnah eine gerechte Entschädigung für uns Contergan-geschädigten erwirken. Natürlich ist die Verdoppelung der Rente eine gute Sache, doch sie darf nicht das Ende der Hilfe sein. Alle Conterganbehinderten sind nun über 45 Jahre ich denke wir haben lange genug gewartet. Ich vertraue auf das Verständniss von Politikern und Herr Wirtz.

Rainer Satori schrieb am 04.03.2008, 14:23

Contergan

Ab wann werden die Contergan Renten verdoppelt??????????

Sabine Gutmann schrieb am 02.03.2008, 12:58

Wann wird endlich das vom BSG Urteil umgesetzt?

Was ist mit den übrigen Erwerbsminderungsrenten? Das BSG hat ausdrücklich entschieden, dass Abschläge in Höhe von 10,8% rechtswidrig sind!!

Wann kommen die Nachzahlungen an die benachteiligten Erwerbsminderungsrentner? Die Betroffenen warten nun schon 2 Jahre auf die Nachzahlungen??

Ich verweise auf folgenden Dialog:

www.abgeordnetenwatch.de/anja_hajduk-650-5701--f98924.html#frage98924


Sehr geehrte Frau Hajduk,
seit der letzten Rentenreform wurden besonders die "neuen" Empfänger von Erwerbsminderungsrente hart getroffen. Trotz BSG-Urteil hält der Rentenversicherungsträger immer noch an der Rentenminderung, die bis zu 10,8% betragen kann, bei Rentenbeginn vor dem 65. Lebensjahr fest. Die Rentenreform selbst hat schon zu wesentlichen finanziellen Einbussen für die Rentner geführt. Die zusätzliche Minderung bei der EM-Rente trifft einen Personenkreis, der nicht freiwillig vorzeitig und geplant in Rente geht. In der Regel konnte ein Betroffener, der nach 2001 erwerbsgemindert wurde, nicht mehr für diesen Fall private Vorsorge leisten. Zusätzlich zu den körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen muss dieser Personenkreis sich auch noch mit finanziellen Nöten auseinander setzen. Der bis dahin erreichte soziale Status kann nicht aufrecht erhalten werden. Die Minderung bleibt auch noch nach dem Erreichen der Altersgrenze für die Altersrente bestehen, quasi bis zum Tode des Versicherten.
Tausende von Erwerbsgeminderte sind von dieser Reform betroffen und hoffen auf ein soziales Urteil des höchsten Gerichtes.
Die derzeitige Bundesregierung unterstützt die Auffassung der Rentenversicherungsträger; beide wollen Kosten sparen.
Da dieses aber wieder einmal zu Lasten der schwächeren in unserer Gesellschaft gehen soll, würde ich gerne Ihre Stellungnahme und die Ihrer Partei dazu hören .

Mit freundlichen Grüßen

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